Die UK - Limited
als Alternative zur GmbH

 


 Basisinformationen zur Limited

Nach den vielen einschlägigen Urteilen zum Thema Limited ist nunmehr definitiv geklärt, dass die Limited beim Einsatz in Deutschland der GmbH absolut gleich zu stellen ist. Warum Sie nun als EU-Bürger/EU-Unternehmen gerade die Firmenform der UK-Limited allen anderen - insbesondere der deutschen GmbH - vorziehen sollten möchten wir Ihnen in der Folge darstellen. Wie ist die Lage:

 
  • Rund 25 % aller Neugründungen von Kapitalgesellschaften in Deutschland erfolgen - lt. Impulse 4/06 - mittlerweile als Limited
    und nicht mehr als GmbH
 
  • Über 100.000 Limiteds wurden mittlerweile von Deutschen in Großbritannien für den Einsatz in Deutschland gegründet.
 
  • 199 Euro bis 2.500 Euro kann die Gründung einer Limited incl. aller Nebenkosten je nach Anbieter kosten. Die 8 günstigsten Anbieter haben die Limited-News aktuell verglichen.
    Den Vergleich finden Sie hier.
 
  • Den Testsieger Camster Management Ltd. mit Gründungskosten von 199 Euro incl. Postweiterleitung bzw. 399 Euro für eine Limited & Co.KG haben wir getestet und neben dem Preis stimmt hier tatsächlich auch die Leistung.


Als Einzelunternehmer oder BGB-Gesellschaft haften Sie mit Ihrem gesamten Firmen- und Privatvermögen und falls etwas schiefgehen sollte, kommt man - wie leider Millionen Beispiele zeigen - nach einem Fehlschlag nie wieder auf die Beine, ja endet u.U. sogar als Sozialfall. Einschlägige Berichte laufen fast täglich im Fernsehen und die Artikel in den Fachpublikationen zu diesem Thema sind Legion.

Trotzdem greifen immer noch nur wenige zum Ausweg der haftungsbeschränkten Gesellschaft, in Deutschland traditionell der GmbH. Denn diese schließt die persönliche Haftung aus. Allerdings nur in der Theorie. Denn beim Regelfall der Einpersonen-GmbH bzw. vom Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschten GmbH hat die Rechtsprechung diese Haftungsbegrenzung längst ausgehebelt. Also auch bei der GmbH volle persönliche Haftung. - Viele Anwälte werden Ihnen auf befragen allerdings sagen dem sei nicht so. Ideal für Sie! Lassen Sie sich das gleich schriftlich bestätigten, denn die Auskunft ist falsch und Ihr Anwalt bzw. seine Haftpflichtversicherung muß Ihnen dann im Falle einer Insolvenz Schadensersatz leisten. Aber vorher werden Sie sich da erst durch alle Instanzen durchklagen müssen, denn freiwillig wird die Versicherung nicht zahlen. Was Geld kostet (Gerichtskosten, Anwälte), was Sie nach einer Insolvenz oft nicht mehr haben.

Also wenn (echte) Haftungsbeschränkung für Sie wichtig ist und Sie und Ihre Familie nicht blind ins Verderben laufen wollen, dann bleibt für Sie für geschäftliche Aktivitäten nur die Form einer Kapitalgesellschaft. Die AG wird dabei für die wenigsten tatsächlich in Frage kommen, da in Einrichtung und Betrieb sehr teuer und formalistisch. Die GmbH ist eigentlich ideal, aber die Haftungsbeschränkung wurde immer mehr von den Gerichten und den Staatsanwaltschaften ausgehebelt, so dass man in einer typischen von einer Person beherrschten GmbH von einer realen Haftungsbeschränktung auf das Geschäftsvermögen nicht mehr sprechen kann und mal also gleich als Einzelfirma arbeiten könnte. Hier spart man sich also besser die Kosten für die GmbH und wählt die aktuell unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten beste mögliche Firmenform: Die Limited. Was sich übrigens auch nach der kommenden GmbH-Reform - aus heutiger Sicht - nicht ändern wird.

