Die US-Incorporated bietet gegenüber
der "mittelstandsfeindlichen" GmbH die Vorteile:
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Haftung
senken |
Die Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung
von Konkursverschleppung über Gläubigerbegünstigung,
Verletzung von Publizitätspflichten
bis zur faktischer Konzern Rechtsprechung des BGH etc. die die
Haftungsbegrenzung der GmbH praktisch wieder aufhebt und auch
zu Haftstrafen führen kann, gibt es bei der Inc. nicht. |
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Vermögen
sichern |
Durch steuerneutrale Betriebsaufspaltung in Betriebs- und
Besitzgesellschaft und Anonymität des Gesellschafterkreises
kann ihr Vermögen vor Konkurs-, Scheidungs-, u.a. Risiken
zuverlässig gesichert werden. |
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Neue
Geldquellen erschließen |
Bank- und Lieferantenkredite sind die gängigsten Finanzierungsformen
für die GmbH. Ohne persönliche Bürgschaft geht
es dabei kaum ab. Mit der Incorporated sind - je nach Ausgangslage
- von Börsengang über Private Placement, Wandelanleihen,
Genussscheine etc. eine Reihe von Alternativen möglich.
Mehr Informationen
hier. |
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Steuern sparen |
Durch das Holdingprinzip, eine Betriebsaufspaltung, Einkaufsgesellschaft
etc. sowie durch Gewinnverlagerungen auf der Basis der Doppelbesteuerungsabkommen
läßt sich die Steuerlast erheblich senken. |
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Kosten senken |
Notar- und Gerichtskosten entfallen fast völlig. Präsenz
eines Notars bzw. die Beurkundung von Beschlüssen ist nicht
notwendig. Eintragungen im Register erfolgen i.d.R. innerhalb
von 48 Stunden. |
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Risiken senken |
Neue Produkte testen, Risikoreiche Aufträge abwickeln
(z.B. Bau) oder Imagegefährdende. Mit einer Inc. für
jedes Einzelrisiko wird die "Haupt-Firma" nicht gefährdet
bei minimalen Kosten und schneller Einrichtung (48 h). |
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Publizitäts- pflichten |
Die gesetzlichen
Publizitätspflichten in Deutschland betreffen eine in
Deutschland tätige - nicht börsennotierte - Incorporated
nicht. Z.B Bilanzhinterlegung etc. |
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Neuanfang |
Nach einem Konkurs ist ein unbelasteter Neuanfang in Deutschland
schwer. Mit einer Incorporated spielen Kredithistorie, EV etc.
für Kreditkarten, Konten etc. keine Rolle mehr. |
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Auswanderung |
Mit einer tätigen Incorporated, die auch in den USA Geschäfte
abwickelt bzw. Steuern zahlt (z.B. aus Gewinnverlagerung) ist
eine Immigration/Green Card realisierbar. |
Wie Betriebsaufspaltung funktioniert und Sie das Holdingprinzip
nutzen können
um Risiken zu senken und Steuern zu sparen erfahren Sie hier
Im Gegensatz zur GmbH müssen
Sie zur Gründung einer Incorporated Ihr Büro nicht
verlassen. Kein Notar - keine Beurkundung - keine bürokratische
Verzögerung. Schnell (innerhalb von einer Woche oder Express
binnen 48 Stunden) und kostengünstig. So können wir
Ihnen ein Paket anbieten mit:
- Registrierung der Gesellschaft in
den USA
5 Mio. Aktien davon 10.000 preferred shares á
1.000 Stimmen, alle anderen mit 1 Stimme/Aktie.
Firmenstammkapital 50.000 US$
- Gesellschaftsvertrag (Statuten,
By-Laws)
- Company Kit
- Firmensiegel
- Registered Agent für ein Jahr
- Steuernummer (EIN)
Dieses Paket kostet bei Europartner.net
Ltd. nur 1.500 incl. Versand nach Deutschland zuzüglich
700 p.a. für den Nominee President. Sonst ist alles
inclusive. Lediglich Ihr Büroservicepaket müssen Sie
noch auswählen.
Mit dieser Aktiengesellschaft (=
Incorporated in den USA, Abkürzungen: Inc., Co, Group) können
Sie in Deutschland genauso arbeiten wie mit einer deutschen AG,
allerdings ...
