Bessere Wege durch
die Pleite
Mittelstand fordert geändertes
Insolvenzverfahren
Anlässlich der heute
veröffentlichten Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen fordert
der Bundesverband der Selbständigen (BDS) deutliche Änderungen
an Gesetzen und Vorschriften zur Insolvenz. BDS-Präsident
Rolf Kurz erklärt hierzu: "Hauptziel ist, die zweite
Chance - also eine erneute Selbstständigkeit - zu ermöglichen.
Bislang erschwert die deutsche Rechtspraxis einen Neustart massiv.
Aufgrund der 100-prozentigen Pfändung kommen Unternehmer
- anders als etwa in den USA - kaum wieder auf die Beine."
Kurz weiter: "Zudem müssen insolvente Unternehmer,
die teilweise Jahrzehnte Steuern und Abgaben gezahlt haben, sozial
besser gestellt werden. Viele Selbstständige stehen - im
Gegensatz zu vielen 'Sozialhilfe- gruppen' - ohne Krankenversicherung
da. Darüber hinaus wird bei einem Scheitern auch die Lebensversicherung
gepfändet. Pleitiers werden so zum Sozialfall."
Der BDS hat sechs Forderungen
aufgestellt, Vorschriften und Gesetze "rund um die Insolvenz"
einfacher und sozialer zu gestalten. Damit hätten es vor
allem jene Selbstständige leichter, die wieder ein Geschäft
aufmachen wollen. Unternehmen im zweiten Anlauf arbeiten im Durchschnitt
genauso gut oder schlecht wie Firmen der "ersten Generation":
- Insolvente Selbstständige
ohne Krankenversicherung müssen von einer Gesetzlichen Krankenversicherung
aufgenommen werden - so wie ALG II-Empfänger. Bislang können
selbst Unternehmer, die jahrzehntelang Mitglied einer Gesetzlichen
Krankenversicherung waren, nach einer Kündigung nicht mehr
dorthin zurückkehren. Eine private Krankenversicherung können
sie sich meist nicht leisten.
- Die 100-prozentige Pfändung
muss abgeschafft werden. In anderen Ländern wird eine Pfändung
einfach hergestellt: Der Schuldner darf 60 Prozent von dem behalten,
was er erwirtschaftet, 40 Prozent muss er abgeben. Insolventente
haben so einen höheren Anreiz zur eigenen Grundversor- gung
und können auch besser für ihr Alter vorsorgen. Zudem
würden Gläubiger mehr Geld bekommen, da der Selbstständige
wieder Startkapital für ein neues Geschäft hat.
- Insolvenzverwalter müssen
bei "kleinen Aufträgen" besser bezahlt werden:
Bislang erhalten sie eine niedrige Pauschale für das Bearbeiten
kleiner Insolvenzen. Sie konzentrieren sich daher auf die größeren
Fälle und vernachlässigen die anderen. Oft findet keine
Kommuni- kation mehr statt - mit fatalen Auswirkungen: Insolvente
können keine Geldgeschäfte mehr führen.
- Rechtliche Sicherheit für
Selbständige: Die Arbeit der Insolvenzverwalter muss stärker
überprüft werden.
- Gehälter für Mitarbeiter
müssen Vorrang haben vor Steuerzahlungen: Viele Einzelunternehmer
bezahlen kurz vor Anmeldung der Insolvenz die Gehälter ihrer
Mitarbeiter - aber die Lohnsteuer und Sozialversicherung nicht.
Sie kommen als Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nach. Gesetzlich
wird aber eine Nichtleistung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung
als strafbare Handlung gewertet, während eine Nichtzahlung
der Gehälter nur weitere Gläubiger schafft.
- Finanzämter müssen
bei Steuerforderungen Spielräume nutzen, um Pleiten zu verhindern:
Bei Liquiditätsengpässen stimmen Finanzämter meist
nicht einer Ratenzahlung oder Stundung zu - sie vollstrecken
die Forderung gleich. Folge: Die Firma ist sofort pleite und
kann den geforderten Betrag erst recht nicht erbringen. Oft haben
Sachbearbeiter Angst, etwas falsch zu machen; Finanzämter
verfügen jedoch über Spielräume, die sie häufiger
nutzen müssen. Sie sollen nicht Insolvenzverschleppung begünstigen,
aber bei Rettungschancen flexibler sein - wie andere Gläubiger
auch.
|