Wenn der Insolvenzfall erst einmal eingetreten
ist, dann ist es zu spät! Also gilt es vorher zu handeln.
Denn eine Schieflage zeichnet sich immer schon lange vorher ab.
Zwar ist es menschlich zu versuchen sein "Lebenswerk"
zu retten und die Konkursanmeldung hinauszuzögern, aber
das ist auch "strafbar". Und wenn Sie dabei sogar noch
Sozialabgaben oder Steuern nicht abgeführt haben, dann sind
Sie so gut wie sicher im Gefängnis.
Nach Auskunft eines führenden Konkursverwalters
werden über 99 % aller Insolvenzanträge zu spät
gestellt, sind also Fälle für den Staatsanwalt.
Aber selbst wenn der das Verfahren wegen
Arbeitsüberlastung einstellt, hängt immer noch der
Makel der eidesstattlichen Versicherung an Ihnen.
Also gilt es:
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1. den Konkurs (Insolvenz) zu
vermeiden oder |
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2. nicht persönlich darin verwickelt zu werden |
1. Vermeiden können Sie den Konkurs*
nur, indem die Gläubiger Sie nicht in Verzug bringen. D.h.
die Fälligkeit der Forderungen verlängern oder auf
Teile der Forderungen verzichten. Oft gelingt es hier auch die
Gläubiger davon zu überzeugen Ihnen Kredite einzuräumen,
damit das Unternehmen weitergeführt werden kann. Das klappt
in der Regel dann, wenn Sie einen Businessplan vorlegen können,
der Ihrer Firma Perspektiven für die Zukunft gibt. Lassen
Sie sich hier kompetent von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht
beraten. Wichtig ist, dass Sie gegenüber Ihren Gläubiger
offen und ehrlich sind. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand,
sondern gehen Sie offensiv auf Ihre Gläubiger zu. Denn bevor
die über einen Konkurs alles verlieren, helfen sie Ihnen
lieber wieder auf die Beine.
*Danke für die
vielen Hinweise, wir wissen, dass es jetzt Insolvenz heißt
und der Offenbarungseid Eidesstattliche Versicherung und der
gezielte Todesschuß Finaler Rettungsschuß und der
Abbau von Steuervergünstigungen Steuerentlastungsgesetz
etc., aber wer Pleite ist dem hilft kein Euphemismus sondern
nur ein klarer Blick auf die Realität. Lassen Sie sich also
nicht von Oberlehrern einlullen!
Meistens klappt das nicht, weil man
nicht mit den Gläubigern spricht und bis zuletzt versucht
die Wahrheit zu verschleiern. Das ist der falsche Weg! Wenn Ihre
Persönlichkeitsstruktur es nicht zulässt das arme Sünderlein
zu spielen, dann lassen Sie diese Verhandlungen / Gespräche
von einer Vertrauensperson oder - wenn es gar keine andere Alternative
gibt - von Ihrem Anwalt führen. Normalerweise raten wir
davon ab, da es dem ganzen eine offizielle Note gibt und Gespräche
mit Anwälten in der Regel immer emotional negativ vorbelastet
sind. Das ideale ist immer noch, wenn Sie die Gespräche
selber führen, denn Sie kennen Ihre Lieferanten etc. seit
Jahren und können betriebs- und zukunftsbezogene Fragen
am ehesten kompetent beantworten. Und ein zahlungswilliger und
"reuiger" Schuldner trifft bei den meisten Gläubigern
auf offene Ohren und Verständnis.
2. Ist das Kind endgültig in den
Brunnen gefallen, dann gilt es sich aus der Firma "zurückzuziehen".
Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Incorporated
etc.) ist das logischerweise leichter als bei einer Personenfirma
oder Personengesellschaft. In jedem Falle gilt es Sie aus der
Frontlinie zu nehmen und Geschäftsführer sowie Gesellschafter
auszutauschen. Sie stehen dann weder in den Gerichtsakten noch
müssen Sie die eidessstattliche Versicherung über das
Vermögen der Firma abgeben. Wie das in der Praxis geht und
wer z.B. Ihre Firma kauft, erfahren Sie z.B. von der Europartner.net
Ltd.. Senden Sie im Bedarfsfall eine E-Mail
mit so vielen Details wie möglich. Sie werden dann angerufen.
Verbindlichkeiten für die Sie persönlich
gebürgt haben, können mit diesem Verfahren natürlich
nicht aus der Welt geschaffft werden.
Die Konsequenz für Mittelständler
kann eigentlich nur sein, von vorneherein in der Form einer Kapitalgesellschaft
zu arbeiten und sich durch geeignete Finanzierungsformen (s.o.)
von den Banken und persönlichen Bürgschaften unabhängig
zu machen, so lange alles gut läuft.
An Morgen denken heißt also nicht
Särge schenken, sondern gerade durch intelligentes Handeln
dem "Tod" der Firma vorzubeugen. |