Aber seien wir ehrlich, genau wie bei der GmbH werden Sie bei der Limited Bankkredite auch weiterhin mit einer persönlichen Bürgschaft unterlegen müssen. Also hier, wie auch bei Sozialversicherungsabgaben in Deutschland, entkommen Sie der persönlichen Haftung nicht. Sehr wohl aber gegenüber den anderen Gläubigern. Im Umkehr- schluß wer mit einer Limited keinen Kredit bekommt, würde ihn mit einer GmbH auch nicht erhalten.

Nun warnen allerdings IHKs, Anwälte u.a. Kreise, die über Beiträge oder Honorare an Ihr Geld wollen, vor der Limited, da sie daran nichts verdienen können. Gerne wird dabei das Wort "unseriös" verwendet. Grundsätzlich ist Großbritannien eine viel ältere Demokratie und Wirtschaftsmacht als Deutschland und die britischen Wirtschafts- gesetze sind nicht durch Behördendenken geprägt. In UK steht der Unternehmer im Vordergrund und nicht ein ausuferndes Rechtswesen. Deshalb ziehen auch intelligente deutsche Unternehmer die Limited vor und an Unternehmerinteressen orientierte Publikationen (z.B: Impulse) promoten sie geradezu (Heft 4/06 S.120 - Bahn frei für die Limited).

Ein gutes Beispiel für zehntausende von Limiteds, die in Deutschland tätig sind und das Ihnen sicher bekannt sein dürfte ist die Fluggesellschaft "Air Berlin", die in der Form der plc & Co.KG arbeitet. (plc = public limited corporation). Daneben gibt es die private limited coroporation = ltd., die in der Regel von kleinere Unternehmen gewählt wird.




Basiswissen zur Limited im Überblick:

