Bessere Rechte für Aktionäre
und Anleger
10 Punkte Maßnahmenkatalog
der Bundesregierung
25.02.03 - - Heute stellten
Bundesjustiz und -finanzministerium gemeinsam einen Maßnahmekatalog
zur Versserung der Rechte der Anleger vor, der baldmöglichst
umgesetzt werden soll. Nicht nur für Anleger interessant,
sollten auch Anbieter bzw. Vorstände von Aktiengesellschaften
dies bereits in ihren Planungen berücksichtigen, denn insbesondere
Abfindungen und Optionspläne der letzten Jahre - jenseits
aller Vernunft nur von Gier diktiert - haben den Gesetzgeber
auf den Plan gerufen.
1. Persönliche Haftung von Vorstands-
und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft:
Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre
Das Recht der Aktionäre,
eine Haftungsklage der Gesellschaft gegen ihre Organe durchzusetzen
(Klageerzwingungsrecht gemäß § 147 AktG), soll
durch folgende gesetzliche Maßnahmen gestärkt werden:
Für das Minderheitenrecht
soll künftig ein wesentlich geringerer Aktienbesitz als
bisher, nämlich im Umfang von 1 % des Grundkapitals (statt
bisher 10 %) oder mit einem Börsen- oder Marktwert von 100.000
Euro (statt bisher 1 Mio. Euro), ausreichen.
Das Klagezulassungsverfahren:
Zur Vermeidung unnötiger,
aussichtsloser oder erpresserischer Klagen sollte die Klageerhebung
von einer besonderen Zulassung durch das Prozessgericht abhängig
gemacht werden.
Wenn das Prozessgericht die Klage zulässt, sollen die Antragsteller
des erfolgreichen Zulassungsverfahrens für die Gesellschaft
zu der Schadensersatzklage klagebefugt und vor einem zu hohen
Kostenrisiko im Schadensersatzprozess geschützt sein (s.u.:
Kosten).
Die Schadensersatzklage:
Sie sollte sich gegen die
betroffenen Organmitglieder richten und auf Leistung von Schadensersatz
an die Gesellschaft abzielen; eine Prämien"-Zahlung
an die Kläger sollte ausgeschlossen sein.
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