Sie haben eine GmbH ? - Oder wollen
eine gründen?
Dann fahren Sie ein hohes Risiko !
Informieren Sie sich über
die Alternativen....
Der renommierte Haufe-Verlag meint:
"Sie ist schwierig, undurchschaubar,
manchmal auch vorteilhaft, meist aber kompliziert: die Rede ist
von der GmbH, einer beliebten aber auch riskanten Gesellschaftsform.
Wer sich nicht auskennt, steht schnell in der Haftungsfalle -
vor allem als Geschäftsführer oder Gesellschafter."
Schauen wir uns an einigen
Punkten an wo die Probleme der GmbH liegen und welche Alternativen
es gibt:
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GmbH |
Die Alternative |
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Ö |
Eine echte Haftungsbegrenzung gibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer,
die die GmbH beherrschen, praktisch nicht.
(Von Beherrschung spricht man bei einem Anteil
von 50 % und mehr, der direkt gehalten wird oder den indirekt
verfügt werden kann.)
So hat der Bundesgerichtshof seit langen Jahren in seinerRechtsprechung
zum "faktischen Konzern" immer wieder bestätigt
(gefestigte Rechtsprechung), dass im Falle eines Konkurses der
bzw. die beherrschende(n) Gesellschafter einer GmbH mit
ihrem gesamten Privat- vermögen haften! (Durchgriffshaftung)
Hintergrund ist, dass der BGH unterstellt, dass die widerstreitenden
Interessen zwischen dem "Gesellschafter", der möglichst
hohe Ausschüttungen will, und dem "Geschäftsführer",
dessen Ziel eine hohe Eigenkapitalquote sein muß, sich
zu Lasten der Gläubigerinteressen auswirken können.
Lässt sich das nachweisen - und das geht praktisch immer
-, dann ist die unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
gegeben. |
Wann wird eine Haftungsbegrenzung überhaupt
benötigt? Sicher nicht, wenn alles gut läuft, vielmehr
nur im Krisen- oder Konkursfall.
Seien Sie sicher, dass kundige Gläubiger - und das werden
von Jahr zu Jahr mehr - aus dem Widerspruch Ausschüttungen/Eigenkapitalquote
fast immer einen Fall von Durchgriffshaftung konstruieren können.
Eine führende Insolvenzverwaltungskanzlei aus Berlin bestätigt,
dass praktisch keine Anmeldung im Sinne des Gesetzes fristgemäß
erfolgt. Und bei verspäteter Anmeldung ist die Durchgriffshaftung
- schuldhaftes Verhalten - damit schon perfekt. Dabei ist unerheblich,
dass die Fristverletzungen in der Regel aus dem Bemühen
resultieren Unternehmen und Arbeitsplätze noch zu retten
und nicht sich selber zu bereichern oder Besitz zu retten.
Bedenken Sie: Alle 15 Minuten geht ein Unternehmen Bankrott.
Der Schaden durch 33.000 Firmenpleiten summiert sich 2001 auf
70 Mrd. DM. (Lt. Creditreform wird die Zahl der Insolvenzen 2002
bei 40.000 liegen).
Jede Minute geht ein Arbeitsplatz durch Firmenkonkurse verloren.
Aber es gibt eine legale Alternative doch eine hundertprozentige
Haftungsfreistellung zu erreichen.
Fest steht: Genau in dem Fall, für den die GmbH eigentlich
gegründet wird, dass es schief geht = Konkurs (jetzt Insolvenz
genannt), hilft die GmbH konkret nicht! |
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Ö |
1-3 Monate dauert die Gründung, aber auch die Eintragung
jeder Änderung (Satzung, Geschäftsführer-, Gesellschaf-
terwechsel etc.) beim Registergericht.
(Das sind Praxiswerte!) |
Natürlich ginge es auch in 48 Stunden
- Bei der Alternative zur GmbH. - Bedenken Sie, ein über
Monate verschleppter Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel
kann sich existenz- bedrohend auswirken. Z.B. bei Bankgesprächen
etc. |
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Ö |
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei jeder Änderung
muß ein Notar bemüht werden und das Registergericht.
-
Das kostet Geld + Zeit! |
Sei es ein Geschäftsführer-
oder Gesellschafter- wechsel, eine Satzungsänderung o.ä.
