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Die GmbH
und ihre Alternativen

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Sie sind Einzelunternehmer, haben eine GmbH oder wollen eine gründen?
Dann fahren Sie ein hohes Risiko !

Informieren Sie sich über die Alternativen....

Der renommierte Haufe-Verlag meint:

"Sie ist schwierig, undurchschaubar, manchmal auch vorteilhaft, meist aber kompliziert: die Rede ist von der GmbH, einer beliebten aber auch riskanten Gesellschaftsform. Wer sich nicht auskennt, steht schnell in der Haftungsfalle - vor allem als Geschäftsführer oder Gesellschafter."

Schauen wir uns an einigen Punkten an wo die Probleme der GmbH liegen und welche Alternativen es gibt:

  GmbH Die Alternative

Ö

Eine echte Haftungsbegrenzung gibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer, die die GmbH beherrschen, praktisch nicht.
(Von Beherrschung spricht man bei einem Anteil von 50 % und mehr, der direkt gehalten wird oder über den indirekt verfügt werden kann.)

So hat der Bundesgerichtshof seit langen Jahren in seiner Rechtsprechung immer wieder bestätigt, dass im Falle eines Konkurses der bzw. die beherrschende(n) Gesellschafter einer GmbH mit ihrem gesamten Privatvermögen haften! (Durchgriffshaftung)

Diese Rechtsprechung ist allerdings den meisten Gläubigern unbekannt, so daß viele beherrschende Gesellschafter ohne persönliche Haftung davon kommen. Aber wehe Sie treffen auf einen Gläubiger bzw. Anwalt der sich wirklich auskennt, dann bietet die typische Einmann-GmbH keinerlei und die beherrschte GmbH kaum eine reale Haftungsbeschränkung!

Hintergrund ist, dass der BGH unterstellt, dass die widerstreitenden Interessen zwischen dem "Gesellschafter", der möglichst hohe Ausschüttungen will, und dem "Geschäftsführer", dessen Ziel eine hohe Eigenkapitalquote sein muß, sich zu Lasten der Gläubigerinteressen auswirken können. Lässt sich das nachweisen - und das geht praktisch immer -, dann ist die unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen gegeben.

Übrigens sagen Anwälte gerne, das wäre in der Praxis gar nicht so und eine Durchgriffshaftung sei nicht gegeben. Toll - lassen Sie sich das unbedingt schriftlich bestätigen!!! Denn im Falle eines Falles werden Sie das für den Regress auf Ihren Anwalt bzw. dessen Versicherung brauchen. Haben Sie dann nichts schriftliches hören Sie bestimmt: Ja so war das natürlich nicht gemeint - oder in Ihrem Falle liegen die Dinge anders etc. pp.

Wann wird eine Haftungsbegrenzung überhaupt benötigt? Sicher nicht, wenn alles gut läuft, vielmehr nur im Krisen- oder Konkursfall.

Seien Sie sicher, dass kundige Gläubiger - und das werden von Jahr zu Jahr mehr - aus dem Widerspruch Ausschüttungen/Eigenkapitalquote oder bevorzugte Bedienung von anderen Gläubigern fast immer einen Fall von Durchgriffshaftung konstruieren können.

Eine führende Insolvenzverwaltungskanzlei aus Berlin stellte unlängst fest, dass praktisch keine Anmeldung im Sinne des Gesetzes fristgemäß erfolgt. Und bei verspäteter Anmeldung ist die Durchgriffshaftung - schuldhaftes Verhalten - damit schon perfekt!!!

Dabei ist unerheblich, dass die Fristverletzungen in der Regel aus dem Bemühen resultieren Unternehmen und Arbeitsplätze noch zu retten und nicht sich selber zu bereichern oder Besitz zu retten.

Bedenken Sie:

  • Alle 15 Minuten geht ein Unternehmen Bankrott.
  • Jede Minute geht ein Arbeitsplatz durch Firmenkonkurse verloren.

Doch es gibt eine legale Alternative um eine hundertprozentige Haftungsfreistellung zu erreichen.

Fest steht: Genau in dem Fall, für den die GmbH eigentlich gegründet wird, dass es schief geht = Konkurs (jetzt Insolvenz genannt), hilft die GmbH konkret nicht! Das gesamte Privatvermögen ist dabei genauso verloren, als wenn man von vorneherein als Einzelkaufmann gearbeitet hätte.

Und persönlich haftende Einzelunternehmer sind ohnehin im Falle eines Scheiterns oft bis ans Lebensende ruiniert.

