Mit Kindern Steuern sparen
Kapitalertragbesteuerung

(opm - 5.4.2002) Die Belastung mit Steuern und Abgaben ist zu Jahresbeginn 2002 erneut gestiegen. Das gilt auch fuer Familien mit Kindern. Verständlich, dass viele Bürger nach Wegen suchen, dem Fiskus legal ein Schnippchen zu schlagen.

Für Familien bietet sich die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen und Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken. Einem Kind stehen, falls es ausschliesslich Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, folgende jährliche Freibeträge zu:

* Grundfreibetrag 7.235 EUR
* Sparerfreibetrag 1.550 EUR
* Werbungskosten-Pauschbetrag 51 EUR
* Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR
* Insgesamt steuerfrei 8.872 EUR.

Das heisst: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe von 8.872 EUR in diesem Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise vier Prozent blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 221.800 EUR (vier Prozent von 221.800 EUR sind gleich 8.872 EUR) nicht überschreitet.

Bis zu einem Betrag von 205.000 EUR ist die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Doch Vorsicht: Eine Vermoegensübertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss berücksichtigt werden, dass ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.