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Betriebsvermögen sichern

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l Besitz absichern
l Haftung ausschließen
l Steuern sparen
l alternativ finanzieren...

...das ist bei richtiger Gestaltung durch eine Holdingkonstruktion in Verbindung mit einer Betriebsaufspaltung möglich und zwar sowohl bei bestehenden als auch bei neugegründeten Firmen.

 

Man soll nicht alles auf eine Karte setzen

Wenn dies auch Ihr Motto ist (sein könnte), dann werden Sie sicher zustimmen, dass es nicht richtig sein kann, alle

  • Aufträge (gute und riskante)
  • Immobilien (Büros, Hallen, etc.)
  • Mobilien (Maschinen, Fuhrpark, etc.)

in einer Firma zu bündeln. Denn geht nur ein Auftrag schief, bezahlt ein Großkunde nicht (weil er z.B. selbst in eine Schieflage gerät) oder tritt ein Haftungsfall auf bzw. wird die Firma verklagt, kommt es zu einem Erbfall oder schlimmer einem Streit unter den Erben, dann kann das alles, was Sie bisher geschaffen haben, auf einen Schlag vernichten.

Genauso macht es keinen Sinn nur aus Gewohnheit und Zeitmangel in ausgefahrenen Gleisen zu bleiben und neue Entwicklungen zu ignorieren.

Wie kann das Risiko minimiert werden ?

Durch die klare Trennung von Eigentum und Risiko. Also von Besitz und Betrieb.

Immobilien, Mobilien etc. werden dabei - je nach Gestaltung und steuerlicher Präferenz - in einer Holding gehalten oder (teilweise) im Privatbesitz.

Die Betriebsrisiken werden in einer oder mehreren Kapitalgesellschaften geführt. Bei Gesamtgründungskosten von unter 300 Euro für eine EU-AG (siehe Auflistung am Ende dieses Artikels), die sehr viele Vorteile gegenüber der GmbH/AG bietet, ist es kein Problem für jedes größere Risiko/Auftrag eine eigene EU-AG zu gründen. Geht hier etwas schief - zahlt z.B. der Auftraggeber nicht -, dann sind die anderen Bereiche der Firma nicht betroffen. Geht alles glatt, kann die EU-AG natürlich wieder verwendet werden.

Gleich ob Sie bisher als Einzelfirma, Personen- oder Kapitalgesellschaft arbeiten, die Betriebsaufspaltung ist die ideale Lösung um unternehmerische Risiken zu vermeiden bzw. auszuschalten.

Wie kann ich von der EU profitieren ?

Die EU ist da. Alles Leugnen und Ignorieren hilft nicht. Das bessere ist der Feind des Guten und so sollten sich Unternehmer ansehen, was Sie aus der EU für Ihr Unternehmen nutzen können. Schauen Sie über den Tellerrand des altbewährten hinaus und überlassen nicht der (intelligenteren) Konkurrenz das Feld. Die GmbH und AG sind nicht das Maß aller Dinge. Wenn wir in der EU leben, dann sollten wir auch ihre Vorteile nutzen und das beste herauspicken.

So kann die Aufteilung in mehrere Betriebsgesellschaften und die Nutzung einer EU-AG hierfür, neben der Risikobegrenzung und Eigentumssicherung, auch den Vorteil der Nutzung von steuerlichen Freibeträgen haben, Vermeidung von zusätzlichen Betriebsratsmitgliedern bei höherer Mitarbeiterzahl etc.. Auch befristete Arbeitsverhältnisse lassen sich "in Reihe" schalten, wenn die Mitarbeiter unter mehreren Kapitalgesellschaften weitergereicht werden. Fördermittel können u.U. ebenfalls mehrfach in Anspruch genommen werden, etc.

Das Problem ist nur, dass sich die meisten Anwälte und Steuerberater mit nichts anderem auskennen als mit GmbH und AG. Verträge sind gespeichert und können auf Knopfdruck ausgedruckt werden. So ist mit wenigen Minuten Arbeit ein Maximum an Ertrag zu erzielen. Kein Wunder, dass diese Gruppe also von Alternativen abrät. Orientieren Sie sich an Ihren Interessen, öffnen Sie sich neuen Möglichkeiten und Sie finden in der EU und mit der EU-AG (Limited) eine optimale Lösung für Ihre Probleme.

Wie sieht nun eine echte Lösung
für den Mittelstand aus ?

