Die US - Incorporated
die ideale Holding-Lösung für den Mittelstand

 



Die US-Incorporated bietet gegenüber
der "mittelstandsfeindlichen" GmbH die Vorteile:

Haftung
senken
Die Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung von Konkursverschleppung über Gläubigerbegünstigung, Verletzung von Publizitätspflichten bis zur faktischer Konzern Rechtsprechung des BGH etc. die die Haftungsbegrenzung der GmbH praktisch wieder aufhebt und auch zu Haftstrafen führen kann, gibt es bei der Inc. nicht.
Vermögen
sichern
Durch steuerneutrale Betriebsaufspaltung in Betriebs- und Besitzgesellschaft und Anonymität des Gesellschafterkreises kann ihr Vermögen vor Konkurs-, Scheidungs-, u.a. Risiken zuverlässig gesichert werden.
Neue
Geldquellen erschließen
Bank- und Lieferantenkredite sind die gängigsten Finanzierungsformen für die GmbH. Ohne persönliche Bürgschaft geht es dabei kaum ab. Mit der Incorporated sind - je nach Ausgangslage - von Börsengang über Private Placement, Wandelanleihen, Genussscheine etc. eine Reihe von Alternativen möglich. Mehr Informationen hier.
Steuern sparen Durch das Holdingprinzip, eine Betriebsaufspaltung, Einkaufsgesellschaft etc. sowie durch Gewinnverlagerungen auf der Basis der Doppelbesteuerungsabkommen läßt sich die Steuerlast erheblich senken.
Kosten senken Notar- und Gerichtskosten entfallen fast völlig. Präsenz eines Notars bzw. die Beurkundung von Beschlüssen ist nicht notwendig. Eintragungen im Register erfolgen i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.
Risiken senken Neue Produkte testen, Risikoreiche Aufträge abwickeln (z.B. Bau) oder Imagegefährdende. Mit einer Inc. für jedes Einzelrisiko wird die "Haupt-Firma" nicht gefährdet bei minimalen Kosten und schneller Einrichtung (48 h).
Publizitäts- pflichten Die gesetzlichen Publizitätspflichten in Deutschland betreffen eine in Deutschland tätige - nicht börsennotierte - Incorporated nicht. Z.B Bilanzhinterlegung etc.
Neuanfang Nach einem Konkurs ist ein unbelasteter Neuanfang in Deutschland schwer. Mit einer Incorporated spielen Kredithistorie, EV etc. für Kreditkarten, Konten etc. keine Rolle mehr.
Auswanderung Mit einer tätigen Incorporated, die auch in den USA Geschäfte abwickelt bzw. Steuern zahlt (z.B. aus Gewinnverlagerung) ist eine Immigration/Green Card realisierbar.


Wie Betriebsaufspaltung funktioniert und Sie das Holdingprinzip nutzen können
um Risiken zu senken und Steuern zu sparen erfahren Sie hier


Im Gegensatz zur GmbH müssen Sie zur Gründung einer Incorporated Ihr Büro nicht verlassen. Kein Notar - keine Beurkundung - keine bürokratische Verzögerung. Schnell (innerhalb von einer Woche oder Express binnen 48 Stunden) und kostengünstig. So können wir Ihnen ein Paket anbieten mit:

  • Registrierung der Gesellschaft in den USA
    5 Mio. Aktien davon 10.000 preferred shares á
    1.000 Stimmen, alle anderen mit 1 Stimme/Aktie.
    Firmenstammkapital 50.000 US$
  • Gesellschaftsvertrag (Statuten, By-Laws)
  • Company Kit
  • Firmensiegel
  • Registered Agent für ein Jahr
  • Steuernummer (EIN)

Dieses Paket kostet bei Europartner.net Ltd. nur 1.500 € incl. Versand nach Deutschland zuzüglich 700 € p.a. für den Nominee President. Sonst ist alles inclusive. Lediglich Ihr Büroservicepaket müssen Sie noch auswählen.


