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Factoring von A-Z |
wird entweder auf
direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners
in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
Insolvenzordnung
Am 1.1.1999 ist die geänderte Insolvenzordnung in Deutschland
in Kraft getreten. Sie schränkt die Sicherungsrechte von
Banken und Sparkassen für eingeräumte Kredite weiter
ein. Wegen der Besonderheiten des Factoringgeschäftes ist
die Forderungsfinanzierung durch Factoringinstitute von der neuen
Insolvenzordnung nicht betroffen.
Internationale Kooperation
Factoringinstitute wickeln internationales Factoring häufig
in Zusammenarbeit mit Korrespondenzpartnern in den jeweiligen
Ländern ab. Weltweit operieren drei internationale Factoringkooperationen:
Factors Chain International (FCI), International Factors Group
(IFG) und Heller Group.
Kosten des Factoring
Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Zinsen für
die Finanzierung der Forderungen und dem Factoringentgelt zusammen.
Die Zinsen entsprechen den banküblichen Kontokorrentzinsen,
die Laufzeit wird anhand des Zahlungseingangs der ausstehenden
Forderungen berechnet. Fallweise kann für die Bonitätsprüfung
ein weiterer Kostenfaktor hinzukommen.
Kreditversicherung
Auch der Abschluß
einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor Ausfallrisiken
zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt die
Versicherung das Risiko nicht zu hundert Prozent. Prämien
für eine Kreditversicherung können bei der Zusammenarbeit
mit einem Factor eingespart werden.
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