Ö
1-3 Monate dauert die Gründung, vor allem aber auch die Eintragung jeder Änderung (Satzung, Geschäftsführer-, Gesellschafterwechsel etc.) beim Registergericht. Ein Geschäftsführer, der sich querlegt und vom Gesellschafter gewünschte Ändungen nicht anmeldet oder bei einem Wechsel kann dies die Firma ruinieren. Stellen Sie sich vor ein Kreditvertrag muß unterzeichnet werden und der Geschäftsführerwechsel wird über Monate nicht eingetragen. Hier wird jeder Wechsel innerhalb von 24 Stunden (Express) oder 3-4 Werktagen (normal) im Register eingetragen und ist rechtsgültig. Die Anmeldung kann auch durch eine andere Person als den Geschäftsführer selber erfolgen, so dass dieser die Wünsche der Gesellschafter nicht blockieren bzw. hinauszögern kann.

Ö
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei jeder Änderung muß ein Notar bemüht werden und das Registergericht. -
Das kostet Geld + Zeit!
Sei es ein Geschäftsführer- oder Gesellschafter- wechsel, eine Satzungsänderung o.ä. - All das geht auch ohne Notar zu Kosten von unter 100 € und in jeweils maximal 5 Tagen.

Ö
Die Gründung kostet etliche tausend EURO, ein Notartermin ist zwingend erforderlich, etc. Es geht aber auch für wenige hundert Euro, ohne dass Sie dafür Ihren Schreibtisch verlassen müssen. Und einen Notar oder Anwalt benötigen Sie schon gar nicht.

Ö

Bei der Gründung muß das Haftkapital zu mindestens 50 % eingezahlt werden und darf - legal - nicht abgezogen werden.

Die deutsche Denkweise ist erst einmal Geld zu haben um dann damit neues zu verdienen. Dabei stehen die Interessen der Gläubiger - nicht der Unternehmer - im Vordergrund.
Gerade junge Gründer haben aber noch nicht das Kapital und möchten sich auch nicht gleich bei Verwandten verschulden um das Stammkapital zu erbringen.
Von Banken gibt es da ohnehin nichts - zumindestens nicht ohne persönliche Bürgschaft und dann können Sie auch gleich als Einzelkaufmann arbeiten.

Aber auch bei Neuanfang nach Konkurs oder wenn aus Haftungsgründen eine Reihe von "Betriebs-" Gesellschaften gegründet werden soll, ist oft nicht genügend Cash da.

Bei den Alternativen Firmenformen ist die Denkweise so, dass man erst einmal Geld verdienen soll, um dann damit das Gesellschafts- kapital aufzufüllen. Hier steht der Unternehmer im Vordergrund, der Arbeitsplätze schaffen soll und nicht der Gläubiger.

Deshalb muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Ö
Die GmbH ist praktisch ohne Kredite, für die Sie persönlich bürgen, nicht finanzierbar.
Venture Capital, Anleihen, Genüsse, Private Placement, alles mit der GmbH kaum oder nur kompliziert und teuer machbar, da fast immer Notartermine und Registereinträge notwendig sind.
Beteiligungen können jederzeit problemlos (auch auf Zeit) hereingenommen und auch wieder herausgelöst werden.
Gesellschafterwechsel sind in Minuten realisiert.
Anleihen, Genüsse etc. werden möglich.
Venture Capitalists lieben die seit über 100 Jahren bewährte Alternative.

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Die GmbH hat strenge Publizitätspflichten die allerdings weitgehend ignoriert werden. Nur die wenigsten wissen, dass die Abschlüsse dann nichtig sind, hohe Bußgelder drohen und der Geschäftsführer u.U. für alle Folgen auch persönlich haftet. Bei den beiden Alternative gibt es die Möglichkeit entweder keinerlei Publizitätspflichten nachkommen zu müssen oder nur minimale Daten zu publiziern. Auch die Bücher können Sie führen und aufbewahren wo Sie wollen (z.B. im Kongo). Das interessiert niemanden. Kein Mitbewerber hat Zugriff auf Ihre Unterlagen. Steuerehrlich sollten Sie natürlich sein.

