2003 höhere Steuern
auf Energie
Preiserhöhungen dennoch
oft überzogen
24.12.02 - opm -- Die Stromsteuer erhöht sich
ab 1.1.2003 um 0,26 Ct/kWh netto (ohne Mehrwertsteuer) auf 2,05
Ct/kWh netto, das sind 2,38 Ct/kWh brutto. Bei einem durchschnittlichen
Strom- verbrauch von jährlich 3.500 kWh beträgt die
Mehrbelastung 10,56 Euro jährlich. Gleichzeitig erhöht
sich auch der Aufschlag auf den Strompreis für erneuerbare
Energien und die Kraft- Wärme-Kopplung. Insgesamt belaufen
sich die Erhöhungen auf nicht mehr als ca. 0,55 Ct/kWh brutto.
Bezogen auf den durchschnittlichen Strompreis und -Verbrauch
eines Haushaltes sind das 3,5% oder 20 Euro.
Einige Stromversorger erhöhen
ihre Strompreise nicht, wie z.B. BEWAG oder Yello. Bravo! Andere
Versorger erhöhen den Strompreis etwa um die gestiegenen
Belastungen. Zahlreiche Versorger nutzen jedoch die Gelegenheit,
um die Strompreise deutlich zu erhöhen, weit über die
dargestellten Belastungen hinaus. Der Branchendachverband der
Stromwirtschaft VDEW spricht sogar von einer Erhöhung um
6%. Dagegen müssen sich die Verbraucher wehren, unterstützt
von Verbraucherverbänden und Kartellbehörden. Verbraucher
sollten die Möglichkeit zum Wechsel des Stromversorgers
nutzen. Eine aktuelle Preisübersicht zu überregionalen
Anbietern findet man unter www.energienetz.de Anbietertest.
Ab dem 1.1.2003 gilt für
Nachstrom ein Steuersatz von 60% statt bisher 50% der regulären
Stromsteuer. Die Stromsteuer auf Nachstrom beträgt damit
künftig 1,42 Ct/kWh brutto statt bisher 1,04 Ct/kWh. Gleichzeitig
steigen aber die bisher subventionierten Tarife für Nachstrom
teilweise kräftig an.
Die Steuer auf Erdgas erhöht
sich ab 1.1.2003 um 0,202 Ct/kWh von 3,476 auf 5,5 Ct/kWh netto.
Bei einem Durchschnitts- verbrauch von jährlich 20.000 kWh
(Gasheizung) macht die Steuererhöhung einen Betrag von 46,86
Euro brutto jährlich aus. Da der Preis für den Gasimport
aus dem Ausland in den vergangenen Monaten deutlich gefallen
ist und dadurch Kosten eingespart wurden, fehlt für eine
Weitergabe der höheren Erdgassteuer an die Verbraucher die
Grundlage. Die Gaspreise dürfen deshalb nicht angehoben
werden. Verbraucher sollten sich gegen Preisanstiege zur Wehr
setzen. Die Bundesregierung hat nun schon seit drei Jahren die
freie Wahl des Gasanbieters verzögert und wird deshalb von
der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof verklagt.
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