Sie sind Einzelunternehmer, haben
eine GmbH oder wollen eine gründen?
Dann fahren Sie ein hohes Risiko !
Informieren Sie sich über die Alternativen....
Der renommierte Haufe-Verlag
meint:
"Sie ist schwierig, undurchschaubar,
manchmal auch vorteilhaft, meist aber kompliziert: die Rede ist
von der GmbH, einer beliebten aber auch riskanten Gesellschaftsform.
Wer sich nicht auskennt, steht schnell in der Haftungsfalle -
vor allem als Geschäftsführer oder Gesellschafter."
Schauen wir uns an einigen
Punkten an wo die Probleme der GmbH liegen und welche Alternativen
es gibt:
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GmbH |
Die Alternative |
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Ö |
Eine echte Haftungsbegrenzung gibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer,
die die GmbH beherrschen, praktisch nicht.
(Von Beherrschung spricht man bei einem Anteil
von 50 % und mehr, der direkt gehalten wird oder über den
indirekt verfügt werden kann.)
So hat der Bundesgerichtshof seit langen Jahren in seiner
Rechtsprechung immer wieder bestätigt, dass im Falle eines
Konkurses der bzw. die beherrschende(n) Gesellschafter einer
GmbH mit ihrem gesamten Privatvermögen haften!
(Durchgriffshaftung)
Diese Rechtsprechung ist allerdings den meisten Gläubigern
unbekannt, so daß viele beherrschende Gesellschafter ohne
persönliche Haftung davon kommen. Aber wehe Sie treffen
auf einen Gläubiger bzw. Anwalt der sich wirklich auskennt,
dann bietet die typische Einmann-GmbH keinerlei und die beherrschte
GmbH kaum eine reale Haftungsbeschränkung!
Hintergrund ist, dass der BGH unterstellt, dass die widerstreitenden
Interessen zwischen dem "Gesellschafter", der möglichst
hohe Ausschüttungen will, und dem "Geschäftsführer",
dessen Ziel eine hohe Eigenkapitalquote sein muß, sich
zu Lasten der Gläubigerinteressen auswirken können.
Lässt sich das nachweisen - und das geht praktisch immer
-, dann ist die unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
gegeben.
Übrigens sagen Anwälte gerne,
das wäre in der Praxis gar nicht so und eine Durchgriffshaftung
sei nicht gegeben. Toll - lassen Sie sich das unbedingt schriftlich
bestätigen!!! Denn im Falle eines Falles werden Sie das
für den Regress auf Ihren Anwalt bzw. dessen Versicherung
brauchen. Haben Sie dann nichts schriftliches hören Sie
bestimmt: Ja so war das natürlich nicht gemeint - oder in
Ihrem Falle liegen die Dinge anders etc. pp. |
Wann wird eine Haftungsbegrenzung
überhaupt benötigt? Sicher nicht, wenn alles gut läuft,
vielmehr nur im Krisen- oder Konkursfall.
Seien Sie sicher, dass kundige Gläubiger
- und das werden von Jahr zu Jahr mehr - aus dem Widerspruch
Ausschüttungen/Eigenkapitalquote oder bevorzugte Bedienung
von anderen Gläubigern fast immer einen Fall von Durchgriffshaftung
konstruieren können.
Eine führende Insolvenzverwaltungskanzlei
aus Berlin stellte unlängst fest, dass praktisch keine Anmeldung
im Sinne des Gesetzes fristgemäß erfolgt. Und bei
verspäteter Anmeldung ist die Durchgriffshaftung - schuldhaftes
Verhalten - damit schon perfekt!!!
Dabei ist unerheblich, dass die Fristverletzungen
in der Regel aus dem Bemühen resultieren Unternehmen und
Arbeitsplätze noch zu retten und nicht sich selber zu bereichern
oder Besitz zu retten.
Bedenken Sie:
- Alle 15 Minuten geht ein Unternehmen
Bankrott.