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Auch die "Schließung" einer GmbH ist kompliziert, kostspielig und langwierig. Oft kann es wichtig sein eine Kapitalgesellschaft nur für einen begrenzten (kurzen) Zeitraum zu errichten. Z.B. um ein Projekt, einen Bauauftrag o.ä. abzuwickeln. Nach Ende des Projektes soll die Gesellschaft dann wieder "verschwinden". So setzen z.B. Bauunternehmen die Alternative ein, um zum einen Betriebsvermögen (Maschinen, Fuhrpark etc.) vom Betriebsrisiko zu trennen, bei Problemen mit z.B. einem Bauträger nicht die ganze Firma zu gefährden und auch eigene Haftungsrisiken zu begrenzen. Denn ist die Alternative geschlossen, was innerhalb von Tagen problemlos geht, dann entfällt auch die Haftung und ggfs. stehen auch Unterlagen nicht mehr zur Verfügung.
Auch kann die Alternative als 100 % Eigentümer an einer deutschen GmbH die so gefährliche Durchgriffshaftung (siehe Punkt 1) komplett ausschließen.

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Zwar können Sie - im Gegensatz zur Einzelfirma - Pensionszusagen erhalten doch werden diese zukünftig analog der Betriebsrenten stärker besteuert. Mit einem Pensionsplan über Ihre Alternative können Sie im Alter Rentenzahlungen völlig steuerfrei erhalten.

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Immobilien im Privatbesitz oder in einer GmbH werden u.U. gewinnsteuerlich, jedoch im Falle eines Verkaufs in jedem Fall mit Grunderwerb- steuer und Notargebühren etc. belastet Bringen Sie jede Immobilie in eine eigene Besitzgesellschaft ein, dann kann die Immobilie durch einfache Weitergabe der Aktien übertragen werden. Was zwar in Deutschland auch Steuerpflicht auslösen würde, doch jeder erinnert sich noch an der Verkauf der neuen Heimat (Gesellschaft) für einen Euro über einen Schweizer Notar. Daraus resultierende Grunderwerbsteuer und Notarkosten können Sie sich selber ausrechnen. Gestaltungen, bei denen kein deutscher Notar mitspielen würde - weil er nichts daran verdient!

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Der steuerfreie Anteil beim Verkauf oder der Vererbung des eigenen Unternehmens in Deutschland wird schon wieder eingeschränkt Ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, die einer "Holding" gehört, die mit Inhaberaktien arbeitet, so sind Übertragungsmodelle möglich, die die Steuerlast erheblich mindern oder sogar ganz vermeiden.

All diese Probleme - und viele mehr - können Sie mit den beiden in der Folge genannten Alternativen Gesellschafts- formen lösen bzw. vermeiden. Natürlich können Sie - und das ist ja oft das Ziel - mit beiden Alternativen problemlos in Deutschland tätig werden, wenn Sie die Spielregeln beachten. Näheres unter den u.a. Links. Sie vermeiden damit 90 Prozent der Probleme, die Sie mit der GmbH hätten und es gibt keine uns bekannten Vorteile einer GmbH gegenüber diesen Alternativen.

 Die Alternativen:    

 Die Limited

(EU-AG)

Wenn Sie hauptsächlich in Europa tätig sind und nicht an die Börse gehen bzw. fremde Dritte an Ihrer Firma beteiligen wollen. Durch EU-Rechtsprechung der GmbH in Deutsch- land völlig gleich berechtigt. Sie und Ihr Steuerberater müssen nichts neues lernen. Eine Limited wird steuerlich genauso behandelt wie eine GmbH. (Anonymität der Inhaber ist allerdings nur bei Verschachtelung von mindestens zwei Limiteds möglich) - Kosten unter 300 €.
(Übigens wurden mittlerweile von Deutschen bereits weit über zehntausend Limiteds gegründet)

 Die Incorporated

(US-AG)

Wenn Sie weltweit tätig sein und Gelder von Dritten akquirieren wollen. - Keine Publizitätspflicht. Vollständige Anonymität der Inhaber durch Inhaberaktien.
Kosten 1.500 €. - (Keine Delaware-Inc. da diese ungeeignet und bei den Finanzbehörden/Gerichten übel beleumundet sind).

Lassen wir Haufe noch einmal zu Wort kommen:

"Sie ist ein Leckerbissen für Rechts- und Steuerberater, die GmbH! Ohne die Kompetenz von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern stehen GmbH- Verantwortliche nicht selten mit einem Bein in der Haftungs-, Steuer- oder Rechtsfalle. Doch die Experten sind teuer und nicht immer greifbar."

Ganz unsere Meinung und das Argument für die Alternativen Limited und Incorporated, wo Geschäftsführer und Gesellschafter nicht in der Haftungsfalle sitzen. Und damit ist das auch die ideale Lösung für Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen, die noch ohne Haftungsbegrenzung sind. So wird in England z.B. fast jede Firma als Limited betrieben. Vom Industriekonzern bis zum Zeitungskiosk. Betreiben Sie aus steuerlichen Gründen ruhig das Tagesgeschäft als Einzelfirma, solange der "Besitz" in einer sicheren Kapitalgesellschaft ruht.