- All das geht auch ohne Notar zu Kosten von rund 100
und in jeweils maximal 48 Stunden. |
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Ö |
Die Gründung kostet etliche tausend EURO, ein Notartermin
ist zwingend erforderlich, etc. |
Es geht aber auch für 555 ,
ohne dass Sie dafür Ihren Schreibtisch verlassen müssen. |
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Ö |
Bei der Gründung muß das
Haftkapital zu mindestens 50 % eingezahlt werden und darf - legal
- nicht abgezogen werden.
Die deutsche Denkweise ist erst einmal
Geld zu haben um dann damit neues zu verdienen. Dabei stehen
die Interessen der Gläubiger - nicht der Unternehmer - im
Vordergrund.
Gerade junge Gründer haben aber noch nicht das Kapital und
möchten sich auch nicht gleich bei Verwandten verschulden.
Von Banken gibt es da ohnehin nichts - zumindestens nicht ohne
persönliche Bürgschaft. Aber auch bei Neuanfang nach
Konkurs oder wenn aus Haftungs- gründen eine Reihe von "Betriebs-"
Gesellschaften gegründet werden soll, ist oft nicht genügend
Cash da. |
Bei den Alternativen Firmenformen
ist die Denkweise so, dass man erst einmal Geld verdienen soll,
um dann damit das Gesellschafts- kapital aufzufüllen. Hier
steht der Unternehmer im Vordergrund, der Arbeitsplätze
schaffen soll und nicht der Gläubiger.
Deshalb muss das Stammkapital weder
einbezahlt noch nachgewiesen werden. |
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Ö |
Die GmbH ist praktisch ohne Kredite, für die Sie persönlich
bürgen, nicht finanzierbar.
Venture Capital, Anleihen, Genüsse, Private Placement, alles
mit der GmbH kaum oder nur kompliziert und teuer machbar. |
Beteiligungen können jederzeit
problemlos (auch auf Zeit) hereingenommen und auch wieder herausgelöst
werden.
Gesellschafterwechsel sind in Minuten realisiert.
Anleihen, Genüsse etc. werden möglich.
Venture Capitalists lieben die seit über 100 Jahren bewährte
Alternative. |
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Ö |
Die GmbH hat strenge Publizitätspflichten
die allerdings weitgehend ignoriert werden. Nur die wenigsten
wissen, dass die Abschlüsse dann nichtig sind, hohe Bußgelder
drohen und der Geschäftsführer u.U. für alle Folgen
auch persönlich haftet. |
Bei der richtigen Alternative gibt es
keinerlei Publizitätspflichten. Auch die Bücher können
Sie führen und aufbewahren wo Sie wollen (z.B. im Kongo).
Das interessiert niemanden. Kein Mitbewerber hat Zugriff auf
Ihre Unterlagen - nur Steuerehrlich sollten Sie sein. |
All diese Probleme - und viele mehr - können Sie mit
den beiden in der Folge genannten Gesellschaftsformen lösen
bzw. vermeiden. Natürlich können Sie - und das ist
ja oft das Ziel - mit beiden Alternativen problemlos in Deutschland
tätig werden, wenn Sie die Spielregeln beachten. Näheres
unter den u.a. Links. Sie vermeiden damit 90 % der Probleme,
die Sie mit der GmbH hätten und es gibt keine uns bekannten
Vorteile einer GmbH gegenüber diesen Alternativen.
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Die Alternativen sind: |
Die Limited
(UK-AG) |
Wenn Sie hauptsächlich in Europa tätig sind und
nicht an die Börse gehen bzw. Private Placements tätigen
wollen. -
Kosten 555 . |
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- |
Die Incorporated
(US-AG) |
Wenn Sie weltweit tätig sein und Gelder von Dritten akquirieren
wollen. - Keine Publizitätspflicht.
Kosten 1.500 . - (Keine Delaware-Inc. da
diese ungeeignet sind). |
Lassen wir Haufe noch einmal zu Wort
kommen:
"Sie ist ein Leckerbissen für
Rechts- und Steuerberater, die GmbH! Ohne die Kompetenz von Steuerberatern,
Rechtsanwälten und Unternehmensberatern stehen GmbH- Verantwortliche
nicht selten mit einem Bein in der Haftungs-, Steuer- oder Rechtsfalle.
Doch die Experten sind teuer und nicht immer greifbar."
Ganz unsere Meinung und das
Argument für die Alternativen Limited und Incorporated,
wo Geschäftsführer und Gesellschafter nicht in der
Haftungsfalle sitzen. Und damit ist das auch die ideale Lösung
für Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen, die noch ohne
Haftungsbegrenzung sind. So wird in England z.B. fast jede Firma
als Limited betrieben. Vom Industriekonzern bis zum Zeitungskiosk.