Mit dieser Aktiengesellschaft (= Incorporated in den USA, Abkürzungen: Inc., Co, Group) können Sie in Deutschland genauso arbeiten wie mit einer deutschen AG, allerdings ...

  • ohne hohe Rechtsanwalts-/ Steuerberaterhonorare;
  • ohne langwierigen Gründungsprozess;
  • ohne Diskussionen mit Notar, Registergericht und IHK
  • ohne hohe Gründungskosten - Registergebühren
  • ohne Zwangsaufsichtsrat (wobei der durchaus auf Dauer sinnvoll sein kann). So ist eine echte
    1 Mann AG möglich
  • ohne Nachweispflicht für die Kapitalerbringung bzw. Kapitalnachweis
  • ohne Notarpflicht = Kosten bei Beschlüssen
    oder Hauptversammlungen.
  • Nur minimale Registerkosten bei Änderungen
  • Eintragungen jeweils in 48 Stunden
  • Ideal auch als Holding für eine deutsche GmbH - (wesentlich günstiger als eine Umgründung in eine deutsche AG)
  • Ideal für Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft
  • ohne Hinterlegungspflicht der Bilanz beim Registergericht (somit können Ihre Mitbewerber Ihre Firmendaten nicht einsehen)


Was Sie wissen müssen, um optimal mit Ihrer Incorporated arbeiten zu können, hat die Euromedia Ltd. in einem Praxishandbuch zusammengefasst. Das ist allerdings nicht "noch ein Buch" über amerikanisches Firmenrecht. Denn davon gibt es schon eine Reihe. Doch leider hören die alle dort auf wo die Praxis beginnt. Deshalb finden Sie hier das erste Buch auf dem deutschen Markt, daß Ihnen das nötige Wissen vermittelt, alle Adressen nennt, die Sie für die Gründung benötigen und gleich alle notwendigen Formulare mitliefert, die Sie sonst erst aufwendig aus den USA anfordern müssten. Natürlich können Sie auch zu einem von der Handelskammer empfohlenen Anwalt gehen und sich für 10.000 US-$ und mehr eine US-AG gründen lassen. Doch können Sie den selben Effekt - ohne Ihr Büro verlassen zu müssen - auch für rund 1.500 € erzielen.

Das soll nicht heißen, daß Sie auf anwaltliche Beratung verzichten sollen. Aber die brauchen Sie für den Betrieb der Gesellschaft - nicht für die Gründung. Gleich was Sie mit der Gesellschaft vorhaben, für die Gründung reicht eine Standardcharter, die Ihnen alle legalen Geschäfte erlaubt. Lediglich über das Kapital müssen Sie sich im vorhinhein klar werden. Doch auch hier sollten Sie sich zuerst für eine Standardlösung entscheiden. Denn eine Kapitalerhöhung ist jederzeit möglich. Wichtig ist dabei, daß Sie - im Gegensatz zu Deutschland - das Kapital nicht einzahlen müssen. Außer den Gebühren spricht also nichts gegen ein Stammkapital von z.B. 10 Mio. US-$. Aber in der Regel fängt man mit weniger an.

Im Gegensatz zu den vielen theoretischen Werken über US-Gesellschaften besteht unser Werk aus kurzen praxisorientieren To-do-Anleitungen und allen notwendigen Formularen.

Sollten Sie nach Kauf des Buches noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit kostenlos per E-Mail an den Autor wenden. Sie werden also nicht alleine gelassen. Rechts- und Steuerberatung ist dabei leider gesetzlich verboten.