- Jede Minute geht ein Arbeitsplatz
durch Firmenkonkurse verloren.
Doch es gibt eine legale Alternative
um eine hundertprozentige Haftungsfreistellung zu erreichen.
Fest steht: Genau in dem Fall, für
den die GmbH eigentlich gegründet wird, dass es schief geht
= Konkurs (jetzt Insolvenz genannt), hilft die GmbH konkret nicht!
Das gesamte Privatvermögen ist dabei genauso verloren, als
wenn man von vorneherein als Einzelkaufmann gearbeitet hätte.
Und persönlich haftende Einzelunternehmer
sind ohnehin im Falle eines Scheiterns oft bis ans Lebensende
ruiniert. |
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Ö |
1-3 Monate dauert die Gründung, vor allem aber auch die
Eintragung jeder Änderung (Satzung, Geschäftsführer-,
Gesellschafterwechsel etc.) beim Registergericht. Ein Geschäftsführer,
der sich querlegt und vom Gesellschafter gewünschte Ändungen
nicht anmeldet oder bei einem Wechsel kann dies die Firma ruinieren.
Stellen Sie sich vor ein Kreditvertrag muß unterzeichnet
werden und der Geschäftsführerwechsel wird über
Monate nicht eingetragen. |
Hier wird jeder Wechsel innerhalb von
24 Stunden (Express) oder 3-4 Werktagen (normal) im Register
eingetragen und ist rechtsgültig. Die Anmeldung kann auch
durch eine andere Person als den Geschäftsführer selber
erfolgen, so dass dieser die Wünsche der Gesellschafter
nicht blockieren bzw. hinauszögern kann. |
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Ö |
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei jeder Änderung
muß ein Notar bemüht werden und das Registergericht.
-
Das kostet Geld + Zeit! |
Sei es ein Geschäftsführer-
oder Gesellschafter- wechsel, eine Satzungsänderung o.ä.
- All das geht auch ohne Notar zu Kosten von unter 100
und in jeweils maximal 5 Tagen. |
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Ö |
Die Gründung kostet etliche tausend EURO, ein Notartermin
ist zwingend erforderlich, etc. |
Es geht aber auch für wenige hundert
Euro, ohne dass Sie dafür Ihren Schreibtisch verlassen müssen.
Und einen Notar oder Anwalt benötigen Sie schon gar nicht. |
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Ö |
Bei der Gründung muß das
Haftkapital zu mindestens 50 % eingezahlt werden und darf - legal
- nicht abgezogen werden.
Die deutsche Denkweise ist erst einmal
Geld zu haben um dann damit neues zu verdienen. Dabei stehen
die Interessen der Gläubiger - nicht der Unternehmer - im
Vordergrund.
Gerade junge Gründer haben aber noch nicht das Kapital und
möchten sich auch nicht gleich bei Verwandten verschulden
um das Stammkapital zu erbringen.
Von Banken gibt es da ohnehin nichts - zumindestens nicht ohne
persönliche Bürgschaft und dann können Sie auch
gleich als Einzelkaufmann arbeiten.
Aber auch bei Neuanfang nach Konkurs
oder wenn aus Haftungsgründen eine Reihe von "Betriebs-"
Gesellschaften gegründet werden soll, ist oft nicht genügend
Cash da. |
Bei den Alternativen Firmenformen
ist die Denkweise so, dass man erst einmal Geld verdienen soll,
um dann damit das Gesellschafts- kapital aufzufüllen. Hier
steht der Unternehmer im Vordergrund, der Arbeitsplätze
schaffen soll und nicht der Gläubiger.
Deshalb muss das Stammkapital weder
einbezahlt noch nachgewiesen werden. |
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Ö |
Die GmbH ist praktisch ohne Kredite, für die Sie persönlich
bürgen, nicht finanzierbar.
