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Keine Gebühren
für nicht zugeteilte Aktien
Wollten Sie in den letzten Jahren
Aktien aus Neuemissionen zeichnen, sind aber nicht zum Zuge gekommen
und Ihre Bank hat dafür Gebühren berechnet? Das ist
nicht rechtens und Sie können und sollten diese Gebühren
zurückfordern!
Nach Ansicht der Verbraucher-Zentralen zählt der Kauf von
Aktien zu den Kommissionsgeschäften, bei denen nur eine
Provision fällig wird, wenn das Geschäft auch durchgeführt
wird. Deshalb könne die Bank natürlich keine Gebühr
verlangen, wenn keine Aktien zugeteilt worden sind.
Eine Reihe von Banken und Sparkassen wurde bereits abgemahnt,
allerdings liegen noch keine Gerichts- entscheidungen zu diesem
Bereich vor.
Sollten Sie in den vergangenen Jahren Gebühren bezahlt haben,
dann sollten Sie diese, den Empfehlungen der Verbraucherschützer
nach, unbedingt zurückfordern.
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