Welche Vorteile bietet nun eine US-Incorporated konkret:

  • Kaum bürokratische Hemmnisse - Statt 1-3 Monate benötigen Sie für die Gründung lediglich einen bis maximal 2 Werktage. Im laufenden Betrieb sind später keine notariellen Beurkundungen mehr erforderlich. Gleich ob es sich um den Wechsel von Geschäftsführern, Satzungsänderungen etc. handelt. Diese erfolgen jeweils auf formlosen Antrag - wie gesagt ohne Notarerfordernis.
  • Die Gründung kann durch eine Person erfolgen - Ein Mann AG - in Deutschland sind hier mindestens zwei Personen erforderlich.
  • Keine Haftung über das Stammkapital hinaus - Bei einer Incorporated haften Sie tatsächlich nur mit dem Stammkapital der Firma. Bei der GmbH hingegen haften Sie - bei der Ein-Mann-GmbH und wenn Sie Gesellschafter- Geschäftsführer sind auch mit Ihrem Privatvermögen. Dies ist gefestigte Rechtsprechung des BGH (zum faktischen Konzern), die allerdings kaum jemand kennt. Kurz gesagt haben Gesellschafter einer GmbH (möglichst hohe Ausschüttung) und Geschäftsführer (möglichst hohes Eigenkapital bilden) entgegengesetzte Interessen. Wenn sich der Gesellschaftergeschäftsführer nun für hohe Ausschüttungen entscheidet handelt er gegen die Interessen der GmbH und benachteiligt eventuelle Gläubiger der Gesellschaft. Deshalb haftet der Gesellschaftergeschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen (wenn der Gläubiger die Rechtsprechung kennt uns sich darauf bezieht). Noch ist diese weitgehend unbekannt - aber wollen Sie sich darauf verlassen?
  • Kein Kapitalnachweis bei Gründung - So können Sie eine AG mit 5 Millionen Stammkapital gründen und Aktien per Private Placement plazieren - in D wäre das unmöglich in den USA aber völlig legal und normal. Sie müssen dabei das "nominelle" Stammkapital weder jemals nachweisen noch einzahlen. Ob Sie eine Limited mit 100 oder 5 Mio. Dollar Stammkapital gründen, einzahlen bzw. nachweisen müssen Sie nichts.
  • Firmenname kann frei gewählt werden - Beachten Sie dabei aber ggfs. die Namensrechte Dritter. Coca Cola Inc. wäre als keine gute Idee.
  • Steuerlich günstige Gestaltungen möglich - die USA sind ein Niedrigsteuerland (rund 34 % Spitzensteuersatz) - Zusätzliche Bundesstaatssteuern fallen z.B. in Nevada nicht an (im Gegensatz zu Delaware und den meisten anderen Staaten)
  • International höherer Bekanntheitsgrad als AG oder GmbH = bessere internationale Geschäftsbasis
  • Nur als US-AG erhalten Sie Gelder von US- Business Angels und VC-Gesellschaften, die in vielen Bereichen erfahrener und risikobereiter sind als deutsche Geldgeber
  • Leichterer Börsengang in den USA durch breiteren Markt als in Deutschland
  • Die Incorporated kann unbeschränkt in Deutschland tätig werden - Basis ist der Deutsch-Amerikanische Freundschaftsvertrag u.a. Abkommen
  • US-Green-Card möglich
  • etc.


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Incorporated für 999 €

Delaware Corporations sind für den Einsatz in Deutschland absolut ungeeignet. Sie werden in der Regel von deutschen Gerichten nicht anerkannt (fehlende Vergleichbarkeitsvoraussetzungen mit der GmbH). Das galt früher auch für die Limited, doch als Inner-EU-Gesellschaft mußten die deutschen Behörden diese nach Verurteilungen durch die EU anerkennen. Doch die USA sind kein Teil der EU und damit gelten diese Urteile nicht für sie. Doch hat die Limited genau wie die Delaware Inc. den Nachteil, dass jedermann die Gesellschafter/ Aktionäre dem Register entnehmen kann. Nur die Nevada Inc. ermöglicht Inhaberaktien, so dass die Gesellschafter anonym bleiben. Damit ist die Nevada Inc. hervorragend geeignet um als Holding für Limiteds zu dienen und die Einschaltung von "Treuhändern" bei der Limited zu vermeiden.

