Besserer Schutz für Kleinanleger
Anspruch auf Schadensersatz wegen Fehlinformation geplant

(pte, 6.9.2001) - Die Bundesregierung will Anleger an den Wertpapiermärkten vor Kursmanipulation und Falschinformation besser schützen. Das ist einer der Kernpunkte des Entwurfs eines Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, den Bundesfinanzminister Hans Eichel gestern vorgestellt hat. Durch das Gesetz sollen sich die Rechte der Anleger ausweiten und die Pflichten börsennotierter Unternehmen verschärfen.

Mit dem Gesetzentwurf soll erstmals ein eigenständiger Schadensersatzanspruch der Anleger wegen Fehlinformation eingeführt werden. Anleger könnten somit Schadensersatz verlangen, wenn ein Unternehmen kursrelevante Informationen verschweigt, verspätet veröffentlicht oder gar falsche Angaben macht und sie hierdurch einen Schaden erleiden.

Zudem soll sich der Anlegerschutz dadurch verbessern, dass künftig das Management Geschäfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens unverzüglich offen legen muss. Das gelte auch für Geschäfte von nahestehenden Personen wie Ehepartner, da derartige Geschäfte Aufschluss über die Einschätzung der Geschäftsaussichten durch das eigene Management geben können. Insidergeschäfte sollen auf diese Weise verhindert werden.

Neben einem verbesserten Anlegerschutz soll das Gesetz auch das Börsen- und Investmentrecht modernisieren und das Recht des Kreditwesens an die technologischen Entwicklungen anpassen. Das Gesetz soll im Lauf des kommenden Jahres in Kraft treten.