 

Doch wenn das so ist, warum werden dann immer noch so viele GmbH´s
gegründet bzw. Firmen als GmbH betrieben?

In Deutschland geht immer noch die Mär um, dass die GmbH für den Mittelstand die ideale Firmenform sei, obwohl die o.a. Alternativen den Unternehmens-Alltag erheblich erleichtern würden. Doch die Mär wird genährt

  • von Steuerberatern und Anwälten, die mit einer GmbH-Gründung wenig Arbeit haben, denn die Verträge, Schriftwechsel mit dem Registergericht etc. kann man für wenige Euro als Vorlage auf CD-ROM kaufen und dann bei jedem Mandanten nur einfach abnudeln. Sollte für den Kunden auf Sicht dann sogar die AG notwendig werden, verdient man halt noch einmal an der Umgründung. Nur wenige Steuerberater handeln hier wirklich im Interesse ihrer Mandanten.
  • von den Banken, die GmbH´s grundsätzlich keine Kredite geben ohne persönliche Bürgschaft des/der Inhaber(s). Also Haftungsbeschränkung perdu.
  • von Finanzämtern, die hier am effektivsten kassieren können und über die Gesellschaftergeschäftsführer- durchgriffshaftung auch im Konkursfalle Sozialabgaben, Steuern etc. ins Privatvermögen vollstrecken können.
  • von Gläubigern, die hier ebenfalls über die o.g. Durchgriffshaftung nur auf die Fehler lauern müssen, die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fast zwangsläufig machen, wenn die Lage mal schlechter wird. Konkursverschleppung lässt sich fast immer konstruieren.

Warum wählt dann aber ein Unternehmensgründer nach wie vor die GmbH, wenn er doch auch gleich als Einzelkaufmann oder BGB-Gesellschaft handeln könnte?

--------a) weil er falsch beraten wird.
--------b) weil er nichts anderes kennt - machen alle anderen doch auch!
--------c) weil es in Deutschland tatsächlich auch keine Alternative gibt!

Halt - wird jetzt jemand einwerfen: Die "kleine" AG bietet doch Haftungsbeschränkungen ohne Durchgriffshaftung. Also genau das was der Mittelständler eigentlich will !

  • Das Problem dabei ist nur, dass hierzulande keine Ein-Mann-AG möglich ist, denn Sie brauchen auf jeden Fall einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Und kein Mittelständler gibt gerne Einfluss ab. (Patriarchen-Syndrom)
  • Auch zur alternativen Finanzierung ist eine AG denkbar ungeeignet. Denn hier müssten ja Aktien abgegeben werden, womit wieder Einfluss aufgegeben wird. Und in Deutschland sind laut Gesetz sogenannte "Goldene Aktien" oder Mehrfachstimmrechte verboten. Der "Patriarch" könnte also ausgebotet werden, wenn er weniger als 50 % der Anteile hält bzw. muß mit Sperrfeuer rechnen, wenn er weniger als 90 % bzw. 75 % hält. (Sperrminoritäten). Ein Ausweg wären zwar Stamm- und Vorzugsaktien (letztere stimmrechtslos), doch wenn die Firma drei Jahre Verlust macht - was passieren kann - und keine Dividende ausschüttet, dann werden aus den Vorzugs- automatisch stimmberechtigte Stammaktien und Sie werden praktisch enteignet.

Wie könnte nun eine echte Lösung für den Mittelstand aussehen?

Aufteilung der bisher bestehenden Firma in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft. Das kann bei geschickter Gestaltung ohne jegliche Steuerbelastung realisiert werden. In der Praxis laufen dabei die Aufträge in der Altfirma aus und diese hält/verwaltet/vermietet nur noch den Besitz (Immobilien, Maschinen, Fuhrpark, etc.). Das Tagesgeschäft wird dann über eine oder mehrere
Betriebsgesellschaft(en) (die mit dem Risiko) abgewickelt. Dazu werden US-AGs (Incorporated) oder Britische AGs (Limited) eingesetzt, die in 48 Stunden gegründet und im Register eingetragen (gegenüber 1-3 Monaten in Deutschland) alles in allem unter 300 Euro (Limited) bzw. 1.500 € (Incorporated) an Gründungskosten verschlingen.