Form Kapitalgesellschaft - Limited (Ltd.) oder Public Limited (plc) by Shares = auf der Basis von Aktien. Die Gesellschaft und die Aktionäre haften maximal in Höhe des Stammkapitals. Eine persönliche Haftung gibt es nicht.
Die Limited hat in Deutschland die gleichen Rechte wie eine GmbH, auch die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Risiken in Bezug auf die Geschäfts- führerhaftung. Außerdem ist kein Stammkapital nachzuweisen bzw. um dessen "Erhaltung" besorgt zu sein.
Stamm-/Haftkapital Das Stammkapital kann auf britische Pfund oder Euro lauten. Das Mindestkapital beträgt 1 Pfund/Euro. In der Praxis liegt es bei 100 Pfund oder höher, je nach Umfang des Geschäftes. Wie "seriös" Sie gegenüber Ihren Partnern dastehen wollen bestimmen Sie durch die Wahl des Stamm- und damit Haftkapitals weitestgehend selber.
Das gewählte Stammkapital kann natürlich später jederzeit erhöht werden und muß bei der Gründung weder einbezahlt noch nachgewiesen werden. Allerdings haften Sie persönlich für noch nicht einbezahltes Stammkapital. Es empfiehlt sich daher immer das Stammkapital auf ein Firmenkonto einzuzahlen um jegliche Haftung auszuschließen.
Gesellschafter Gesellschafter einer Limited wird man durch die Übernahme von Aktien. Wer Aktionär ist wird im Firmenregister verzeichnet und ist dort für jedermann via Internet einsehbar. Für Aus-/Rückgabe von Aktien und Gesellschafterwechsel sind keine Gesellschafterversammlungen oder Notartemine notwendig wie bei der GmbH. Und damit entfallen auch Kosten und Wartezeiten. Gesellschafterwechsel bzw. die Aufnahme von neuen ist per electronic filing in Minuten möglich.
Wer nicht als Aktionär im Gesellschaftsregister erscheinen möchte kann entweder für eine geringe Gebühr einen Treuhänder (Nominee - in UK sehr gebräuchliches Verfahren) oder eine US-Holding einschalten (optimal bei Aufteilung in Besitz- und Betriebsgesellschaften) bzw. drei oder mehr Limiteds gründen, die sich im Kreis gehören. A gehört B gehört C gehört A zu 100 %. Wobei letztere Lösung allerdings rechtlich ggfs. problematisch werden kann.
Director
(Geschäftsführer)
Der Director einer Limited wird von den Gesellschaftern gewählt. Da eine Neu- eintragung bzw. Löschung des Directors im Gegensatz zum deutschen Register nur Minuten dauert ist eine Entlassung bzw. eine Neubestellung durch die Gesellschafter praktisch in Minuten im Register und damit rechtskräftig gegenüber Dritten, was für die Firma lebensrettend sein kann.
Sitz Der Gründungssitz - z.B. London - ist immer in Großbritannien. Daher sind auch immer die britischen Vorschriften zu befolgen. Finden allerdings keine Aktivi- täten in UK statt, so ist der zusätzliche Aufwand gegenüber einer GmbH minimal. Es sind lediglich drei Erklärungen pro Jahr abzugeben - gegenüber dem Register und der Steuerbehörde - die abschreibfertig z.B. im Buch Firmengründung in Großbritannien enthalten sind. Ein einmaliger Aufwand von 60 Euro.
Steuern Die Limited zahlt in UK keine Steuern, wenn sie dort keine Aktivitäten entfaltet. Arbeiten Sie rein in Deutschland müssen Sie lediglich eine einfache Nullerklärung abgeben.
Es kann sich aber durchaus lohnen Einkommen soweit als möglich nach England zu verlagern, da die Steuerlast dort erheblich niedriger liegt. So werden Gewinne bis 300.000 Pfund (rund 450.000 Euro) nur mit 20 % besteuert.
Wenn Sie also Ihren Wareneinsatz über eine UK-Einkaufsgesellschaft steuern, so können Sie Ihre steuerpflichtigen Gewinne in D erheblich senken. Was alle großen Konzerne völlig legal tun sollten Sie auch nutzen.
In Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für die GmbH. D.h. weder Ihr Steuerberater noch Ihr Anwalt müssen umlernen.
Tätigkeit in Deutschland Die Limited darf unbeschränkt in Deutschland tätig werden und ist dabei der GmbH völlig gleichgestellt.
Für die Aktivitäten in Deutschland empfiehlt sich zuerst die reine Tätigkeit als Niederlassung. Dafür reicht eine Gewerbeanmeldung. Eine teure Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig und sollte möglichst vermieden werden, da man sonst wieder die ganzen Probleme der GmbH (Bürokratie) am Hals hat und viele Register die Vorlage von aktuellen beglaubigten und übersetzten Formularen fordern, was Kosten- und Zeitaufwand bedeutet. Vor allem steht dann auch wieder die Rechtswirksamkeit des Registers gegen Sie. Während Sie z.B. einen Geschäftsführerwechsel in England in Minuten im Register und damit rechtswirksam haben, dauert dies in Deutschland Wochen bis Monate.
Es hat sich daher bewährt in Deutschland mit der Limited in Form einer unselbständigen Zweigniederlassung auf der Basis einer reinen Gewerbeanmeldung zu arbeiten, da bei einer Eintragung einer selbständigen Zweigniederlassung ins Handelsregister die gesamten Haftungsvorteile für den GmbH-Geschäftsführer verloren gehen, oder die Form der Limited & Co.KG zu wählen. Damit hat man eine deutsche Firmenform, ohne dass der Komplementär - die Limited - dabei die Vorteile des UK-Rechts verliert.



 

Die Vorteile der Limited auf einen Blick:

