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Sie haben...

w Ärger mit der Bank,
w Kreditprobleme, oder
w suchen Alternativen


weil...

  • Ihre Kreditlinie bei der Bank zu niedrig ist;
  • Ihnen die Kreditzinsen zu hoch sind;
  • Sie keine persönliche Bürgschaft übernehmen wollen bzw. keinen Bürgen finden;
  • Ihnen die Mittel zur Expansion fehlen;
  • Einer oder mehrer Großgläubiger nicht zahlen;
  • Sie sich verspekuliert haben;
  • Ihre Bank die Kreditlinie gekündigt hat;
  • etc.

dann gibt es gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine Reihe von konventionellen und unkonventionellen Möglichkeiten, sich Liquidität bzw. die nötigen Mittel zu verschaffen oder im schlimmsten Falle rechtzeitig abzuspringen, bevor ein Konkursantrag gestellt und die eidesstattliche Versicherung abgelegt werden muß.

Verbesserung des Cash Management
Risikosplittung durch Einsatz von EU-AG´s
Venture Capital / Private Placement
Konkursabwendende Maßnahmen


Verbessererung des Cash Management

Zuerst einmal kann alleine eine Verbesserung des Cash-Management und die Verringerung der Gefahr von Zahlungsausfällen bereits Kredite bzw. eine höhere Kreditlinie überflüssig machen. Dazu eignen sich Mittel wie:

  • Factoring. Dabei werden die Forderungen an ein Finanzierungsinstitut abgetreten. Dies kontrolliert im Vorfeld die Bonität der Schuldner und garantiert die Zahlung der Rechnung, auch wenn der Schuldner nicht zahlen kann/will. Vor allem kommt das Geld zu festen Terminen ins Haus, gleich wann der Schuldner zahlt.
  • Leasing. Hierdurch wird Ihre Kreditlinie bei der Bank nicht belastet, die Finanzierungskonditionen sind oft günstiger und der Leasinggeber ist - eher als eine Bank - am Erhalt des Vertrages interessiert und damit auch zu kulanten Lösungen, Streckung der Finanzierung etc. bereit.


Risikosplittung durch Einsatz von EU-AG´s

Groß- oder risikoreiche Aufträge sollten jeweils über eine eigene Firma abgewickelt werden. Das ist organisatorisch und finanziell kein Problem mit einer britischen Limited (das gleiche wie eine deutsche AG, nur einfacher, schneller (in 48 Std.) ohne Notar, als echte Ein-Mann-Gesellschaft gegründet für 299 €, wobei das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden muß). Zwar könnten Sie das auch mit deutschen GmbHs tun, doch bis die gegründet sind, ist der Auftrag längst abgewickelt und Sie erreichen vor allem keinen völligen Haftungsausschluß.

Nach Auftragsabwicklung kann die Limited dann gelöscht werden - wo keine Firma, da keine Unterlagen - aber natürlich kann eine Limited nach erfolgreicher Abwicklung eines Auftrages auch weiter verwendet werden.

Gerade die Verlagerung "schlechter" Geschäfte bzw. Risiken aus der Hauptfirma heraus würde die meisten Insolvenzen vermeiden. Auch betrachtet Sie die Bank ganz anders, wenn keine schlechten Risiken in Ihrer Hauptfirma (Bilanz) auftauchen.


Venture Capital / Private Placement

Reichen Factoring, Leasing und Risikostreuung noch nicht aus, so bietet sich als Alternative zum Bankkredit - aber auch zur Ablösung - die Finanzierung über

  • Venture Capital
  • Börse oder
  • Private Placement an.

Venture Capital ist zwar ein schwieriges Feld geworden, für gute Ideen gibt es aber immer noch Geld. Sei es direkt von VC-Gebern oder von Business-Angels, die keine Sicherheiten oder Bürgschaften verlangen, sondern eine funktionierende Idee mit vernünftiger Renditeerwartung.

Die Börse dagegen ist gerade für kleine und mittlere Firmen nur selten eine echte Alternative. Und zwar dann, wenn sich ein Broker findet, der Sie in den Telefon- oder geregelten Markt einführt. Die Bedingungen hierfür sind überschau- und erfüllbar, aber die Marktbreite sehr gering und bei einem echten Gang an die Börse geben Sie Einfluß in Ihrer Firma auf - und welcher Mittelständler will das schon? Dazu kommt, dass derzeit die Börsensituation und Konjunkturlage nicht gerade berauschend ist und so bei einem Börsengang kaum eine realistische Bewertung der Aktien zu erreichen ist.

Private Placement dagegen ist praktisch für jedes Unternehmen, jeder Größe und jeden Alters geeignet. Beim Private Placement gibt es insbesondere Alternativen zwischen:

  • Beteiligung von Geldgebern an der Firma. Diese potentiellen Geldgeber können dabei definitiv komplett vom Einfluss auf die Firmenpolitik ausgeschlossen werden. Bei dieser Variante müssen Sie allerdings einen Teil vom Gewinn abgeben, dafür zahlen Sie keine festen Zinsen.
  • Die Alternative ist die Ausgabe von Genußscheinen oder Anleihen, die ebenfalls keine Beteiligung oder Einfluß der Geldgeber an der Firma bedeutet. Bei Anleihen kostet Sie das lediglich einen festen Zins von rund 2-3 % über dem aktuellen Satz von Bundesschatzbriefen und bei Genußscheinen zahlen Sie nur dann eine Rendite, wenn Ihr Unternehmen auch Gewinne abwirft. etc.
  • Weitere Alternativen, Adressen, Institutionen und Spezialbanken die Ihnen Geld zur Verfügung stellen finden Sie in den Studien Private Placement und Unternehmensfinanzierung ohne Banken. Details finden Sie im Bereich Nutzen-Bücher.

