l Besitz absichern
l Haftung ausschließen |
l Steuern sparen
l alternativ finanzieren... |
...das ist bei richtiger Gestaltung
durch eine Holdingkonstruktion in Verbindung mit einer Betriebsaufspaltung
möglich und zwar sowohl bei bestehenden als auch bei neugegründeten
Firmen.

Man soll nicht alles auf eine Karte
setzen
Wenn dies auch Ihr Motto ist (sein könnte),
dann werden Sie sicher zustimmen, dass es nicht richtig sein
kann, alle
- Aufträge (gute und riskante)
- Immobilien (Büros, Hallen, etc.)
- Mobilien (Maschinen, Fuhrpark, etc.)
|
in einer Firma zu bündeln. Denn geht nur
ein Auftrag schief, bezahlt ein Großkunde nicht (weil er
z.B. selbst in eine Schieflage gerät) oder tritt ein Haftungsfall
auf bzw. wird die Firma verklagt, kommt es zu einem Erbfall oder
schlimmer einem Streit unter den Erben, dann kann das alles,
was Sie bisher geschaffen haben, auf einen Schlag vernichten.
Genauso macht es keinen Sinn nur aus Gewohnheit
und Zeitmangel in ausgefahrenen Gleisen zu bleiben und neue Entwicklungen
zu ignorieren.
Wie kann das Risiko minimiert werden
?
Durch die klare Trennung von Eigentum und Risiko.
Also von Besitz und Betrieb.
Immobilien, Mobilien etc. werden dabei - je
nach Gestaltung und steuerlicher Präferenz - in einer Holding
gehalten oder (teilweise) im Privatbesitz.
Die Betriebsrisiken werden in einer oder mehreren
Kapitalgesellschaften geführt. Bei Gesamtgründungskosten
von unter 300 Euro für eine EU-AG (siehe Auflistung am Ende
dieses Artikels), die sehr viele Vorteile gegenüber der
GmbH/AG bietet, ist es kein Problem für jedes größere
Risiko/Auftrag eine eigene EU-AG zu gründen. Geht hier etwas
schief - zahlt z.B. der Auftraggeber nicht -, dann sind die anderen
Bereiche der Firma nicht betroffen. Geht alles glatt, kann die
EU-AG natürlich wieder verwendet werden.
Gleich ob Sie bisher als Einzelfirma, Personen-
oder Kapitalgesellschaft arbeiten, die Betriebsaufspaltung ist
die ideale Lösung um unternehmerische Risiken zu vermeiden
bzw. auszuschalten.
Wie kann ich von der EU profitieren
?
Die EU ist da. Alles Leugnen und Ignorieren
hilft nicht. Das bessere ist der Feind des Guten und so sollten
sich Unternehmer ansehen, was Sie aus der EU für Ihr Unternehmen
nutzen können. Schauen Sie über den Tellerrand des
altbewährten hinaus und überlassen nicht der (intelligenteren)
Konkurrenz das Feld. Die GmbH und AG sind nicht das Maß
aller Dinge. Wenn wir in der EU leben, dann sollten wir auch
ihre Vorteile nutzen und das beste herauspicken.
So kann die Aufteilung in mehrere Betriebsgesellschaften
und die Nutzung einer EU-AG hierfür, neben der Risikobegrenzung
und Eigentumssicherung, auch den Vorteil der Nutzung von steuerlichen
Freibeträgen haben, Vermeidung von zusätzlichen Betriebsratsmitgliedern
bei höherer Mitarbeiterzahl etc.. Auch befristete Arbeitsverhältnisse
lassen sich "in Reihe" schalten, wenn die Mitarbeiter
unter mehreren Kapitalgesellschaften weitergereicht werden. Fördermittel
können u.U. ebenfalls mehrfach in Anspruch genommen werden,
etc.
Das Problem ist nur, dass sich die meisten Anwälte
und Steuerberater mit nichts anderem auskennen als mit GmbH und
AG. Verträge sind gespeichert und können auf Knopfdruck
ausgedruckt werden. So ist mit wenigen Minuten Arbeit ein Maximum
an Ertrag zu erzielen. Kein Wunder, dass diese Gruppe also von
Alternativen abrät. Orientieren Sie sich an Ihren Interessen,
öffnen Sie sich neuen Möglichkeiten und Sie finden
in der EU und mit der EU-AG (Limited) eine optimale Lösung
für Ihre Probleme.
Wie sieht nun eine echte Lösung
für den Mittelstand aus ?