 

Noch einmal die Voteile der US-AG und Britischen Limited gegenüber der GmbH:

  • Keine Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung also volle persönliche Haftungsfreistellung
  • Vorstands- und Satzungsänderungen sind jederzeit möglich und in 48 Stunden im Register eingetragen genauso wie die Firmengründung selber.
  • Durch Mehrfachstimmrecht (Aufteilung in normale und bevorzugte Aktien) können mit wenigen Aktien über 90 Prozent der Stimmrechte gehalten werden. (nur US-AG)
  • Aktien, die einen finanziellen Anteil an der Firma repräsentieren, können Sie als Sicherheiten für Kredite etc. verwenden. Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen Sie das mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung" läuft nur über Notar und Registergericht und das dauert Monate und kostet Gebühren!
  • Über Aktien sind auch Beteiligungen von Venture Capital Gesellschaften oder auch Private Placements überhaupt erst möglich.
  • Weder bei der Hauptversammlung noch sonst muss jemals ein Notar bemüht werden. Bei der deutschen AG Pflicht.
  • Im Gegensatz zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen nicht offengelegt bzw. beim Registergericht hinterlegt werden. Mitbewerber erhalten also keinen Einblick. (nur US AG)
  • Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....

.... warum wird dann nicht generell die US-Incorporated oder Britische Limited statt der GmbH eingesetzt?

Zum einen natürlich weil es sich nicht um eine deutsche Firmenform handelt und man (vor allem die Berater) hier vor "Fremdem" Angst hat. Dabei sind bereits Zehntausende von Inc.´s und Ltd.´s erfolgreich in Deutschland im Einsatz.

Zum anderen, weil sich die meisten deutschen Steuerberater und Anwälte logischerweise damit nicht auskennen. Warum sollten die sich aufwändig in eine neue Materie einarbeiten, wenn die GmbH auf Knopfdruck (Vorgefertigte Verträge auf CD-ROM) ohne Arbeit das gleiche Geld bringt und vor allem in der weiteren Betreuung zusätzliche Gebühren? (Menschlich absolut verständlich.) Außerdem würde deren Berufshaftpflichtvericherung auf die massenweise Einrichtung von ausländischen Firmenformen, ohne Fachkenntnisse, wohl auch nicht gerade positiv reagieren. Natürlich gibt es auch löbliche Ausnahmen, aber das sind leider nur wenige. Dabei gibt es längst detaillierte Handbücher zu Limited und Incorporated - z.B. von Euromedia - die auch dem Laien alle Fragen praxisgerecht beantworten.

Und das ist der einzige Pferdefuss bei diesem Modell. Ist Ihr Berater nicht flexibel um angesichts der Vorteile für Sie als Mandanten die Vorteile von Limited und Incorporated zu erkennen und in Ihrem Interesse zu nutzen, so kommen Sie um einen Wechsel wohl nicht herum. Denn mir als Steuerberater, Anwalt, Banker, Gläubiger etc. würden sofort hunderte Gründe einfallen, warum man, bzw. genau Sie, das auf keinen Fall machen sollten. Allerdings wären alles das egoistische Gründe, keine sachlich gerechtfertigten oder aus Sicht des Unternehmers stichhaltige. Nur ist es auch menschlich, mehr zum traditionellen zu tendieren und man findet leichter Bedenkenträger, als mutige Verfechter neuer Lösungen.

Doch wenigstens informieren sollten Sie sich näher!
Ein Click genügt um mehr über Inc. und Ltd. zu erfahren:

US-Inc.

UK-Ltd. 

Auch steuerlich sind interessante Gestaltungen möglich. So können Sie u.U. bei richtiger Gestaltung (mehr als eine Inc./Ltd.) durch Doppelbesteuerungsabkommen, Schachtelprivileg und Holdingkonstruktion ihre Steuerbelastung erheblich senken. Mehr lesen Sie hier:

Holding / Betriebsaufspaltung

Doch das Steuerargument sollte nicht das allein ausschlaggebende sein, sondern ebenfalls die einfache und unbürokratische Handhabung der Gesellschaft, niedrige Gebühren und eine echte Haftungsbeschränkung.

Übrigens müssen Sie in den USA und England das Stammkapital der Firma nicht sofort einzahlen, wie dies in Deutschland der Fall ist. Die Philosophie dort ist, dass Sie erst einmal starten und Geld verdienen sollen und dann damit das Gesellschaftskapital auffüllen. Nicht erst einmal Geld auftreiben um dann ein Geschäft zu starten.