persönliche Haftung
minimieren bzw.
ganz ausschließen
Die Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung von Konkursverschleppung über Gläubigerbegünstigung, Verletzung von Publizitätspflichten, faktische Konzern Rechtsprechung des BGH etc. die die Haftungsbegrenzung der GmbH praktisch wieder aufhebt und auch zu Haftstrafen führen kann, gibt es bei der Ltd. so nicht.
Vermögen zu sichern Durch steuerneutrale Betriebsaufspaltung in Betriebs- und Besitzgesellschaft und Anonymität des Gesellschafterkreises kann ihr Vermögen vor Konkurs-, Scheidungs-, u.a. Risiken zuverlässig gesichert werden.
Neue Geldquellen zu erschließen Bank- und Lieferantenkredite sind die gängigsten Finanzierungsformen für die GmbH. Ohne persönliche Bürgschaft geht es dabei kaum ab und selbst die hilft im Hinblick auf Basel II immer weniger, da die Banken Ihre Portefeuilles bereinigen. Mit der Incorporated sind - je nach Ausgangslage - von Börsengang über Private Placements, Private Equity, Wandelanleihen, Genussscheine etc. eine Reihe von Alternativen möglich. Ausführliche Informationen hier
Steuern zu sparen Durch das Holdingprinzip, eine Betriebsaufspaltung, Einkaufsgesellschaft etc. sowie durch Gewinnverlagerungen auf der Basis der Doppelbesteuerungsabkommen läßt sich die Steuerlast erheblich senken.
Kosten zu senken Notar- und Gerichtskosten entfallen fast völlig. Präsenz eines Notars bzw. die Beurkundung von Beschlüssen ist nicht notwendig. Eintragungen im Register erfolgen i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Alles geht per Post oder PC, Sie müssen nicht persönlich zu den Behörden (nach England).
Risiken zu minimieren Neue Produkte testen, Risikoreiche Aufträge abwickeln (z.B. Bau) oder Imagegefährdende. Mit einer Ltd. für jedes Einzelrisiko wird die "Haupt-Firma" nicht gefährdet bei minimalen Kosten und schneller Einrichtung (48 h).
Neu anzufangen Nach einem Konkurs ist ein unbelasteter Neuanfang in Deutschland schwer. Mit einer Limited spielen Kredithistorie, EV etc. für Kreditkarten, Konten etc. keine Rolle mehr.

 



Neben der UK-Limited ist auch die amerikanische Incorporated eine echte Alternative zur deutschen GmbH. Die Argumente und Bedingungen sind praktisch gleich. Im kurzfristigen Projektgeschäft und/oder wenn die Geschäfte schwerpunktmäßig auf Europa ausgerichtet sind, wird man eher die Limited wählen. International bzw. weltweit eher die Incorporated. Auch wenn der Gang an die Börse geplant ist oder ein Private Placement erwogen wird, ist die US-Inc. die bessere Alternative.

Vor-/Nachteile Limited Incorporated
Stammkapital

Mindestens 1 brit. Pfund

Das Stammkapital muß weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Das Nominalkapital muß aber in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen. Faustregel 10-20 %

Mindestens 1 US$

Das Stammkapital muß weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Das Nominalkapital muß aber in vernünftiger Relation zum Umsatz der Incorporated stehen.
Faustregel 10-20 %

Finanzierung Das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited ist nicht zulässig Das öffentliche Angebot - Private Placements, Börsengang etc. sind erlaubt. Bei Angebot an US-Bürger jedoch mit Restriktionen.
Haftung Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Ausnahme: Das Stammkapital steht in keiner Relation zu den getätigten Geschäften. Beispiel: Ihre Limited hat 100 Brit. Pfund Stammkapital, baut aber eine Fabrik für 100 Mio. Brit.Pfund. Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Ausnahme: Das Stammkapital steht in keiner Relation zu den getätigten Geschäften. Beispiel: Ihre Incorporated hat 100 US$ Stammkapital, handelt aber mit Maschinen für 100 Mio US$.
Publizität Sehr strenge Publizitätspflicht. Jährlich müssen Bilanzen und Geschäftsbericht beim Register eingereicht werden. Die Nicht- abgabe ist eine Straftat (nicht etwa nur eine Ordnungswidrig- keit), die zu einer Vorstrafe führen kann.
Sie benötigen zwingend einen Accountant (Steuerberater) der laufende Kosten verursacht.
Keinerlei Publizitätspflicht. Bilanzen müssen weder eingereicht noch hinterlegt werden. Die Bücher können an einem beliebigen Ort der Welt geführt werden. (Regelungen sind von einem US-Bundesstaat zum anderen unterschiedlich.
Treuhänder/
Nominees

Sowohl für den Director als auch für die Aktionäre sind Nominees möglich.