Venture-Capital Nutzen-Bücher


Konkursabwendende Maßnahmen

Wenn der Insolvenzfall erst einmal eingetreten ist, dann ist es zu spät! Also gilt es vorher zu handeln. Denn eine Schieflage zeichnet sich immer schon lange vorher ab. Zwar ist es menschlich zu versuchen sein "Lebenswerk" zu retten und die Konkursanmeldung hinauszuzögern, aber das ist auch "strafbar". Und wenn Sie dabei sogar noch Sozialabgaben oder Steuern nicht abgeführt haben, dann sind Sie so gut wie sicher im Gefängnis.

Nach Auskunft eines führenden Konkursverwalters werden über 99 % aller Insolvenzanträge zu spät gestellt, sind also Fälle für den Staatsanwalt.

Aber selbst wenn der das Verfahren wegen Arbeitsüberlastung einstellt, hängt immer noch der Makel der eidesstattlichen Versicherung an Ihnen.

Also gilt es:

1. den Konkurs (Insolvenz) zu vermeiden oder
2. nicht persönlich darin verwickelt zu werden

1. Vermeiden können Sie den Konkurs* nur, indem die Gläubiger Sie nicht in Verzug bringen. D.h. die Fälligkeit der Forderungen verlängern oder auf Teile der Forderungen verzichten. Oft gelingt es hier auch die Gläubiger davon zu überzeugen Ihnen Kredite einzuräumen, damit das Unternehmen weitergeführt werden kann. Das klappt in der Regel dann, wenn Sie einen Businessplan vorlegen können, der Ihrer Firma Perspektiven für die Zukunft gibt. Lassen Sie sich hier kompetent von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten. Wichtig ist, dass Sie gegenüber Ihren Gläubiger offen und ehrlich sind. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern gehen Sie offensiv auf Ihre Gläubiger zu. Denn bevor die über einen Konkurs alles verlieren, helfen sie Ihnen lieber wieder auf die Beine.
*
Danke für die vielen Hinweise, wir wissen, dass es jetzt Insolvenz heißt und der Offenbarungseid Eidesstattliche Versicherung und der gezielte Todesschuß Finaler Rettungsschuß und der Abbau von Steuervergünstigungen Steuerentlastungsgesetz etc., aber wer Pleite ist dem hilft kein Euphemismus sondern nur ein klarer Blick auf die Realität. Lassen Sie sich also nicht von Oberlehrern einlullen!

Meistens klappt das nicht, weil man nicht mit den Gläubigern spricht und bis zuletzt versucht die Wahrheit zu verschleiern. Das ist der falsche Weg! Wenn Ihre Persönlichkeitsstruktur es nicht zulässt das arme Sünderlein zu spielen, dann lassen Sie diese Verhandlungen / Gespräche von einer Vertrauensperson oder - wenn es gar keine andere Alternative gibt - von Ihrem Anwalt führen. Normalerweise raten wir davon ab, da es dem ganzen eine offizielle Note gibt und Gespräche mit Anwälten in der Regel immer emotional negativ vorbelastet sind. Das ideale ist immer noch, wenn Sie die Gespräche selber führen, denn Sie kennen Ihre Lieferanten etc. seit Jahren und können betriebs- und zukunftsbezogene Fragen am ehesten kompetent beantworten. Und ein zahlungswilliger und "reuiger" Schuldner trifft bei den meisten Gläubigern auf offene Ohren und Verständnis.

2. Ist das Kind endgültig in den Brunnen gefallen, dann gilt es sich aus der Firma "zurückzuziehen". Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Incorporated etc.) ist das logischerweise leichter als bei einer Personenfirma oder Personengesellschaft. In jedem Falle gilt es Sie aus der Frontlinie zu nehmen und Geschäftsführer sowie Gesellschafter auszutauschen. Sie stehen dann weder in den Gerichtsakten noch müssen Sie die eidessstattliche Versicherung über das Vermögen der Firma abgeben. Wie das in der Praxis geht und wer z.B. Ihre Firma kauft, erfahren Sie z.B. von der Europartner.net Ltd.. Senden Sie im Bedarfsfall eine E-Mail mit so vielen Details wie möglich. Sie werden dann angerufen.

mailto:info@europartner.net

Verbindlichkeiten für die Sie persönlich gebürgt haben, können mit diesem Verfahren natürlich nicht aus der Welt geschaffft werden.

Die Konsequenz für Mittelständler kann eigentlich nur sein, von vorneherein in der Form einer Kapitalgesellschaft zu arbeiten und sich durch geeignete Finanzierungsformen (s.o.) von den Banken und persönlichen Bürgschaften unabhängig zu machen, so lange alles gut läuft.

An Morgen denken heißt also nicht Särge schenken, sondern gerade durch intelligentes Handeln dem "Tod" der Firma vorzubeugen.


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