2003 höhere Steuern auf Energie
Preiserhöhungen dennoch oft überzogen

24.12.02 - opm -- Die Stromsteuer erhöht sich ab 1.1.2003 um 0,26 Ct/kWh netto (ohne Mehrwertsteuer) auf 2,05 Ct/kWh netto, das sind 2,38 Ct/kWh brutto. Bei einem durchschnittlichen Strom- verbrauch von jährlich 3.500 kWh beträgt die Mehrbelastung 10,56 Euro jährlich. Gleichzeitig erhöht sich auch der Aufschlag auf den Strompreis für erneuerbare Energien und die Kraft- Wärme-Kopplung. Insgesamt belaufen sich die Erhöhungen auf nicht mehr als ca. 0,55 Ct/kWh brutto. Bezogen auf den durchschnittlichen Strompreis und -Verbrauch eines Haushaltes sind das 3,5% oder 20 Euro.

Einige Stromversorger erhöhen ihre Strompreise nicht, wie z.B. BEWAG oder Yello. Bravo! Andere Versorger erhöhen den Strompreis etwa um die gestiegenen Belastungen. Zahlreiche Versorger nutzen jedoch die Gelegenheit, um die Strompreise deutlich zu erhöhen, weit über die dargestellten Belastungen hinaus. Der Branchendachverband der Stromwirtschaft VDEW spricht sogar von einer Erhöhung um 6%. Dagegen müssen sich die Verbraucher wehren, unterstützt von Verbraucherverbänden und Kartellbehörden. Verbraucher sollten die Möglichkeit zum Wechsel des Stromversorgers nutzen. Eine aktuelle Preisübersicht zu überregionalen Anbietern findet man unter www.energienetz.de Anbietertest.

Ab dem 1.1.2003 gilt für Nachstrom ein Steuersatz von 60% statt bisher 50% der regulären Stromsteuer. Die Stromsteuer auf Nachstrom beträgt damit künftig 1,42 Ct/kWh brutto statt bisher 1,04 Ct/kWh. Gleichzeitig steigen aber die bisher subventionierten Tarife für Nachstrom teilweise kräftig an.

Die Steuer auf Erdgas erhöht sich ab 1.1.2003 um 0,202 Ct/kWh von 3,476 auf 5,5 Ct/kWh netto. Bei einem Durchschnitts- verbrauch von jährlich 20.000 kWh (Gasheizung) macht die Steuererhöhung einen Betrag von 46,86 Euro brutto jährlich aus. Da der Preis für den Gasimport aus dem Ausland in den vergangenen Monaten deutlich gefallen ist und dadurch Kosten eingespart wurden, fehlt für eine Weitergabe der höheren Erdgassteuer an die Verbraucher die Grundlage. Die Gaspreise dürfen deshalb nicht angehoben werden. Verbraucher sollten sich gegen Preisanstiege zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat nun schon seit drei Jahren die freie Wahl des Gasanbieters verzögert und wird deshalb von der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof verklagt.

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