Venture Capital, Anleihen, Genüsse, Private Placement, alles
mit der GmbH kaum oder nur kompliziert und teuer machbar, da
fast immer Notartermine und Registereinträge notwendig sind. |
Beteiligungen können jederzeit
problemlos (auch auf Zeit) hereingenommen und auch wieder herausgelöst
werden.
Gesellschafterwechsel sind in Minuten realisiert.
Anleihen, Genüsse etc. werden möglich.
Venture Capitalists lieben die seit über 100 Jahren bewährte
Alternative. |
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Ö |
Die GmbH hat strenge Publizitätspflichten die allerdings
weitgehend ignoriert werden. Nur die wenigsten wissen, dass die
Abschlüsse dann nichtig sind, hohe Bußgelder drohen
und der Geschäftsführer u.U. für alle Folgen auch
persönlich haftet. |
Bei den beiden Alternative gibt es die
Möglichkeit entweder keinerlei Publizitätspflichten
nachkommen zu müssen oder nur minimale Daten zu publiziern.
Auch die Bücher können Sie führen und aufbewahren
wo Sie wollen (z.B. im Kongo). Das interessiert niemanden. Kein
Mitbewerber hat Zugriff auf Ihre Unterlagen. Steuerehrlich sollten
Sie natürlich sein. |
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Ö |
Auch die "Schließung" einer GmbH ist kompliziert,
kostspielig und langwierig. |
Oft kann es wichtig sein eine Kapitalgesellschaft
nur für einen begrenzten (kurzen) Zeitraum zu errichten.
Z.B. um ein Projekt, einen Bauauftrag o.ä. abzuwickeln.
Nach Ende des Projektes soll die Gesellschaft dann wieder "verschwinden".
So setzen z.B. Bauunternehmen die Alternative ein, um zum einen
Betriebsvermögen (Maschinen, Fuhrpark etc.) vom Betriebsrisiko
zu trennen, bei Problemen mit z.B. einem Bauträger nicht
die ganze Firma zu gefährden und auch eigene Haftungsrisiken
zu begrenzen. Denn ist die Alternative geschlossen, was innerhalb
von Tagen problemlos geht, dann entfällt auch die Haftung
und ggfs. stehen auch Unterlagen nicht mehr zur Verfügung.
Auch kann die Alternative als 100 % Eigentümer an einer
deutschen GmbH die so gefährliche Durchgriffshaftung (siehe
Punkt 1) komplett ausschließen. |
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Ö |
Zwar können Sie - im Gegensatz zur Einzelfirma - Pensionszusagen
erhalten doch werden diese zukünftig analog der Betriebsrenten
stärker besteuert. |
Mit einem Pensionsplan über Ihre
Alternative können Sie im Alter Rentenzahlungen völlig
steuerfrei erhalten. |
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Ö |
Immobilien im Privatbesitz oder in einer GmbH werden u.U.
gewinnsteuerlich, jedoch im Falle eines Verkaufs in jedem Fall
mit Grunderwerb- steuer und Notargebühren etc. belastet |
Bringen Sie jede Immobilie in eine eigene
Besitzgesellschaft ein, dann kann die Immobilie durch einfache
Weitergabe der Aktien übertragen werden. Was zwar in Deutschland
auch Steuerpflicht auslösen würde, doch jeder erinnert
sich noch an der Verkauf der neuen Heimat (Gesellschaft) für
einen Euro über einen Schweizer Notar. Daraus resultierende
Grunderwerbsteuer und Notarkosten können Sie sich selber
ausrechnen. Gestaltungen, bei denen kein deutscher Notar mitspielen
würde - weil er nichts daran verdient! |
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Ö |
Der steuerfreie Anteil beim Verkauf oder der Vererbung des
eigenen Unternehmens in Deutschland wird schon wieder eingeschränkt |
Ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft,
die einer "Holding" gehört, die mit Inhaberaktien
arbeitet, so sind Übertragungsmodelle möglich, die
die Steuerlast erheblich mindern oder sogar ganz vermeiden. |
All diese Probleme - und viele mehr - können Sie mit
den beiden in der Folge genannten Alternativen Gesellschafts-
formen lösen bzw. vermeiden. Natürlich können
Sie - und das ist ja oft das Ziel - mit beiden Alternativen problemlos
in Deutschland tätig werden, wenn Sie die Spielregeln beachten.
