Ad-hoc-Praxis in der Kritik

(ots-17.4.2001) Für die schnelle und umfassende Information der Aktionäre sollen Investor Relations und Ad-hoc-Mitteilungen eine zentrale Rolle spielen. Aber Wirtschaftsjournalisten beklagen zunehmend den Missbrauch der Pflichtmeldungen für PR-Zwecke.
In den Jahren von 1995 bis 2000 verzehnfachte sich die Zahl der Börsengänge und verfünffachte sich die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen. Aktiengesellschaften sind laut § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, börsen- und kursrelevante Tatsachen unverzüglich der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Allerdings sind die Ad-hoc-Meldungen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Journalisten bemängeln den unseriösen Umgang mit den Unternehmensinformationen, die das Auf und Ab an der Börse beeinflussen. Auf einem media coffee von news aktuell wetterte Financial Times-Korrespondent Rüdiger Köhn: "Statt Feinkost reicht es heute oft nicht einmal mehr zum Kantinenniveau!" Und Joachim Herr, Wirtschaftskorrespondent der FAZ, fügte hinzu: "Schlechte Unternehmenszahlen werden in Ad-hoc-Meldungen oft versteckt." Besonders der Missbrauch für PR-Zwecke wurde angeprangert. Christine Bortenlänger, Geschäftsführerin der Bayerischen Börse, stellte klar: "Ad hoc ist kein Marketing- oder Werbeinstrument." Sie räumte jedoch ein, dass die Frage, welche Unternehmensmeldungen ad-hoc-pflichtig sind, und welche nicht, "oft nicht einfach zu beantworten ist".

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