Zur Einführung bieten wir Ihnen die Gründung einer Nevada Incorporated für 999 € incl. der gesamten Kosten für das erste Jahr wie Registered Agent, Registered Office etc. - Infos unter:
 www.camstermanagement.com  info@camstermanagement.com

Camster Management Ltd, 27 Old Gloucester Street, London WC1N 3AF

Eine Limited gründen wir Ihnen übrigens für nur 99 €

Neben der US-Incorporated ist auch die britische Limited eine echte Alternative zur deutschen GmbH. Die Argumente und Bedingungen sind praktisch gleich. Im kurzfristigen Projektgeschäft und/oder wenn die Geschäfte schwerpunktmäßig auf Europa ausgerichtet sind, wird man eher die Limited wählen. International bzw. weltweit eher die Incorporated. Auch wenn der Gang an die Börse geplant ist oder ein Private Placement erwogen wird, ist die US-Inc. die bessere Alternative.

Vor-/Nachteile Limited Incorporated
Stammkapital

Mindestens 1 brit. Pfund

Das Stammkapital muß weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Das Nominalkapital muß aber in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen. Faustregel 10-20 %

Mindestens 1 US$

Das Stammkapital muß weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Das Nominalkapital muß aber in vernünftiger Relation zum Umsatz der Incorporated stehen.
Faustregel 10-20 %

Finanzierung Das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited ist nicht zulässig Das öffentliche Angebot - Private Placements, Börsengang etc. sind erlaubt. Bei Angebot an US-Bürger jedoch mit Restriktionen.
Haftung Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Ausnahme: Das Stammkapital steht in keiner Relation zu den getätigten Geschäften. Beispiel: Ihre Limited hat 100 Brit. Pfund Stammkapital, baut aber eine Fabrik für 100 Mio. Brit.Pfund. Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Ausnahme: Das Stammkapital steht in keiner Relation zu den getätigten Geschäften. Beispiel: Ihre Incorporated hat 100 US$ Stammkapital, handelt aber mit Maschinen für 100 Mio US$.
Publizität Sehr strenge Publizitätspflicht. Jährlich müssen Bilanzen und Geschäftsbericht beim Register eingereicht werden. Die Nicht- abgabe ist eine Straftat (nicht etwa nur eine Ordnungswidrig- keit), die zu einer Vorstrafe führen kann.
Sie benötigen zwingend einen Accountant (Steuerberater) der laufende Kosten verursacht.
Keinerlei Publizitätspflicht. Bilanzen müssen weder eingereicht noch hinterlegt werden. Die Bücher können an einem beliebigen Ort der Welt geführt werden. (Regelungen sind von einem US-Bundesstaat zum anderen unterschiedlich.
Treuhänder/
Nominees

Sowohl für den Director als auch für die Aktionäre sind Nominees möglich.

Da der Name des Directors und aller Aktionäre (Inhaberaktien sind verboten) dem Register gemeldet werden müssen, sind bei "anonymer" Führung - z.B. nach einem Konkurs in Deutschland - mindestens zwei Nominees notwendig, die - wenn Sie dafür keine eigenen Möglichkeiten haben - pro Jahr 1.200 Euro (je Nominee) kosten.

Gefahr: Da Sie offiziell nicht mehr auftauchen, können Ihnen untreue Treuhänder die Firma mit allen Vermögenswerten wegnehmen.

Gesetzlich sind drei "Ämter" vorgeschrieben:
President - Treasurer - Secretary
Alle drei können von einer Person ausgeübt werden.
Bei Aktien sind Inhaberaktien zulässig, so dass hier kein Treuhänder erforderlich ist.

Die drei Treuhänder kosten jeweils 600 € = 1.800 € pro Jahr. Es empfiehlt sich wenigstens das Amt des President mit einem Nominee zu besetzen, da eine US-Inc. ohne US-President unglaubwürdig klingt.

