EU-Verbraucherkreditrichtlinie
belastet Finanzierung
Autobanken: "EU schießt
über Verbraucherschutz-Ziel hinaus"
14.05.03 - - In Deutschland
werden über 50 Prozent aller privaten Autokäufe finanziert;
davon wiederum etwas mehr als die Hälfte über die herstellerverbundenen
Automobilbanken, die sich im "Arbeitskreis der Banken und
Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft" zusammengeschlossen
haben. Autokredite sind ein wichtiges Instrument zur Nachfragestabilisierung
auf dem Automobilmarkt. Das gilt umso mehr in Zeiten der Rezession.
Die Autofinanzierung wird deutlich erschwert, wenn die novellierte
Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft
in der aktuellen Fassung vom September 2002 tatsächlich
umgesetzt werden sollte. Die Absicht ist zwar löblich: Die
EU will durch eine Länder übergreifende Harmonisierung
der rechtlichen Rahmenbedingungen den Wettbewerb auf dem Markt
der Verbraucherkredite fördern. Mehr grenzüberschreitender
Wettbewerb soll zu günstigeren Zinsen führen. Gleichzeitig
sollen die Regelungen den Verbraucherschutz verbessern.
Doch leider versucht die EU, diese Ziele durch eine
Überreglementierung zu erreichen. Nach Auffassung des Arbeitskreises
Autobanken würde das zu einer unnötigen Bürokratisierung
des deutschen Kreditmarktes führen. Autohändler und
-banken würden mit zusätzlichem Administrationsaufwand
belastet. Dadurch würden sich Autokredite für die Verbraucher
verteuern. Die Autobanken nennen hierzu drei Beispiele und das
zu verdeutlichen:
- Beispiel 1: Die Richtlinie
beabsichtigt, europaweit eine
Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verbraucherkredit- verträge
einzuführen. Im Unterschied zum deutschen Recht, das ebenfalls
eine solche Widerrufsfrist kennt, soll der Fristlauf bei der
EU-Version erst mit Erhalt des Kreditvertrags beginnen, und nicht
bereits mit Aushändigung des Kreditantrages an den Kunden.
Diese Änderung würde in der Praxis zu einem späteren
Beginn der Widerrufsfrist führen. Durch diese Verschiebung
befürchtet der Arbeitskreis nachteilige Folgen insbesondere
für den Gebrauchtwagenmarkt. Gerade die rasche Verfügbarkeit
des Fahrzeugs ist ein wesentlicher Beweggrund für den Erwerb
eines Gebrauchtwagens. Eine Verschiebung der Widerrufsfrist und
damit eine spätere Auslieferung des Fahrzeuges würde
den Interessen des Verbrauchers zuwiderlaufen. Vor diesem Hintergrund
wäre es sinnvoll, die Widerrufsfrist auf ausdrücklichen
Wunsch des Verbrauchers zu verkürzen.
(Kommentar der Redaktion: Man kann natürlich auch sagen,
dass das Risiko ja nicht immer zu 110 % auf den
 |
weiter |

|
|