Keine Gebühren für nicht zugeteilte Aktien

Wollten Sie in den letzten Jahren Aktien aus Neuemissionen zeichnen, sind aber nicht zum Zuge gekommen und Ihre Bank hat dafür Gebühren berechnet? Das ist nicht rechtens und Sie können und sollten diese Gebühren zurückfordern!
Nach Ansicht der Verbraucher-Zentralen zählt der Kauf von Aktien zu den Kommissionsgeschäften, bei denen nur eine Provision fällig wird, wenn das Geschäft auch durchgeführt wird. Deshalb könne die Bank natürlich keine Gebühr verlangen, wenn keine Aktien zugeteilt worden sind.
Eine Reihe von Banken und Sparkassen wurde bereits abgemahnt, allerdings liegen noch keine Gerichts- entscheidungen zu diesem Bereich vor.
Sollten Sie in den vergangenen Jahren Gebühren bezahlt haben, dann sollten Sie diese, den Empfehlungen der Verbraucherschützer nach, unbedingt zurückfordern.