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Beschädigtes Fluggepäck sofort reklamieren

Es ist eigentlich relativ selten, dass Fluggepäck auf nimmer wiedersehen verschwindet. Allerdings kommt es durch die Massenabfertigung von Gepäck auf den Flughäfen zwangsläufig immer mal wieder zu Beschädigungen. Gerade bei aufgeplatzten Koffern kann dabei auch der Inhalt erheblichen Schaden nehmen. Klar ist, dass die Airlines für die Beschädigungen haften und zum Schadenersatz verpflichtet sind. Allerdings ist dazu die form- und fristgerechte Meldung des Schadens erforderlich. Tragen Sie den Koffer also auch nicht unter schärfstem Zeitdruck erst einmal nach Hause oder ins Hotel, um dann den Schaden zu melden. Damit verlieren Sie de facto alle Ansprüche. Schäden müssen, wie bei jedem Versicherungsschaden, sofort bei Entdeckung gemeldet werden. Zwar erlaubt das Versicherungsrecht theoretisch auch die Schadensmeldung bis zu einer Woche nach Ankunft, doch werden Sie dann erhebliche Probleme haben zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch die Airline verursacht wurde. Also:

  • Offensichtliche Schäden, die Sie sofort am Gepäckband bemerken bzw. bemerken müßten (Sorgfaltspflicht) , müssen Sie, wenn der Schaden so groß ist, dass sich der Zeit- und Nervenaufwand lohnt um ihn zu reklamieren, sofort am Gespäckband bei einem Flughafenmitarbeiter bzw. am Gepäckschalter melden. Dazu benötigen Sie ihr Ticket und den Gepäckaufkleber. Ist der Schalter nicht besetzt, versteht der Mitarbeiter Ihre Sprache nicht o.ä., dann sichern Sie sich unbedingt einen Zeugen, der den Schaden bestätigt. Das kann auch ein anderer Passagier sein. Machen Sie möglichst mehrere Fotos vom beschädigten Koffer auf dem Gepäckband.
  • Handelt es sich um einen versteckten Schaden, z.B. einen Wasserschaden, so müssen Sie diesen innerhalb von sieben Tagen der Airline melden. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit sollten Sie dies allerdings sofort nach dem Öffnen des Koffers tun und ggfs. den Portier des Hotels oder einen anderen unabhängigen Zeugen (einen Verwandten) hinzuziehen und den Schaden noch am gleichen Tage melden. Ebenfalls sollen Sie Fotos vom Schaden machen.
  • Nach der Sieben-Tage-Frist verfallen alle Ansprüche, ob durch Zeugen belegt oder nicht.
  • Beschädigtes Gepäck dürfen Sie nicht einfach wegwerfen, da die Airline das Recht hat den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen.