EU-Verbraucherkreditrichtlinie belastet Finanzierung
Autobanken: "EU schießt über Verbraucherschutz-Ziel hinaus"

14.05.03 - - In Deutschland werden über 50 Prozent aller privaten Autokäufe finanziert; davon wiederum etwas mehr als die Hälfte über die herstellerverbundenen Automobilbanken, die sich im "Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft" zusammengeschlossen haben. Autokredite sind ein wichtiges Instrument zur Nachfragestabilisierung auf dem Automobilmarkt. Das gilt umso mehr in Zeiten der Rezession.

Die Autofinanzierung wird deutlich erschwert, wenn die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in der aktuellen Fassung vom September 2002 tatsächlich umgesetzt werden sollte. Die Absicht ist zwar löblich: Die EU will durch eine Länder übergreifende Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen den Wettbewerb auf dem Markt der Verbraucherkredite fördern. Mehr grenzüberschreitender Wettbewerb soll zu günstigeren Zinsen führen. Gleichzeitig sollen die Regelungen den Verbraucherschutz verbessern.

Doch leider versucht die EU, diese Ziele durch eine
Überreglementierung zu erreichen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Autobanken würde das zu einer unnötigen Bürokratisierung des deutschen Kreditmarktes führen. Autohändler und -banken würden mit zusätzlichem Administrationsaufwand belastet. Dadurch würden sich Autokredite für die Verbraucher verteuern. Die Autobanken nennen hierzu drei Beispiele und das zu verdeutlichen:

  • Beispiel 1: Die Richtlinie beabsichtigt, europaweit eine
    Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verbraucherkredit- verträge einzuführen. Im Unterschied zum deutschen Recht, das ebenfalls eine solche Widerrufsfrist kennt, soll der Fristlauf bei der EU-Version erst mit Erhalt des Kreditvertrags beginnen, und nicht bereits mit Aushändigung des Kreditantrages an den Kunden. Diese Änderung würde in der Praxis zu einem späteren Beginn der Widerrufsfrist führen. Durch diese Verschiebung befürchtet der Arbeitskreis nachteilige Folgen insbesondere für den Gebrauchtwagenmarkt. Gerade die rasche Verfügbarkeit des Fahrzeugs ist ein wesentlicher Beweggrund für den Erwerb eines Gebrauchtwagens. Eine Verschiebung der Widerrufsfrist und damit eine spätere Auslieferung des Fahrzeuges würde den Interessen des Verbrauchers zuwiderlaufen. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers zu verkürzen.
    (Kommentar der Redaktion: Man kann natürlich auch sagen, dass das Risiko ja nicht immer zu 110 % auf den

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