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Insolvenzabwehr

Wenn der Insolvenzfall erst einmal eingetreten ist, dann ist es zu spät! Also gilt es vorher zu handeln. Denn eine Schieflage zeichnet sich immer schon lange vorher ab. Zwar ist es menschlich zu versuchen sein "Lebenswerk" zu retten und die Konkursanmeldung hinauszuzögern, aber das ist auch "strafbar". Und wenn Sie dabei sogar noch Sozialabgaben oder Steuern nicht abgeführt haben, dann sind Sie so gut wie sicher im Gefängnis.

Nach Auskunft eines führenden Konkursverwalters werden über 99 % aller Insolvenzanträge zu spät gestellt, sind also Fälle für den Staatsanwalt.

Aber selbst wenn der das Verfahren wegen Arbeitsüberlastung einstellt, hängt immer noch der Makel der eidesstattlichen Versicherung an Ihnen.

Also gilt es:

1. den Konkurs (Insolvenz) zu vermeiden oder
2. nicht persönlich darin verwickelt zu werden

1. Vermeiden können Sie den Konkurs* nur, indem die Gläubiger Sie nicht in Verzug bringen. D.h. die Fälligkeit der Forderungen verlängern oder auf Teile der Forderungen verzichten. Oft gelingt es hier auch die Gläubiger davon zu überzeugen Ihnen Kredite einzuräumen, damit das Unternehmen weitergeführt werden kann. Das klappt in der Regel dann, wenn Sie einen Businessplan vorlegen können, der Ihrer Firma Perspektiven für die Zukunft gibt. Lassen Sie sich hier kompetent von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten. Wichtig ist, dass Sie gegenüber Ihren Gläubiger offen und ehrlich sind. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern gehen Sie offensiv auf Ihre Gläubiger zu. Denn bevor die über einen Konkurs alles verlieren, helfen sie Ihnen lieber wieder auf die Beine.
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Danke für die vielen Hinweise, wir wissen, dass es jetzt Insolvenz heißt und der Offenbarungseid Eidesstattliche Versicherung und der gezielte Todesschuß Finaler Rettungsschuß und der Abbau von Steuervergünstigungen Steuerentlastungsgesetz etc., aber wer Pleite ist dem hilft kein Euphemismus sondern nur ein klarer Blick auf die Realität. Lassen Sie sich also nicht von Oberlehrern einlullen!

Meistens klappt das nicht, weil man nicht mit den Gläubigern spricht und bis zuletzt versucht die Wahrheit zu verschleiern. Das ist der falsche Weg! Wenn Ihre Persönlichkeitsstruktur es nicht zulässt das arme Sünderlein zu spielen, dann lassen Sie diese Verhandlungen / Gespräche von einer Vertrauensperson oder - wenn es gar keine andere Alternative gibt - von Ihrem Anwalt führen. Normalerweise raten wir davon ab, da es dem ganzen eine offizielle Note gibt und Gespräche mit Anwälten in der Regel immer emotional negativ vorbelastet sind. Das ideale ist immer noch, wenn Sie die Gespräche selber führen, denn Sie kennen Ihre Lieferanten etc. seit Jahren und können betriebs- und zukunftsbezogene Fragen am ehesten kompetent beantworten. Und ein zahlungswilliger und "reuiger" Schuldner trifft bei den meisten Gläubigern auf offene Ohren und Verständnis.

2. Ist das Kind endgültig in den Brunnen gefallen, dann gilt es sich aus der Firma "zurückzuziehen". Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Incorporated etc.) ist das logischerweise leichter als bei einer Personenfirma oder Personengesellschaft. In jedem Falle gilt es Sie aus der Frontlinie zu nehmen und Geschäftsführer sowie Gesellschafter auszutauschen. Sie stehen dann weder in den Gerichtsakten noch müssen Sie die eidessstattliche Versicherung über das Vermögen der Firma abgeben. Wie das in der Praxis geht und wer z.B. Ihre Firma kauft, erfahren Sie z.B. von der Europartner.net Ltd.. Senden Sie im Bedarfsfall eine E-Mail mit so vielen Details wie möglich. Sie werden dann angerufen.

  info@europartner.net

Verbindlichkeiten für die Sie persönlich gebürgt haben, können mit diesem Verfahren natürlich nicht aus der Welt geschaffft werden.

Die Konsequenz für Mittelständler kann eigentlich nur sein, von vorneherein in der Form einer Kapitalgesellschaft zu arbeiten und sich durch geeignete Finanzierungsformen (s.o.) von den Banken und persönlichen Bürgschaften unabhängig zu machen, so lange alles gut läuft.

An Morgen denken heißt also nicht Särge schenken, sondern gerade durch intelligentes Handeln dem "Tod" der Firma vorzubeugen.