Da Sie die Aktien halten ist die Gefahr, dass man Ihnen die Firma wegnehmen kann gering.
(Im Leben ist nichts wirklich 100 prozentig auszuschließen.

Gründungs- und laufende Betriebskosten

Die Gründung kostet 199 Euro.

Entfalten Sie in UK keinerlei Aktivitäten, so fallen auch keinerlei Kosten für Accountants etc. an. Die Nullerklärung und entsprechende Meldungen können Sie problemlos nach Vorlagen selber erstellen.
Gibt es UK-Aktivitäten, so sind die Kosten für Steuererklärung etc. in etwa so hoch wie bei einem deutschen Steuerberater.

Treuhandkosten maximal 300 Euro je Jahr.

Die Gründung kostet ab 1.500 Euro.

Die laufenden Kosten liegen praktisch bei Null, da keine Bilanzen eingereicht und erstellt werden müssen. Die Buchführung kann an jedem beliebigen Ort der Welt erfolgen.

Treuhandkosten maximal 2.100 Euro je Jahr.

Fazit Die Limited eignet sich gut sowohl für kurze Aktivitäten, wie z.B. Projekte, Baustellen etc., wie auch für langfristige Engagements.
Die Einschaltung von Treuhändern ist üblich um z.B. neue Produkte zu testen bei denen der Name der alteingesessenen Mutterfirme - im Falle des Scheiterns - nicht belastet werden soll.
Finanzierungen sind über Limiteds - genau wie bei GmbHs - in der Regel nur machbar, wenn entsprechende Sicherheiten vorhanden sind.

Die Incorporated eignet sich neben dem Einsatz in den USA speziell als Holding für Firmenbeteiligungen (Limiteds) in Europa. Hier bieten sich excellente Gestaltungs- möglichkeiten.

Ideal ist die Incorporated für alle Arten von Finanzierungen, sei es Venture Capital, Private Placements, Private Equity oder der Börsengang.

Nähere Details zur UK-Limited finden Sie hier.


 

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch:

Sie haben eine GmbH ? - Dann fahren Sie ein hohes Risiko !

Der renommierte Haufe-Verlag meint: "Sie ist schwierig, undurchschaubar, manchmal auch vorteilhaft, meist aber kompliziert: die Rede ist von der GmbH, einer beliebten aber auch riskanten Gesellschaftsform. Wer sich nicht auskennt, steht schnell in der Haftungsfalle - vor allem als Geschäftsführer oder Gesellschafter."

  GmbH Die Alternative

Ö

Eine echte Haftungsbegrenzung gibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch nicht mehr.

Spätestens seit der BGH Rechtsprechung zum faktischen Konzern gilt die volle Haftung auch mit dem Privatvermögen. Denn Gesellschafter einer GmbH (Interesse an möglichst hoher Ausschüttung) und Geschäftsführer (möglichst hohes Eigenkapital bilden) haben entgegengesetzte Interessen. Wenn sich der Gesellschaftergeschäftsführer nun für hohe Ausschüttungen entscheidet handelt er gegen die Interessen der GmbH und benachteiligt eventuelle Gläubiger der Gesellschaft. Deshalb haftet der Gesellschaftergeschäftsführer ggfs. auch mit seinem Privatvermögen. Wiegelt Ihr Steuerberater hier ab, so lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie nicht haften und er ggfs. für Sie eintritt.

Wann wird eine Haftungsbegrenzung überhaupt gebraucht? Sicher nicht, wenn alles gut läuft, sondern nur im Pleitefall. Und da lässt sich fast immer ein Fall von Durchgriffshaftung konstruieren.
Bedenken Sie: Alle 15 Minuten geht ein Unternehmen Bankrott. Der Schaden durch 33.000 Firmenpleiten summiert sich 2001 auf 70 Mrd. DM und 2002 sollen es laut Creditreform rund 40.000 Konkurse sein. Jede Minute geht ein Arbeitsplatz durch Firmenkonkurse verloren.
Wir zeigen Ihnen wie Sie doch eine hundert- prozentige Haftungsfreistellung erreichen.