- ohne hohe Rechtsanwalts-/ Steuerberaterhonorare;
- ohne langwierigen Gründungsprozess;
- ohne Diskussionen mit Notar, Registergericht
und IHK
- ohne hohe Gründungskosten -
Registergebühren
- ohne Zwangsaufsichtsrat (wobei der
durchaus auf Dauer sinnvoll sein kann). So ist eine echte
1 Mann AG möglich
- ohne Nachweispflicht für die
Kapitalerbringung bzw. Kapitalnachweis
- ohne Notarpflicht = Kosten bei Beschlüssen
oder Hauptversammlungen.
- Nur minimale Registerkosten bei
Änderungen
- Eintragungen jeweils in 48 Stunden
- Ideal auch als Holding für
eine deutsche GmbH - (wesentlich günstiger als eine Umgründung
in eine deutsche AG)
- Ideal für Betriebsaufspaltung
in Besitz- und Betriebsgesellschaft
- ohne Hinterlegungspflicht der Bilanz
beim Registergericht (somit können Ihre Mitbewerber Ihre
Firmendaten nicht einsehen)
Was Sie wissen müssen, um optimal
mit Ihrer Incorporated arbeiten zu können, hat die Euromedia
Ltd. in einem Praxishandbuch zusammengefasst. Das ist allerdings
nicht "noch ein Buch" über amerikanisches Firmenrecht.
Denn davon gibt es schon eine Reihe. Doch leider hören die
alle dort auf wo die Praxis beginnt. Deshalb finden Sie hier
das erste Buch auf dem deutschen Markt, daß Ihnen das nötige
Wissen vermittelt, alle Adressen nennt, die Sie für die
Gründung benötigen und gleich alle notwendigen Formulare
mitliefert, die Sie sonst erst aufwendig aus den USA anfordern
müssten. Natürlich können Sie auch zu einem von
der Handelskammer empfohlenen Anwalt gehen und sich für
10.000 US-$ und mehr eine US-AG gründen lassen. Doch können
Sie den selben Effekt - ohne Ihr Büro verlassen zu müssen
- auch für rund 1.500 erzielen.
Das soll nicht heißen, daß
Sie auf anwaltliche Beratung verzichten sollen. Aber die brauchen
Sie für den Betrieb der Gesellschaft - nicht für die
Gründung. Gleich was Sie mit der Gesellschaft vorhaben,
für die Gründung reicht eine Standardcharter, die Ihnen
alle legalen Geschäfte erlaubt. Lediglich über das
Kapital müssen Sie sich im vorhinhein klar werden. Doch
auch hier sollten Sie sich zuerst für eine Standardlösung
entscheiden. Denn eine Kapitalerhöhung ist jederzeit möglich.
Wichtig ist dabei, daß Sie - im Gegensatz zu Deutschland
- das Kapital nicht einzahlen müssen. Außer den Gebühren
spricht also nichts gegen ein Stammkapital von z.B. 10 Mio. US-$.
Aber in der Regel fängt man mit weniger an.
Im Gegensatz zu den vielen theoretischen
Werken über US-Gesellschaften besteht unser Werk aus kurzen
praxisorientieren To-do-Anleitungen und allen notwendigen Formularen.
Sollten Sie nach Kauf des Buches
noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit kostenlos per
E-Mail an den Autor wenden. Sie werden also nicht alleine gelassen.
Rechts- und Steuerberatung ist dabei leider gesetzlich verboten.
Welche Vorteile
bietet nun eine US-Incorporated konkret:
- Kaum bürokratische
Hemmnisse - Statt 1-3 Monate benötigen
Sie für die Gründung lediglich einen bis maximal 2
Werktage. Im laufenden Betrieb sind später keine notariellen
Beurkundungen mehr erforderlich. Gleich ob es sich um den Wechsel
von Geschäftsführern, Satzungsänderungen etc.
handelt. Diese erfolgen jeweils auf formlosen Antrag - wie gesagt
ohne Notarerfordernis.
- Die Gründung kann
durch eine Person erfolgen - Ein
Mann AG - in Deutschland sind hier mindestens zwei Personen erforderlich.
