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Tipps zur Flugsicherheit

(uvn) - Die Zeiten, in denen man 30 Minuten vor Abflug noch einchecken und praktisch umfangreichstes Gepäck mit in die Kabine nehmen konnte sind insbesondere bei Flügen außerhalb Europas und speziell in die USA lange vorbei.

Gerade bei Reisen in die USA muss man sich auf intensivste Kontrollen einstellen, bei denen das Gepäck nicht nur durchleuchtet, sondern auch noch von Hand durchsucht wird. Die Abfertigungszeiten verändern sich hierdurch je nach Airport auf bis zu drei Stunden.

Gegenstände wie Nagelfeilen oder -scheren, Taschenmesser jeder Größe bis hin zu Korkenziehern, also alles war auch nur im geringsten als Stichwaffe geeignet sein könnte, sind dabei im Flieger, also im Handgepäck, strengstens verboten. Ohne jede Ausnahme. D.h. Sie müssen diese Gegenstände entweder im aufgegebenen Gepäck unterbringen oder wegwerfen.

Sie sollten also möglichst wenig Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Dabei ist sicher zwischen Flügen innerhalb Deutschlands bzw. in Länder des Schengen Abkommens und Drittländer, insbesondere die USA zu unterscheiden. Vermeiden Sie möglichst alles was auch nur entfernt wie eine Waffe aussehen könnte (z.B. Gürtelschnalle bei Damen) oder weisen Sie die Beamten direkt darauf hin. Denn sonst kann Sie das Stunden und den Flieger kosten.

Vermeiden Sie auch "sicherheitsrelevante" Scherze jeglicher Art, wenn Sie weniger als acht Stunden bis zum Abflug haben. Das klingt dann zwar vielleicht für Sie recht lustig, besonders wenn Sie schon leicht alkoholisiert sind. Hier fehlt den Beamten allerdings - zu Recht - jeder Humor.

Übrigens werden Maschinen nicht zum Start freigegeben, wenn ein bereits eingecheckter Passagier nicht an Bord ist, aber sein Gepäck. Um dieses Sicherheitsmoment nicht auszuhebeln sollten Sie keinesfalls für Dritte Koffer, Pakete o.ä. mit in die Maschine nehmen. Wollen Sie dies doch tun, sollten Sie das aber den Sicherheitsbeamten melden und diese besonders checken lassen. Zum einen zur eigenen Sicherheit, zum anderen aber auch, weil man Ihnen hier u.U. auch Drogen, exotische Tiere, Antiquitäten oder andere Güter unterjubeln kann, deren Entdeckung Sie bis zu 20 Jahren Haft einbringen kann. Ggfs. in einem Gefängnis, dass noch 150 Mann Zellen und nur nackten Betonboden bietet und wo Sie als Ausländer am Ende der Hackordnung stehen.