Ö
1-9 Monate dauert die Gründung, aber auch jede Änderung beim Registergericht. Natürlich ginge es auch in 48 Stunden - Wir zeigen Ihnen wie. - Bedenken Sie, ein über Monate verschleppter Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel kann sich existenzbedrohend auswirken.

Ö
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei jeder Änderung muß ein Notar bemüht werden und das Registergericht. -
Das kostet Geld + Zeit!
Sei es ein Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel, eine Satzungsänderung o.ä. - All das geht auch ohne Notar zu Kosten von rund 100 € und in jeweils maximal 48 Stunden.

Ö
Die Gründung kostet etliche tausend EURO. Es geht aber auch für 555 €.

Ö
Die GmbH ist praktisch ohne Kredite, für die Sie persönlich bürgen, nicht finanzierbar.
Venture Capital, Anleihen, Genüsse, Private Placement, alles mit der GmbH kaum oder nur kompliziert und teuer machbar.
Venture Capitalists lieben die Alternative. Beteiligungen können jederzeit problemlos (auch auf Zeit) hereingenom- men und auch wieder herausgelöst werden. Anleihen, Genüsse etc. werden möglich.

Ö
Die GmbH hat strenge Publizitätspflichten die allerdings weitgehend ignoriert werden. Nur die wenigsten wissen, dass die Abschlüsse dann nichtig sind, hohe Bußgelder drohen und der Geschäftsführer u.U. für alle Folgen auch persönlich haftet. Bei der US-Alternative gibt es keinerlei Publizitätspflichten. Auch die Bücher können Sie führen und aufbewahren wo Sie wollen (z.B. im Kongo). Das interessiert niemanden. Kein Mitbewerber hat Zugriff auf Ihre Unterlagen - nur Steuerehrlich sollten Sie sein.

Mit den beiden in der Folge genannten Gesellschaftsformen können Sie auch - und das ist ja gerade das Ziel - problemlos in Deutschland tätig werden, wenn Sie die Spielregeln beachten. Näheres unter den u.a. Links. Sie vermeiden damit 90 % der Probleme, die Sie mit der GmbH hätten.

Die Alternativen sind: Die Limited
(UK-AG)
Wenn Sie hauptsächlich in Europa tätig sind und nicht an die Börse gehen bzw. Private Placements tätigen wollen. -
Kosten rund 555 €. - Gründung in 48 Stunden.
- Die Incorporated
(US-AG)
Wenn Sie weltweit tätig sein und Gelder von Dritten akquirieren wollen. -
Kosten rund 1.500 US$. - Gründung in 48 Stunden.

Lassen wir Haufe noch einmal zu Wort kommen: "Sie ist ein Leckerbissen für Rechts- und Steuerberater, die GmbH! Ohne die Kompetenz von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern stehen GmbH- Verantwortliche nicht selten mit einem Bein in der Haftungs-, Steuer- oder Rechtsfalle. Doch die Experten sind teuer und nicht immer greifbar." Ganz unsere Meinung und das Argument für die Alternativen Limited und Incorporated, wo Geschäftsführer und Gesellschafter nicht in der Haftungsfalle sitzen. Und damit ist das auch die ideale Lösung für Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen, die noch ohne Haftungsbegrenzung sind. So wird in England z.B. fast jede Firma als Limited betrieben. Vom Industriekonzern bis zum Zeitungskiosk. Betreiben Sie aus steuerlichen Gründen ruhig das Tagesgeschäft als Einzelfirma, solange der "Besitz" in einer sicheren Kapitalgesellschaft ruht.

*(Mehr dazu, warum die GmbH mittelstandsfeindlich ist, lesen Sie hier!)