Betreiben Sie aus steuerlichen Gründen ruhig das Tagesgeschäft
als Einzelfirma, solange der "Besitz" in einer sicheren
Kapitalgesellschaft ruht.
Doch wenn das so ist,
warum werden dann immer noch so viele GmbH´s
gegründet bzw. Firmen als GmbH betrieben?
In Deutschland geht immer noch die Mär um, dass die
GmbH für den Mittelstand die ideale Firmenform sei, obwohl
die o.a. Alternativen den Unternehmens-Alltag erheblich erleichtern
würden. Doch die Mär wird genährt
- von Steuerberatern und Anwälten, die mit einer GmbH-Gründung
wenig Arbeit haben, denn die Verträge, Schriftwechsel mit
dem Registergericht etc. kann man für wenige Euro als Vorlage
auf CD-ROM kaufen und dann bei jedem Mandanten nur einfach abnudeln.
Sollte für den Kunden auf Sicht dann sogar die AG notwendig
werden, verdient man halt noch einmal an der Umgründung.
Nur wenige Steuerberater handeln hier wirklich im Interesse ihrer
Mandanten.
- von den Banken, die GmbH´s grundsätzlich keine
Kredite geben ohne persönliche Bürgschaft des/der Inhaber(s).
Also Haftungsbeschränkung perdu.
- von Finanzämtern, die hier am effektivsten kassieren
können und über die Gesellschaftergeschäftsführer-
durchgriffshaftung auch im Konkursfalle Sozialabgaben, Steuern
etc. ins Privatvermögen vollstrecken können.
- von Gläubigern, die hier ebenfalls über die
o.g. Durchgriffshaftung nur auf die Fehler lauern müssen,
die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fast
zwangsläufig machen, wenn die Lage mal schlechter wird.
Konkursverschleppung lässt sich fast immer konstruieren.
Warum wählt dann aber ein Unternehmensgründer
nach wie vor die GmbH, wenn er doch auch gleich als Einzelkaufmann
oder BGB-Gesellschaft handeln könnte?
--------a) weil er falsch
beraten wird.
--------b) weil er nichts anderes
kennt - machen alle anderen doch auch!
--------c) weil es in Deutschland
tatsächlich auch keine Alternative gibt!
Halt - wird jetzt jemand einwerfen: Die "kleine"
AG bietet doch Haftungsbeschränkungen ohne Durchgriffshaftung.
Also genau das was der Mittelständler eigentlich will !
- Das Problem dabei ist nur, dass hierzulande keine Ein-Mann-AG
möglich ist, denn Sie brauchen auf jeden Fall einen Vorstand
und einen Aufsichtsrat. Und kein Mittelständler gibt gerne
Einfluss ab. (Patriarchen-Syndrom)
- Auch zur alternativen Finanzierung ist eine AG denkbar
ungeeignet. Denn hier müssten ja Aktien abgegeben werden,
womit wieder Einfluss aufgegeben wird. Und in Deutschland sind
laut Gesetz sogenannte "Goldene Aktien" oder Mehrfachstimmrechte
verboten. Der "Patriarch" könnte also ausgebotet
werden, wenn er weniger als 50 % der Anteile hält bzw. muß
mit Sperrfeuer rechnen, wenn er weniger als 90 % bzw. 75 % hält.
(Sperrminoritäten). Ein Ausweg wären zwar Stamm- und
Vorzugsaktien (letztere stimmrechtslos), doch wenn die Firma
drei Jahre Verlust macht - was passieren kann - und keine Dividende
ausschüttet, dann werden aus den Vorzugs- automatisch stimmberechtigte
Stammaktien.
Wie könnte nun eine echte
Lösung für den Mittelstand aussehen?
Aufteilung der bisher bestehenden Firma in eine Besitz-
und eine Betriebsgesellschaft. Das kann
bei geschickter Gestaltung ohne jegliche Steuerbelastung realisiert
werden. In der Praxis laufen dabei die Aufträge in der Altfirma
aus und diese hält/verwaltet/vermietet nur noch den Besitz
(Immobilien, Maschinen, Fuhrpark, etc.).