Näheres unter den u.a. Links. Sie vermeiden damit 90 Prozent
der Probleme, die Sie mit der GmbH hätten und es gibt keine
uns bekannten Vorteile einer GmbH gegenüber diesen Alternativen.
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Die Alternativen: |
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Die Limited
(EU-AG) |
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Wenn Sie hauptsächlich in Europa tätig sind und
nicht an die Börse gehen bzw. fremde Dritte an Ihrer Firma
beteiligen wollen. Durch EU-Rechtsprechung der GmbH in Deutsch-
land völlig gleich berechtigt. Sie und Ihr Steuerberater
müssen nichts neues lernen. Eine Limited wird steuerlich
genauso behandelt wie eine GmbH. (Anonymität der Inhaber
ist allerdings nur bei Verschachtelung von mindestens zwei Limiteds
möglich) - Kosten unter 300 .
(Übigens wurden mittlerweile von Deutschen bereits weit
über zehntausend Limiteds gegründet) |
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Die Incorporated
(US-AG) |
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Wenn Sie weltweit tätig sein und Gelder von Dritten akquirieren
wollen. - Keine Publizitätspflicht. Vollständige Anonymität
der Inhaber durch Inhaberaktien.
Kosten 1.500 . - (Keine Delaware-Inc. da
diese ungeeignet und bei den Finanzbehörden/Gerichten übel
beleumundet sind). |
Lassen wir Haufe noch einmal zu Wort
kommen:
"Sie ist ein Leckerbissen für
Rechts- und Steuerberater, die GmbH! Ohne die Kompetenz von Steuerberatern,
Rechtsanwälten und Unternehmensberatern stehen GmbH- Verantwortliche
nicht selten mit einem Bein in der Haftungs-, Steuer- oder Rechtsfalle.
Doch die Experten sind teuer und nicht immer greifbar."
Ganz unsere Meinung und das
Argument für die Alternativen Limited und Incorporated,
wo Geschäftsführer und Gesellschafter nicht in der
Haftungsfalle sitzen. Und damit ist das auch die ideale Lösung
für Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen, die noch ohne
Haftungsbegrenzung sind. So wird in England z.B. fast jede Firma
als Limited betrieben. Vom Industriekonzern bis zum Zeitungskiosk.
Betreiben Sie aus steuerlichen Gründen ruhig das Tagesgeschäft
als Einzelfirma, solange der "Besitz" in einer sicheren
Kapitalgesellschaft ruht.
Doch wenn das so ist,
warum werden dann immer noch so viele GmbH´s
gegründet bzw. Firmen als GmbH betrieben?
In Deutschland geht immer noch die Mär um, dass die
GmbH für den Mittelstand die ideale Firmenform sei, obwohl
die o.a. Alternativen den Unternehmens-Alltag erheblich erleichtern
würden. Doch die Mär wird genährt
- von Steuerberatern und Anwälten, die mit einer GmbH-Gründung
wenig Arbeit haben, denn die Verträge, Schriftwechsel mit
dem Registergericht etc. kann man für wenige Euro als Vorlage
auf CD-ROM kaufen und dann bei jedem Mandanten nur einfach abnudeln.
Sollte für den Kunden auf Sicht dann sogar die AG notwendig
werden, verdient man halt noch einmal an der Umgründung.
Nur wenige Steuerberater handeln hier wirklich im Interesse ihrer
Mandanten.
- von den Banken, die GmbH´s grundsätzlich keine
Kredite geben ohne persönliche Bürgschaft des/der Inhaber(s).
Also Haftungsbeschränkung perdu.
