Geldwäschern und Steuerhinterziehern
geht es an den Kragen
8.10.2001 - War es bisher
recht einfach illegale Gelder und Geld- transfers zu verschleiern,
so soll dies jetzt massiv erschwert werden. Dies richtet sich
zwar primär gegen Terror- und Drogen- gelder, aber auch
"normale" Steuerhinterzieher werden dabei nicht "verschmäht"
und gleich mit abgeräumt.
Hilfsmittel dazu ist das "4. Finanzmarktförderungsgesetz",
das noch in diesem Jahr im Parlament beraten wird. Dabei werden
auch Regelungen enthalten sein, die vor dem 11. September noch
völlig undenkbar waren. Im einzelnen...
- müssen alle in Deutschland
zugelassenen Banken sämtliche Konten und Depots bei einer
"Kontenevidenzzentrale" beim Bundesamt für Kreditwesen
(BAKred) gemeldet werden. Erfasst werden dabei Name, Alter und
Nationalität;
- müssen die Banken
mit speziellen Computerprogrammen die Konten überwachen,
um illegalen Transaktionen auf die Spur zu kommen;
- wird eine "Zentralstelle
für verfahrensunabhängige Finanzermittlungen"
eingerichtet. Hier sollen zentral alle Geldwäsche-Verdachtsmeldungen
registriert, analysiert und im Verdachtsfall an die Strafverfolgungsbehörden
weitergeleitet werden.
Geprüft wird noch
die generelle Abschaffung des Bankgeheim- nisses, die jetzt erstmals
möglich werden könnte. Minister Eichel verschweigt
dabei nicht, dass es ihm nicht nur um die Bekämpfung von
Terrorismus und (Drogen-) Geldwäsche geht, sondern auch
um die Eindämmung der nicht mehr hinnehmbaren Steuerhinter-
ziehung.
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