- Keine Haftung über
das Stammkapital hinaus - Bei einer
Incorporated haften Sie tatsächlich nur mit dem Stammkapital
der Firma. Bei der GmbH hingegen haften Sie - bei der Ein-Mann-GmbH
und wenn Sie Gesellschafter- Geschäftsführer sind auch
mit Ihrem Privatvermögen. Dies ist gefestigte Rechtsprechung
des BGH (zum faktischen Konzern), die allerdings kaum jemand
kennt. Kurz gesagt haben Gesellschafter einer GmbH (möglichst
hohe Ausschüttung) und Geschäftsführer (möglichst
hohes Eigenkapital bilden) entgegengesetzte Interessen. Wenn
sich der Gesellschaftergeschäftsführer nun für
hohe Ausschüttungen entscheidet handelt er gegen die Interessen
der GmbH und benachteiligt eventuelle Gläubiger der Gesellschaft.
Deshalb haftet der Gesellschaftergeschäftsführer auch
mit seinem Privatvermögen (wenn der Gläubiger die Rechtsprechung
kennt uns sich darauf bezieht). Noch ist diese weitgehend unbekannt
- aber wollen Sie sich darauf verlassen?
- Kein Kapitalnachweis bei
Gründung - So können Sie
eine AG mit 5 Millionen Stammkapital gründen und Aktien
per Private Placement plazieren - in D wäre das unmöglich
in den USA aber völlig legal und normal. Sie müssen
dabei das "nominelle" Stammkapital weder jemals nachweisen
noch einzahlen. Ob Sie eine Limited mit 100 oder 5 Mio. Dollar
Stammkapital gründen, einzahlen bzw. nachweisen müssen
Sie nichts.
- Firmenname kann frei gewählt
werden - Beachten Sie dabei aber
ggfs. die Namensrechte Dritter. Coca Cola Inc. wäre als
keine gute Idee.
- Steuerlich günstige
Gestaltungen möglich - die
USA sind ein Niedrigsteuerland (rund 34 % Spitzensteuersatz)
- Zusätzliche Bundesstaatssteuern fallen z.B. in Nevada
nicht an (im Gegensatz zu Delaware und den meisten anderen Staaten)
- International höherer
Bekanntheitsgrad als AG oder GmbH
= bessere internationale Geschäftsbasis
- Nur als US-AG erhalten
Sie Gelder von US- Business Angels und VC-Gesellschaften, die in vielen Bereichen erfahrener und risikobereiter
sind als deutsche Geldgeber
- Leichterer Börsengang in den USA durch breiteren Markt als in Deutschland
- Die Incorporated kann
unbeschränkt in Deutschland tätig werden - Basis ist der Deutsch-Amerikanische Freundschaftsvertrag
u.a. Abkommen
- US-Green-Card möglich
- etc.
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Werbung
Incorporated für
999
Delaware Corporations sind für den Einsatz in Deutschland
absolut ungeeignet. Sie werden in der Regel von deutschen Gerichten
nicht anerkannt (fehlende Vergleichbarkeitsvoraussetzungen mit
der GmbH). Das galt früher auch für die Limited, doch
als Inner-EU-Gesellschaft mußten die deutschen Behörden
diese nach Verurteilungen durch die EU anerkennen. Doch die USA
sind kein Teil der EU und damit gelten diese Urteile nicht für
sie. Doch hat die Limited genau wie die Delaware Inc. den Nachteil,
dass jedermann die Gesellschafter/ Aktionäre dem Register
entnehmen kann. Nur die Nevada Inc. ermöglicht Inhaberaktien,
so dass die Gesellschafter anonym bleiben. Damit ist die Nevada
Inc. hervorragend geeignet um als Holding für Limiteds zu
dienen und die Einschaltung von "Treuhändern"
bei der Limited zu vermeiden.
Zur Einführung bieten
wir Ihnen die Gründung einer Nevada Incorporated für
999 incl. der gesamten Kosten für das erste Jahr
wie Registered Agent, Registered Office etc. - Infos unter:
Camster Management Ltd, 27 Old Gloucester Street, London WC1N
3AF
Eine Limited gründen
wir Ihnen übrigens für nur 99 |
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