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Beschädigtes Fluggepäck
sofort reklamieren
Es ist eigentlich relativ
selten, dass Fluggepäck auf nimmer wiedersehen verschwindet.
Allerdings kommt es durch die Massenabfertigung von Gepäck
auf den Flughäfen zwangsläufig immer mal wieder zu
Beschädigungen. Gerade bei aufgeplatzten Koffern kann dabei
auch der Inhalt erheblichen Schaden nehmen. Klar ist, dass die
Airlines für die Beschädigungen haften und zum Schadenersatz
verpflichtet sind. Allerdings ist dazu die form- und fristgerechte
Meldung des Schadens erforderlich. Tragen Sie den Koffer also
auch nicht unter schärfstem Zeitdruck erst einmal nach Hause
oder ins Hotel, um dann den Schaden zu melden. Damit verlieren
Sie de facto alle Ansprüche. Schäden müssen, wie
bei jedem Versicherungsschaden, sofort bei Entdeckung gemeldet
werden. Zwar erlaubt das Versicherungsrecht theoretisch auch
die Schadensmeldung bis zu einer Woche nach Ankunft, doch werden
Sie dann erhebliche Probleme haben zu beweisen, dass der Schaden
tatsächlich durch die Airline verursacht wurde. Also:
- Offensichtliche Schäden,
die Sie sofort am Gepäckband bemerken bzw. bemerken müßten
(Sorgfaltspflicht) , müssen Sie, wenn der Schaden so groß
ist, dass sich der Zeit- und Nervenaufwand lohnt um ihn zu reklamieren,
sofort am Gespäckband bei einem Flughafenmitarbeiter bzw.
am Gepäckschalter melden. Dazu benötigen Sie ihr Ticket
und den Gepäckaufkleber. Ist der Schalter nicht besetzt,
versteht der Mitarbeiter Ihre Sprache nicht o.ä., dann sichern
Sie sich unbedingt einen Zeugen, der den Schaden bestätigt.
Das kann auch ein anderer Passagier sein. Machen Sie möglichst
mehrere Fotos vom beschädigten Koffer auf dem Gepäckband.
- Handelt es sich um einen
versteckten Schaden, z.B. einen Wasserschaden, so müssen
Sie diesen innerhalb von sieben Tagen der Airline melden. Aus
Gründen der Glaubwürdigkeit sollten Sie dies allerdings
sofort nach dem Öffnen des Koffers tun und ggfs. den Portier
des Hotels oder einen anderen unabhängigen Zeugen (einen
Verwandten) hinzuziehen und den Schaden noch am gleichen Tage
melden. Ebenfalls sollen Sie Fotos vom Schaden machen.
- Nach der Sieben-Tage-Frist
verfallen alle Ansprüche, ob durch Zeugen belegt oder nicht.
- Beschädigtes Gepäck
dürfen Sie nicht einfach wegwerfen, da die Airline das Recht
hat den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten
zu lassen.
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