Ad-hoc-Praxis in
der Kritik
(ots-17.4.2001) Für die schnelle
und umfassende Information der Aktionäre sollen Investor
Relations und Ad-hoc-Mitteilungen eine zentrale Rolle spielen.
Aber Wirtschaftsjournalisten beklagen zunehmend den Missbrauch
der Pflichtmeldungen für PR-Zwecke.
In den Jahren von 1995 bis 2000 verzehnfachte sich die Zahl der
Börsengänge und verfünffachte sich die Zahl der
Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen. Aktiengesellschaften
sind laut § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet,
börsen- und kursrelevante Tatsachen unverzüglich der
Öffentlichkeit mitzuteilen.
Allerdings sind die Ad-hoc-Meldungen ins Kreuzfeuer der Kritik
geraten. Journalisten bemängeln den unseriösen Umgang
mit den Unternehmensinformationen, die das Auf und Ab an der
Börse beeinflussen. Auf einem media coffee von news aktuell
wetterte Financial Times-Korrespondent Rüdiger Köhn:
"Statt Feinkost reicht es heute oft nicht einmal mehr zum
Kantinenniveau!" Und Joachim Herr, Wirtschaftskorrespondent
der FAZ, fügte hinzu: "Schlechte Unternehmenszahlen
werden in Ad-hoc-Meldungen oft versteckt." Besonders der
Missbrauch für PR-Zwecke wurde angeprangert. Christine Bortenlänger,
Geschäftsführerin der Bayerischen Börse, stellte
klar: "Ad hoc ist kein Marketing- oder Werbeinstrument."
Sie räumte jedoch ein, dass die Frage, welche Unternehmensmeldungen
ad-hoc-pflichtig sind, und welche nicht, "oft nicht einfach
zu beantworten ist".
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