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Factoring von A-Z

wird entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

Insolvenzordnung
Am 1.1.1999 ist die geänderte Insolvenzordnung in Deutschland in Kraft getreten. Sie schränkt die Sicherungsrechte von Banken und Sparkassen für eingeräumte Kredite weiter ein. Wegen der Besonderheiten des Factoringgeschäftes ist die Forderungsfinanzierung durch Factoringinstitute von der neuen Insolvenzordnung nicht betroffen.

Internationale Kooperation
Factoringinstitute wickeln internationales Factoring häufig in Zusammenarbeit mit Korrespondenzpartnern in den jeweiligen Ländern ab. Weltweit operieren drei internationale Factoringkooperationen: Factors Chain International (FCI), International Factors Group (IFG) und Heller Group.

Kosten des Factoring
Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoringentgelt zusammen. Die Zinsen entsprechen den banküblichen Kontokorrentzinsen, die Laufzeit wird anhand des Zahlungseingangs der ausstehenden Forderungen berechnet. Fallweise kann für die Bonitätsprüfung ein weiterer Kostenfaktor hinzukommen.

Kreditversicherung
Auch der Abschluß einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor Ausfallrisiken zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt die Versicherung das Risiko nicht zu hundert Prozent. Prämien für eine Kreditversicherung können bei der Zusammenarbeit mit einem Factor eingespart werden.