Sie haben...
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w Ärger mit der Bank, |
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w Kreditprobleme, oder |
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w suchen Alternativen |
weil...
- Ihre Kreditlinie bei der Bank zu
niedrig ist;
- Ihnen die Kreditzinsen zu hoch sind;
- Sie keine persönliche Bürgschaft
übernehmen wollen bzw. keinen Bürgen finden;
- Ihnen die Mittel zur Expansion fehlen;
- Einer oder mehrer Großgläubiger
nicht zahlen;
- Sie sich verspekuliert haben;
- Ihre Bank die Kreditlinie gekündigt
hat;
- etc.
dann gibt es gerade für kleine
und mittlere Unternehmen eine Reihe von konventionellen und unkonventionellen
Möglichkeiten, sich Liquidität bzw. die nötigen
Mittel zu verschaffen oder im schlimmsten Falle rechtzeitig abzuspringen,
bevor ein Konkursantrag gestellt und die eidesstattliche Versicherung
abgelegt werden muß.
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Verbesserung des Cash Management |
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Risikosplittung durch Einsatz von EU-AG´s |
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Venture Capital / Private Placement |
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Konkursabwendende Maßnahmen |
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Verbessererung
des Cash Management |
Zuerst einmal kann alleine eine Verbesserung
des Cash-Management und die Verringerung der Gefahr von Zahlungsausfällen
bereits Kredite bzw. eine höhere Kreditlinie überflüssig
machen. Dazu eignen sich Mittel wie:
- Factoring. Dabei werden die Forderungen
an ein Finanzierungsinstitut abgetreten. Dies kontrolliert im
Vorfeld die Bonität der Schuldner und garantiert die Zahlung
der Rechnung, auch wenn der Schuldner nicht zahlen kann/will.
Vor allem kommt das Geld zu festen Terminen ins Haus, gleich
wann der Schuldner zahlt.
- Leasing. Hierdurch wird Ihre Kreditlinie
bei der Bank nicht belastet, die Finanzierungskonditionen sind
oft günstiger und der Leasinggeber ist - eher als eine Bank
- am Erhalt des Vertrages interessiert und damit auch zu kulanten
Lösungen, Streckung der Finanzierung etc. bereit.
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Risikosplittung
durch Einsatz von EU-AG´s |
Groß- oder risikoreiche Aufträge
sollten jeweils über eine eigene Firma abgewickelt werden.
Das ist organisatorisch und finanziell kein Problem mit einer
britischen Limited (das gleiche
wie eine deutsche AG, nur einfacher, schneller (in 48 Std.) ohne
Notar, als echte Ein-Mann-Gesellschaft gegründet für
299 , wobei das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen
werden muß). Zwar könnten Sie das auch mit deutschen
GmbHs tun, doch bis die gegründet sind, ist der Auftrag
längst abgewickelt und Sie erreichen vor allem keinen völligen
Haftungsausschluß.
Nach Auftragsabwicklung kann die Limited
dann gelöscht werden - wo keine Firma, da keine Unterlagen
- aber natürlich kann eine Limited nach erfolgreicher Abwicklung
eines Auftrages auch weiter verwendet werden.
Gerade die Verlagerung "schlechter"
Geschäfte bzw. Risiken aus der Hauptfirma heraus würde
die meisten Insolvenzen vermeiden. Auch betrachtet Sie die Bank
ganz anders, wenn keine schlechten Risiken in Ihrer Hauptfirma
(Bilanz) auftauchen.
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Venture Capital
/ Private Placement |
Reichen Factoring, Leasing und Risikostreuung
noch nicht aus, so bietet sich als Alternative zum Bankkredit
- aber auch zur Ablösung - die Finanzierung über
- Venture Capital
- Börse oder
- Private Placement an.
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Venture Capital ist zwar ein
schwieriges Feld geworden, für gute Ideen gibt es aber immer
noch Geld. Sei es direkt von VC-Gebern
oder von Business-Angels, die keine
Sicherheiten oder Bürgschaften verlangen, sondern eine funktionierende
Idee mit vernünftiger Renditeerwartung.
Die Börse
dagegen ist gerade für kleine und mittlere Firmen nur selten
eine echte Alternative. Und zwar dann, wenn sich ein Broker findet,
der Sie in den Telefon- oder geregelten Markt einführt.
Die Bedingungen hierfür sind überschau- und erfüllbar,
aber die Marktbreite sehr gering und bei einem echten Gang an
die Börse geben Sie Einfluß in Ihrer Firma auf - und
welcher Mittelständler will das schon? Dazu kommt, dass
derzeit die Börsensituation und Konjunkturlage nicht gerade
berauschend ist und so bei einem Börsengang kaum eine realistische
Bewertung der Aktien zu erreichen ist.
Private Placement dagegen ist praktisch für jedes Unternehmen,
jeder Größe und jeden Alters geeignet. Beim Private
Placement gibt es insbesondere Alternativen zwischen:
- Beteiligung von Geldgebern an der Firma.
Diese potentiellen Geldgeber können dabei definitiv komplett
vom Einfluss auf die Firmenpolitik ausgeschlossen werden. Bei
dieser Variante müssen Sie allerdings einen Teil vom Gewinn
abgeben, dafür zahlen Sie keine festen Zinsen.
