Mit Kindern Steuern sparen
Kapitalertragbesteuerung
(opm - 5.4.2002) Die Belastung
mit Steuern und Abgaben ist zu Jahresbeginn 2002 erneut gestiegen.
Das gilt auch fuer Familien mit Kindern. Verständlich, dass
viele Bürger nach Wegen suchen, dem Fiskus legal ein Schnippchen
zu schlagen.
Für Familien bietet
sich die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern
zu verteilen und Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken.
Einem Kind stehen, falls es ausschliesslich Einnahmen aus Kapitalvermögen
hat, folgende jährliche Freibeträge zu:
* Grundfreibetrag 7.235
EUR
* Sparerfreibetrag 1.550 EUR
* Werbungskosten-Pauschbetrag 51 EUR
* Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR
* Insgesamt steuerfrei 8.872 EUR.
Das heisst: Zinsen und
andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe
von 8.872 EUR in diesem Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung
von beispielsweise vier Prozent blieben also Kapitalerträge
steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe
von 221.800 EUR (vier Prozent von 221.800 EUR sind gleich 8.872
EUR) nicht überschreitet.
Bis zu einem Betrag von
205.000 EUR ist die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder
steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach
Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Doch
Vorsicht: Eine Vermoegensübertragung innerhalb der Familie
wird nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen
Vorschriften entspricht. Eltern können nicht mehr ohne weiteres
auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen,
sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten.
Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.
Sind Kinder in der Familie
über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung,
muss berücksichtigt werden, dass ab einer bestimmten Höhe
der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen Kindergeld
und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen. Zudem müssen
Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die
gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
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