Geldwäschern und Steuerhinterziehern
geht es an den Kragen

8.10.2001 - War es bisher recht einfach illegale Gelder und Geld- transfers zu verschleiern, so soll dies jetzt massiv erschwert werden. Dies richtet sich zwar primär gegen Terror- und Drogen- gelder, aber auch "normale" Steuerhinterzieher werden dabei nicht "verschmäht" und gleich mit abgeräumt.

Hilfsmittel dazu ist das "4. Finanzmarktförderungsgesetz", das noch in diesem Jahr im Parlament beraten wird. Dabei werden auch Regelungen enthalten sein, die vor dem 11. September noch völlig undenkbar waren. Im einzelnen...

  • müssen alle in Deutschland zugelassenen Banken sämtliche Konten und Depots bei einer "Kontenevidenzzentrale" beim Bundesamt für Kreditwesen (BAKred) gemeldet werden. Erfasst werden dabei Name, Alter und Nationalität;
  • müssen die Banken mit speziellen Computerprogrammen die Konten überwachen, um illegalen Transaktionen auf die Spur zu kommen;
  • wird eine "Zentralstelle für verfahrensunabhängige Finanzermittlungen" eingerichtet. Hier sollen zentral alle Geldwäsche-Verdachtsmeldungen registriert, analysiert und im Verdachtsfall an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Geprüft wird noch die generelle Abschaffung des Bankgeheim- nisses, die jetzt erstmals möglich werden könnte. Minister Eichel verschweigt dabei nicht, dass es ihm nicht nur um die Bekämpfung von Terrorismus und (Drogen-) Geldwäsche geht, sondern auch um die Eindämmung der nicht mehr hinnehmbaren Steuerhinter- ziehung.

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