Da der Name des Directors und aller Aktionäre (Inhaberaktien sind verboten) dem Register gemeldet werden müssen, sind bei "anonymer" Führung - z.B. nach einem Konkurs in Deutschland - mindestens zwei Nominees notwendig, die - wenn Sie dafür keine eigenen Möglichkeiten haben - pro Jahr 1.200 Euro (je Nominee) kosten.

Gefahr: Da Sie offiziell nicht mehr auftauchen, können Ihnen untreue Treuhänder die Firma mit allen Vermögenswerten wegnehmen.

Gesetzlich sind drei "Ämter" vorgeschrieben:
President - Treasurer - Secretary
Alle drei können von einer Person ausgeübt werden.
Bei Aktien sind Inhaberaktien zulässig, so dass hier kein Treuhänder erforderlich ist.

Die drei Treuhänder kosten jeweils 600 € = 1.800 € pro Jahr. Es empfiehlt sich wenigstens das Amt des President mit einem Nominee zu besetzen, da eine US-Inc. ohne US-President unglaubwürdig klingt.

Da Sie die Aktien halten ist die Gefahr, dass man Ihnen die Firma wegnehmen kann gering.
(Im Leben ist nichts wirklich 100 prozentig auszuschließen.

Gründungs- und laufende Betriebskosten

Die Gründung kostet 199 Euro.

Entfalten Sie in UK keinerlei Aktivitäten, so fallen auch keinerlei Kosten für Accountants etc. an. Die Nullerklärung und entsprechende Meldungen können Sie problemlos nach Vorlagen selber erstellen.
Gibt es UK-Aktivitäten, so sind die Kosten für Steuererklärung etc. in etwa so hoch wie bei einem deutschen Steuerberater.

Treuhandkosten maximal 300 Euro je Jahr.

Die Gründung kostet ab 1.500 Euro.

Die laufenden Kosten liegen praktisch bei Null, da keine Bilanzen eingereicht und erstellt werden müssen. Die Buchführung kann an jedem beliebigen Ort der Welt erfolgen.

Treuhandkosten maximal 2.100 Euro je Jahr.

Fazit Die Limited eignet sich gut sowohl für kurze Aktivitäten, wie z.B. Projekte, Baustellen etc., wie auch für langfristige Engagements.
Die Einschaltung von Treuhändern ist üblich um z.B. neue Produkte zu testen bei denen der Name der alteingesessenen Mutterfirme - im Falle des Scheiterns - nicht belastet werden soll.
Finanzierungen sind über Limiteds - genau wie bei GmbHs - in der Regel nur machbar, wenn entsprechende Sicherheiten vorhanden sind.

Die Incorporated eignet sich neben dem Einsatz in den USA speziell als Holding für Firmenbeteiligungen (Limiteds) in Europa. Hier bieten sich excellente Gestaltungs- möglichkeiten.

Ideal ist die Incorporated für alle Arten von Finanzierungen, sei es Venture Capital, Private Placements, Private Equity oder der Börsengang.

Nähere Details zur US-Amerikanischen Incorporated finden Sie hier.

 

 

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Sie haben eine GmbH ? - Dann fahren Sie ein hohes Risiko !

Der renommierte Haufe-Verlag meint: "Sie ist schwierig, undurchschaubar, manchmal auch vorteilhaft, meist aber kompliziert: die Rede ist von der GmbH, einer beliebten aber auch riskanten Gesellschaftsform. Wer sich nicht auskennt, steht schnell in der Haftungsfalle - vor allem als Geschäftsführer oder Gesellschafter."

  GmbH Die Alternative

Ö

Eine echte Haftungsbegrenzung gibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch nicht mehr.

Spätestens seit der BGH Rechtsprechung zum faktischen Konzern gilt die volle Haftung auch mit dem Privatvermögen. Denn Gesellschafter einer GmbH (Interesse an möglichst hoher Ausschüttung) und Geschäftsführer (möglichst hohes Eigenkapital bilden) haben entgegengesetzte Interessen. Wenn sich der Gesellschaftergeschäftsführer nun für hohe Ausschüttungen entscheidet handelt er gegen die Interessen der GmbH und benachteiligt eventuelle Gläubiger der Gesellschaft. Deshalb haftet der Gesellschaftergeschäftsführer ggfs. auch mit seinem Privatvermögen. Wiegelt Ihr Steuerberater hier ab, so lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie nicht haften und er ggfs. für Sie eintritt.