Wir empfehlen für die Aufteilung der bisher bestehenden Firma in Holding, eine oder mehrere Besitz- und eine oder besser mehrere Betriebsgesellschaften. Wobei man zu Beginn nicht gleich viele Gesellschaften installiert, sondern erst einmal eine Holding, um dann nach und nach alle Vorteile des Systems auszuschöpfen und anfallende Kosten dann aus zusätzlichen Gewinnen, die ohne diese Konstruktion nicht enstanden wären, finanziert. Der Ablauf wäre also z.B.:

1. ..bestehende Aufträge in der bisherigen Firma auslaufen zu lassen und hier keine neuen Aufträge mehr anzunehmen. Immobilien und Mobilien bleiben unverändert in dieser Firma. Gleich ob es sich dabei um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Um keine stillen Reserven aufdecken zu müssen etc.

2. Alle neuen Aufträge werden nur noch von der neuen Firma, die eine Kapitalgesellschaft sein muß (GmbH, AG, besser und preisgünstiger aber UK-Limited, entgegengenommen. Das Personal wird auf diese bzw. mehrere Firmen - die Betriebsgesellschaft(en) - verteilt.

3. Die Besitzgesellschaft vermietet nun zu Verträgen und Konditionen wie unter fremden Dritten Immobilien und Mobilien an die Betriebsgesellschaft. (Leasing)

  • Diese Konstruktion sichert nun die Werte gegen Risiken ab. Geht im Betrieb etwas schief (bis zu Pleite) berührt dies das Vermögen (Besitzgesellschaft) nicht.
  • Die Steuerbelastung kann je nach Bedarf gesteuert werden.

4. Über Besitz- (Leasing-) und Betriebsgesellschaft(en) wird eine Holding installiert, die rein die Anteile an diesen Firmen verwaltet. Reine Vermögensverwaltung. Damit können ggfs. erhebliche steuerliche Privilegien gegenüber der normalen Besteuerung der Gewinne erreicht werden.

Bisher wurde die Betriebsaufspaltung schon immer von Experten empfohlen. Mangels geeigneter Formen (die GmbH ist bekanntermaßen Mittelstandsfeindlich) jedoch bisher nicht auf breiter Front eingesetzt. Durch die EU steht jetzt mit der Limited eine schnell einsetzbare Aktiengesellschaft (48 Stunden) zu vernünftigen Preisen (unter 300 Euro) ohne Einzahlungsverpflichtung für das Kapital zur Verfügung.

Wenn Sie das ernsthaft interessiert, dann sollten Sie sich das Buch
Firmengründung in Großbritannien - Die Limited lesen.

 


Vorteile der US-AG (Incorporated) bzw. der EU-AG (Limited) gegenüber GmbH/AG:


l Die Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung entfällt, also volle Haftungsfreistellung

l Gründung, Vorstands- und Satzungsänderungen sind in 48 Stunden im Register eingetragen.

l Durch Mehrfachstimmrechte (Aufteilung in normale und bevorzugte Aktien) können mit wenigen Aktien über 90 Prozent der Stimmrechte gehalten werden. (nur US-AG)

l Aktien können als Sicherheiten für Kredite etc. dienen. Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen Sie das mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung" läuft nur über Notar und Registergericht was Monate dauert und Gebühren kostet!

l Private Placements u.a. alternative Kapitalakquirierungsformen sind überhaupt erst durch Aktien möglich.

l Das Stammkapital muß nicht sofort eingezahlt werden, sondern kann aus Gewinnen erbracht werden.

l Im Gegensatz zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen nicht offengelegt bzw. beim Registergericht hinterlegt werden. Mitbewerber erhalten also keinen Einblick. (nur US AG)

l Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....


Was ist "die" EU-AG


l Eine Gesellschaft, die innerhalb der EU - und damit auch Deutschlands ohne jede Einschränkung arbeiten kann.

l Eine Gesellschaft, die unternehmerfreundlich gestaltet ist.

l Eine Gesellschaft die Haftungsbegrenzung ohne Durchgriff bietet.

l Eine Gesellschaft die Aktien basiert ist.

l Eine Gesellschaft die schnell (48 h) und günstig (unter 300 €) zu gründen ist. (GmbH 1-6 Monate - einige Tausend €)

l Eine Gesellschaft, die von einer Person geführt werden kann (AG = 2 Personen)

l Eine Gesellschaft, die steuergünstig ist

All diese und viele weitere Forderungen erfüllt innerhalb der EU aktuell nur die Britische Limited, die international auch bekannter ist als die GmbH.

Weitere Informationen finden Sie hier zum Thema:

UK Limited
US Incorporated
Warum die GmbH mittelstandsfeindlich ist
Buch: Firmengründung in Großbritannien

 


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