- von Finanzämtern, die hier am effektivsten kassieren
können und über die Gesellschaftergeschäftsführer-
durchgriffshaftung auch im Konkursfalle Sozialabgaben, Steuern
etc. ins Privatvermögen vollstrecken können.
- von Gläubigern, die hier ebenfalls über die
o.g. Durchgriffshaftung nur auf die Fehler lauern müssen,
die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fast
zwangsläufig machen, wenn die Lage mal schlechter wird.
Konkursverschleppung lässt sich fast immer konstruieren.
Warum wählt dann aber ein Unternehmensgründer
nach wie vor die GmbH, wenn er doch auch gleich als Einzelkaufmann
oder BGB-Gesellschaft handeln könnte?
--------a) weil er falsch
beraten wird.
--------b) weil er nichts anderes
kennt - machen alle anderen doch auch!
--------c) weil es in Deutschland
tatsächlich auch keine Alternative gibt!
Halt - wird jetzt jemand einwerfen: Die "kleine"
AG bietet doch Haftungsbeschränkungen ohne Durchgriffshaftung.
Also genau das was der Mittelständler eigentlich will !
- Das Problem dabei ist nur, dass hierzulande keine Ein-Mann-AG
möglich ist, denn Sie brauchen auf jeden Fall einen Vorstand
und einen Aufsichtsrat. Und kein Mittelständler gibt gerne
Einfluss ab. (Patriarchen-Syndrom)
- Auch zur alternativen Finanzierung ist eine AG denkbar
ungeeignet. Denn hier müssten ja Aktien abgegeben werden,
womit wieder Einfluss aufgegeben wird. Und in Deutschland sind
laut Gesetz sogenannte "Goldene Aktien" oder Mehrfachstimmrechte
verboten. Der "Patriarch" könnte also ausgebotet
werden, wenn er weniger als 50 % der Anteile hält bzw. muß
mit Sperrfeuer rechnen, wenn er weniger als 90 % bzw. 75 % hält.
(Sperrminoritäten). Ein Ausweg wären zwar Stamm- und
Vorzugsaktien (letztere stimmrechtslos), doch wenn die Firma
drei Jahre Verlust macht - was passieren kann - und keine Dividende
ausschüttet, dann werden aus den Vorzugs- automatisch stimmberechtigte
Stammaktien und Sie werden praktisch enteignet.
Wie könnte nun eine echte
Lösung für den Mittelstand aussehen?
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Aufteilung der bisher bestehenden Firma in eine Besitz-
und eine Betriebsgesellschaft. Das kann
bei geschickter Gestaltung ohne jegliche Steuerbelastung realisiert
werden. In der Praxis laufen dabei die Aufträge in der Altfirma
aus und diese hält/verwaltet/vermietet nur noch den Besitz
(Immobilien, Maschinen, Fuhrpark, etc.). Das Tagesgeschäft
wird dann über eine oder mehrere |
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Betriebsgesellschaft(en) (die mit dem
Risiko) abgewickelt. Dazu werden US-AGs (Incorporated) oder Britische
AGs (Limited) eingesetzt, die in 48 Stunden gegründet und
im Register eingetragen (gegenüber 1-3 Monaten in Deutschland)
alles in allem unter 300 Euro (Limited) bzw. 1.500 (Incorporated)
an Gründungskosten verschlingen. |
Noch einmal die Voteile der US-AG und Britischen
Limited gegenüber der GmbH:
- Keine Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung
also volle persönliche Haftungsfreistellung
- Vorstands- und Satzungsänderungen sind jederzeit
möglich und in 48 Stunden im Register eingetragen genauso
wie die Firmengründung selber.
- Durch Mehrfachstimmrecht (Aufteilung in normale und bevorzugte
Aktien) können mit wenigen Aktien über 90 Prozent der
Stimmrechte gehalten werden. (nur US-AG)
- Aktien, die einen finanziellen Anteil an der Firma repräsentieren,
können Sie als Sicherheiten für Kredite etc. verwenden.
Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen Sie das
mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung" läuft
nur über Notar und Registergericht und das dauert Monate
und kostet Gebühren!
- Über Aktien sind auch Beteiligungen von Venture Capital
Gesellschaften oder auch Private Placements überhaupt erst
möglich.
- Weder bei der Hauptversammlung noch sonst muss jemals
ein Notar bemüht werden. Bei der deutschen AG Pflicht.
- Im Gegensatz zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen
nicht offengelegt bzw. beim Registergericht hinterlegt werden.
Mitbewerber erhalten also keinen Einblick. (nur
US AG)
- Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....
.... warum wird dann nicht generell die US-Incorporated
oder Britische Limited statt der GmbH eingesetzt?
Zum einen natürlich weil es sich nicht um eine deutsche
Firmenform handelt und man (vor allem die Berater) hier vor "Fremdem"
Angst hat. Dabei sind bereits Zehntausende von Inc.´s und
Ltd.´s erfolgreich in Deutschland im Einsatz.
Zum anderen, weil sich die meisten deutschen Steuerberater
und Anwälte logischerweise damit nicht auskennen. Warum
sollten die sich aufwändig in eine neue Materie einarbeiten,
wenn die GmbH auf Knopfdruck (Vorgefertigte Verträge auf
CD-ROM) ohne Arbeit das gleiche Geld bringt und vor allem in
der weiteren Betreuung zusätzliche Gebühren? (Menschlich
absolut verständlich.) Außerdem würde deren Berufshaftpflichtvericherung
auf die massenweise Einrichtung von ausländischen Firmenformen,
ohne Fachkenntnisse, wohl auch nicht gerade positiv reagieren.
Natürlich gibt es auch löbliche Ausnahmen, aber das
sind leider nur wenige. Dabei gibt es längst detaillierte
Handbücher zu Limited und Incorporated - z.B. von Euromedia
- die auch dem Laien alle Fragen praxisgerecht beantworten.
Und das ist der einzige Pferdefuss bei diesem Modell. Ist
Ihr Berater nicht flexibel um angesichts der Vorteile für
Sie als Mandanten die Vorteile von Limited und Incorporated zu
erkennen und in Ihrem Interesse zu nutzen, so kommen Sie um einen
Wechsel wohl nicht herum. Denn mir als Steuerberater, Anwalt,
Banker, Gläubiger etc. würden sofort hunderte Gründe
einfallen, warum man, bzw. genau Sie, das auf keinen Fall machen
sollten. Allerdings wären alles das egoistische Gründe,
keine sachlich gerechtfertigten oder aus Sicht des Unternehmers
stichhaltige. Nur ist es auch menschlich, mehr zum traditionellen
zu tendieren und man findet leichter Bedenkenträger, als
mutige Verfechter neuer Lösungen.
Doch wenigstens informieren
sollten Sie sich näher!
Ein Click genügt um mehr über Inc. und Ltd. zu erfahren:
Auch steuerlich sind interessante Gestaltungen möglich.
So können Sie u.U. bei richtiger Gestaltung (mehr als eine
Inc./Ltd.) durch Doppelbesteuerungsabkommen, Schachtelprivileg
und Holdingkonstruktion ihre Steuerbelastung erheblich senken.
Mehr lesen Sie hier:
Doch das Steuerargument sollte nicht das allein ausschlaggebende
sein, sondern ebenfalls die einfache und unbürokratische
Handhabung der Gesellschaft, niedrige Gebühren und eine
echte Haftungsbeschränkung.
Übrigens müssen Sie in den USA und England das
Stammkapital der Firma nicht sofort einzahlen, wie dies in Deutschland
der Fall ist. Die Philosophie dort ist, dass Sie erst einmal
starten und Geld verdienen sollen und dann damit das Gesellschaftskapital
auffüllen. Nicht erst einmal Geld auftreiben um dann ein
Geschäft zu starten.
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