Wir empfehlen für die Aufteilung der bisher
bestehenden Firma in Holding, eine oder mehrere Besitz- und eine
oder besser mehrere Betriebsgesellschaften. Wobei man zu Beginn
nicht gleich viele Gesellschaften installiert, sondern erst einmal
eine Holding, um dann nach und nach alle Vorteile des Systems
auszuschöpfen und anfallende Kosten dann aus zusätzlichen
Gewinnen, die ohne diese Konstruktion nicht enstanden wären,
finanziert. Der Ablauf wäre also z.B.:
1. ..bestehende Aufträge in der bisherigen
Firma auslaufen zu lassen und hier keine neuen Aufträge
mehr anzunehmen. Immobilien und Mobilien bleiben unverändert
in dieser Firma. Gleich ob es sich dabei um eine Personen- oder
Kapitalgesellschaft handelt. Um keine stillen Reserven aufdecken
zu müssen etc.
2. Alle neuen Aufträge werden nur noch
von der neuen Firma, die eine Kapitalgesellschaft sein muß
(GmbH, AG, besser und preisgünstiger aber UK-Limited, entgegengenommen.
Das Personal wird auf diese bzw. mehrere Firmen - die Betriebsgesellschaft(en)
- verteilt.
3. Die Besitzgesellschaft vermietet nun zu Verträgen
und Konditionen wie unter fremden Dritten Immobilien und Mobilien
an die Betriebsgesellschaft. (Leasing)
- Diese Konstruktion sichert nun die Werte gegen
Risiken ab. Geht im Betrieb etwas schief (bis zu Pleite) berührt
dies das Vermögen (Besitzgesellschaft) nicht.
- Die Steuerbelastung kann je nach Bedarf gesteuert
werden.
4. Über Besitz- (Leasing-) und Betriebsgesellschaft(en)
wird eine Holding installiert, die rein die Anteile an diesen
Firmen verwaltet. Reine Vermögensverwaltung. Damit können
ggfs. erhebliche steuerliche Privilegien gegenüber der normalen
Besteuerung der Gewinne erreicht werden.
Bisher wurde die Betriebsaufspaltung schon immer
von Experten empfohlen. Mangels geeigneter Formen (die GmbH ist
bekanntermaßen Mittelstandsfeindlich) jedoch bisher nicht
auf breiter Front eingesetzt. Durch die EU steht jetzt mit der
Limited eine schnell einsetzbare Aktiengesellschaft (48 Stunden)
zu vernünftigen Preisen (unter 300 Euro) ohne Einzahlungsverpflichtung
für das Kapital zur Verfügung.
Wenn Sie das ernsthaft interessiert, dann sollten Sie sich
das Buch
Firmengründung in Großbritannien - Die Limited
lesen.

Vorteile der US-AG (Incorporated) bzw. der EU-AG
(Limited) gegenüber GmbH/AG:
l Die Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung
entfällt, also volle Haftungsfreistellung
l Gründung,
Vorstands- und Satzungsänderungen sind in 48 Stunden im
Register eingetragen.
l Durch Mehrfachstimmrechte
(Aufteilung in normale und bevorzugte Aktien) können mit
wenigen Aktien über 90 Prozent der Stimmrechte gehalten
werden. (nur US-AG)
l
Aktien können als Sicherheiten für Kredite etc.
dienen. Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen
Sie das mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung"
läuft nur über Notar und Registergericht was Monate
dauert und Gebühren kostet!
l Private Placements
u.a. alternative Kapitalakquirierungsformen sind überhaupt
erst durch Aktien möglich.
l Das Stammkapital
muß nicht sofort eingezahlt werden, sondern kann aus Gewinnen
erbracht werden.
l Im Gegensatz
zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen nicht offengelegt
bzw. beim Registergericht hinterlegt werden. Mitbewerber erhalten
also keinen Einblick. (nur US AG)
l
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....
Was ist "die" EU-AG
l Eine Gesellschaft, die innerhalb
der EU - und damit auch Deutschlands ohne jede Einschränkung
arbeiten kann.
l Eine Gesellschaft,
die unternehmerfreundlich gestaltet ist.
l Eine Gesellschaft
die Haftungsbegrenzung ohne Durchgriff bietet.
l Eine Gesellschaft
die Aktien basiert ist.
l Eine Gesellschaft
die schnell (48 h) und günstig (unter 300 ) zu gründen
ist. (GmbH 1-6 Monate - einige Tausend )
l Eine Gesellschaft,
die von einer Person geführt werden kann (AG = 2 Personen)
l Eine Gesellschaft,
die steuergünstig ist
All diese und viele weitere Forderungen erfüllt
innerhalb der EU aktuell nur die Britische Limited, die international
auch bekannter ist als die GmbH.
Weitere Informationen finden Sie hier zum Thema:
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