Das Tagesgeschäft wird über eine oder mehrere |
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Betriebsgesellschaft(en) (die mit dem
Risiko) abgewickelt. Dazu werden US-AGs (Incorporated) oder Britische
AGs (Limited) eingesetzt, die in 48 Stunden gegründet und
im Register eingetragen (gegenüber 1-3 Monaten in Deutschland)
alles in allem nur rund 555 Euro (Limited) bzw. 1.500
(Incorporated) an Gründungskosten verschlingen. |
Noch einmal die Voteile der US-AG und Britischen
Limited gegenüber der GmbH:
- Keine Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung
also volle persönliche Haftungsfreistellung
- Vorstands- und Satzungsänderungen sind jederzeit
möglich und in 48 Stunden im Register eingetragen genauso
wie die Firmengründung selber.
- Durch Mehrfachstimmrecht (Aufteilung in normale und bevorzugte
Aktien) können mit wenigen Aktien über 90 Prozent der
Stimmrechte gehalten werden. (nur US-AG)
- Aktien, die einen finanziellen Anteil an der Firma repräsentieren,
können Sie als Sicherheiten für Kredite etc. verwenden.
Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen Sie das
mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung" läuft
nur über Notar und Registergericht und das dauert Monate
und kostet Gebühren!
- Über Aktien sind auch Beteiligungen von Venture Capital
Gesellschaften oder auch Private Placements überhaupt erst
möglich.
- Weder bei der Hauptversammlung noch sonst muss jemals
ein Notar bemüht werden. Bei der deutschen AG Pflicht.
- Im Gegensatz zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen
nicht offengelegt bzw. beim Registergericht hinterlegt werden.
Mitbewerber erhalten also keinen Einblick. (nur
US AG)
- Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....
.... warum wird dann nicht generell die US-Incorporated
oder Britische Limited statt der GmbH eingesetzt?
Zum einen natürlich weil es sich nicht um eine deutsche
Firmenform handelt und man (vor allem die Berater) hier vor "Fremdem"
Angst hat. Dabei sind bereits Tausende von Inc.´s und Ltd.´s
erfolgreich in Deutschland im Einsatz.
Zum anderen, weil sich die meisten deutschen Steuerberater
und Anwälte logischerweise damit nicht auskennen. Warum
sollten die sich aufwändig in eine neue Materie einarbeiten,
wenn die GmbH auf Knopfdruck (Vorgefertigte Verträge auf
CD-ROM) ohne Arbeit das gleiche Geld bringt und vor allem in
der weiteren Betreuung zusätzliche Gebühren? (Menschlich
absolut verständlich.) Außerdem würde deren Berufshaftpflichtvericherung
auf die massenweise Einrichtung von ausländischen Firmenformen,
ohne Fachkenntnisse, wohl auch nicht gerade positiv reagieren.
Natürlich gibt es auch löbliche Ausnahmen, aber das
sind leider nur wenige.
Und das ist der einzige Pferdefuss bei diesem Modell. Es
geht in den meisten Fällen wohl nicht ohne Wechsel des Steuerberaters.
Denn mir als Steuerberater, Anwalt, Banker, Gläubiger etc.
würden sofort hunderte Gründe einfallen, warum man,
bzw. genau Sie, das auf keinen Fall machen sollten. Allerdings
wären alles das egoistische Gründe, keine sachlich
gerechtfertigten oder aus Sicht des Unternehmers stichhaltige.
Nur ist es auch menschlich, mehr zum traditionellen zu tendieren
und man findet leichter Bedenkenträger, als mutige Verfechter
neuer Lösungen.
Doch wenigstens informieren
sollten Sie sich näher!
Ein Click genügt um mehr über Inc. und Ltd. zu erfahren:
Auch steuerlich sind interessante Gestaltungen möglich.
So können Sie u.U. bei richtiger Gestaltung (mehr als eine
Inc./Ltd.) durch Doppelbesteuerungsabkommen, Schachtelprivileg
und Holdingkonstruktion ihre Steuerbelastung erheblich senken.
Mehr lesen Sie hier:
Doch das Steuer- sollte nicht das allein ausschlaggebende
Argument sein, sondern ebenfalls die einfache und unbürokratische
Handhabung der Gesellschaft, niedrige Gebühren und eine
echte Haftungsbeschränkung.
Übrigens müssen Sie in den USA und England das
Stammkapital der Firma nicht sofort einzahlen, wie dies in Deutschland
der Fall ist. Die Philosophie dort ist, dass Sie erst einmal
starten und Geld verdienen sollen und dann damit das Gesellschaftskapital
auffüllen. Nicht erst einmal Geld auftreiben um dann ein
Geschäft zu starten.
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