Besserer Schutz für
Kleinanleger
Anspruch auf Schadensersatz
wegen Fehlinformation geplant
(pte, 6.9.2001) - Die Bundesregierung will Anleger an den Wertpapiermärkten
vor Kursmanipulation und Falschinformation besser schützen.
Das ist einer der Kernpunkte des Entwurfs eines Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes,
den Bundesfinanzminister Hans Eichel gestern vorgestellt hat.
Durch das Gesetz sollen sich die Rechte der Anleger ausweiten
und die Pflichten börsennotierter Unternehmen verschärfen.
Mit dem Gesetzentwurf soll
erstmals ein eigenständiger Schadensersatzanspruch der Anleger
wegen Fehlinformation eingeführt werden. Anleger könnten
somit Schadensersatz verlangen, wenn ein Unternehmen kursrelevante
Informationen verschweigt, verspätet veröffentlicht
oder gar falsche Angaben macht und sie hierdurch einen Schaden
erleiden.
Zudem soll sich der Anlegerschutz
dadurch verbessern, dass künftig das Management Geschäfte
mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens unverzüglich offen
legen muss. Das gelte auch für Geschäfte von nahestehenden
Personen wie Ehepartner, da derartige Geschäfte Aufschluss
über die Einschätzung der Geschäftsaussichten
durch das eigene Management geben können. Insidergeschäfte
sollen auf diese Weise verhindert werden.
Neben einem verbesserten
Anlegerschutz soll das Gesetz auch das Börsen- und Investmentrecht
modernisieren und das Recht des Kreditwesens an die technologischen
Entwicklungen anpassen. Das Gesetz soll im Lauf des kommenden
Jahres in Kraft treten.
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