- Die Alternative ist die Ausgabe von
Genußscheinen oder Anleihen, die ebenfalls keine Beteiligung
oder Einfluß der Geldgeber an der Firma bedeutet. Bei Anleihen
kostet Sie das lediglich einen festen Zins von rund 2-3 % über
dem aktuellen Satz von Bundesschatzbriefen und bei Genußscheinen
zahlen Sie nur dann eine Rendite, wenn Ihr Unternehmen auch Gewinne
abwirft. etc.
- Weitere Alternativen, Adressen, Institutionen
und Spezialbanken die Ihnen Geld zur Verfügung stellen finden
Sie in den Studien Private Placement und Unternehmensfinanzierung
ohne Banken. Details finden Sie im Bereich Nutzen-Bücher.
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Konkursabwendende
Maßnahmen |
Wenn der Insolvenzfall erst einmal eingetreten
ist, dann ist es zu spät! Also gilt es vorher zu handeln.
Denn eine Schieflage zeichnet sich immer schon lange vorher ab.
Zwar ist es menschlich zu versuchen sein "Lebenswerk"
zu retten und die Konkursanmeldung hinauszuzögern, aber
das ist auch "strafbar". Und wenn Sie dabei sogar noch
Sozialabgaben oder Steuern nicht abgeführt haben, dann sind
Sie so gut wie sicher im Gefängnis.
Nach Auskunft eines führenden Konkursverwalters
werden über 99 % aller Insolvenzanträge zu spät
gestellt, sind also Fälle für den Staatsanwalt.
Aber selbst wenn der das Verfahren wegen
Arbeitsüberlastung einstellt, hängt immer noch der
Makel der eidesstattlichen Versicherung an Ihnen.
Also gilt es:
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1. den Konkurs (Insolvenz) zu
vermeiden oder |
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2. nicht persönlich darin verwickelt zu werden |
1. Vermeiden können Sie den Konkurs*
nur, indem die Gläubiger Sie nicht in Verzug bringen. D.h.
die Fälligkeit der Forderungen verlängern oder auf
Teile der Forderungen verzichten. Oft gelingt es hier auch die
Gläubiger davon zu überzeugen Ihnen Kredite einzuräumen,
damit das Unternehmen weitergeführt werden kann. Das klappt
in der Regel dann, wenn Sie einen Businessplan vorlegen können,
der Ihrer Firma Perspektiven für die Zukunft gibt. Lassen
Sie sich hier kompetent von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht
beraten. Wichtig ist, dass Sie gegenüber Ihren Gläubiger
offen und ehrlich sind. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand,
sondern gehen Sie offensiv auf Ihre Gläubiger zu. Denn bevor
die über einen Konkurs alles verlieren, helfen sie Ihnen
lieber wieder auf die Beine.
*Danke für die
vielen Hinweise, wir wissen, dass es jetzt Insolvenz heißt
und der Offenbarungseid Eidesstattliche Versicherung und der
gezielte Todesschuß Finaler Rettungsschuß und der
Abbau von Steuervergünstigungen Steuerentlastungsgesetz
etc., aber wer Pleite ist dem hilft kein Euphemismus sondern
nur ein klarer Blick auf die Realität. Lassen Sie sich also
nicht von Oberlehrern einlullen!
Meistens klappt das nicht, weil man
nicht mit den Gläubigern spricht und bis zuletzt versucht
die Wahrheit zu verschleiern. Das ist der falsche Weg! Wenn Ihre
Persönlichkeitsstruktur es nicht zulässt das arme Sünderlein
zu spielen, dann lassen Sie diese Verhandlungen / Gespräche
von einer Vertrauensperson oder - wenn es gar keine andere Alternative
gibt - von Ihrem Anwalt führen. Normalerweise raten wir
davon ab, da es dem ganzen eine offizielle Note gibt und Gespräche
mit Anwälten in der Regel immer emotional negativ vorbelastet
sind. Das ideale ist immer noch, wenn Sie die Gespräche
selber führen, denn Sie kennen Ihre Lieferanten etc. seit
Jahren und können betriebs- und zukunftsbezogene Fragen
am ehesten kompetent beantworten. Und ein zahlungswilliger und
"reuiger" Schuldner trifft bei den meisten Gläubigern
auf offene Ohren und Verständnis.
2. Ist das Kind endgültig in den
Brunnen gefallen, dann gilt es sich aus der Firma "zurückzuziehen".
Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Incorporated
etc.) ist das logischerweise leichter als bei einer Personenfirma
oder Personengesellschaft. In jedem Falle gilt es Sie aus der
Frontlinie zu nehmen und Geschäftsführer sowie Gesellschafter
auszutauschen. Sie stehen dann weder in den Gerichtsakten noch
müssen Sie die eidessstattliche Versicherung über das
Vermögen der Firma abgeben. Wie das in der Praxis geht und
wer z.B. Ihre Firma kauft, erfahren Sie z.B. von der Europartner.net
Ltd.. Senden Sie im Bedarfsfall eine E-Mail
mit so vielen Details wie möglich. Sie werden dann angerufen.
Verbindlichkeiten für die Sie persönlich
gebürgt haben, können mit diesem Verfahren natürlich
nicht aus der Welt geschaffft werden.
Die Konsequenz für Mittelständler
kann eigentlich nur sein, von vorneherein in der Form einer Kapitalgesellschaft
zu arbeiten und sich durch geeignete Finanzierungsformen (s.o.)
von den Banken und persönlichen Bürgschaften unabhängig
zu machen, so lange alles gut läuft.
An Morgen denken heißt also nicht
Särge schenken, sondern gerade durch intelligentes Handeln
dem "Tod" der Firma vorzubeugen.
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