Wann wird eine Haftungsbegrenzung überhaupt gebraucht? Sicher nicht, wenn alles gut läuft, sondern nur im Pleitefall. Und da lässt sich fast immer ein Fall von Durchgriffshaftung konstruieren.
Bedenken Sie: Alle 15 Minuten geht ein Unternehmen Bankrott. Der Schaden durch 33.000 Firmenpleiten summiert sich 2001 auf 70 Mrd. DM und 2002 sollen es laut Creditreform rund 40.000 Konkurse sein. Jede Minute geht ein Arbeitsplatz durch Firmenkonkurse verloren.
Wir zeigen Ihnen wie Sie doch eine hundert- prozentige Haftungsfreistellung erreichen.

Ö
1-9 Monate dauert die Gründung, aber auch jede Änderung beim Registergericht. Natürlich ginge es auch in 48 Stunden - Wir zeigen Ihnen wie. - Bedenken Sie, ein über Monate verschleppter Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel kann sich existenzbedrohend auswirken.

Ö
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei jeder Änderung muß ein Notar bemüht werden und das Registergericht. -
Das kostet Geld + Zeit!
Sei es ein Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel, eine Satzungsänderung o.ä. - All das geht auch ohne Notar zu Kosten von rund 100 € und in jeweils maximal 48 Stunden.

Ö
Die Gründung kostet je nach Gestaltung bis zu tausend Euro und mehr. Es geht aber auch für 199 €.

Ö
Die GmbH ist praktisch ohne Kredite, für die Sie persönlich bürgen, nicht finanzierbar.
Venture Capital, Anleihen, Genüsse, Private Placement, alles mit der GmbH kaum oder nur kompliziert und teuer machbar.
Venture Capitalists lieben die Alternative. Beteiligungen können jederzeit problemlos (auch auf Zeit) hereingenommen und auch wieder herausgelöst werden. Anleihen, Genüsse etc. werden möglich.

Ö
Die GmbH hat strenge Publizitätspflichten die allerdings weitgehend ignoriert werden. Nur die wenigsten wissen, dass die Abschlüsse dann nichtig sind, hohe Bußgelder drohen und der Geschäftsführer u.U. für alle Folgen auch persönlich haftet. Bei der US-Alternative gibt es keinerlei Publizitätspflichten. Die Bücher können Sie führen und aufbewahren wo Sie wollen (z.B. im Kongo). Das interessiert niemanden. Kein Mitbewerber hat Zugriff auf Ihre Unterlagen.
Bei der UK Alternative gibt es allerdings auch strenge Publizitätsanforderungen.

Mit den beiden in der Folge genannten Gesellschaftsformen können Sie auch - und das ist ja gerade das Ziel - problemlos in Deutschland tätig werden, wenn Sie die Spielregeln beachten. Näheres unter den u.a. Links. Sie vermeiden damit 90 % der Probleme, die Sie mit der GmbH hätten.

Die Alternativen sind: Die Limited
(UK-AG)
Wenn Sie hauptsächlich in Europa tätig sind und nicht an die Börse gehen bzw. Private Placements tätigen wollen. -
Kosten rund 200 €. - Gründung in 48 Stunden.
- Die Incorporated
(US-AG)
Wenn Sie weltweit tätig sein und Gelder von Dritten akquirieren wollen. -
Kosten rund 1.500 Euro. - Gründung in 48 Stunden.

Lassen wir Haufe noch einmal zu Wort kommen: "Sie ist ein Leckerbissen für Rechts- und Steuerberater, die GmbH! Ohne die Kompetenz von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern stehen GmbH- Verantwortliche nicht selten mit einem Bein in der Haftungs-, Steuer- oder Rechtsfalle. Doch die Experten sind teuer und nicht immer greifbar." Ganz unsere Meinung und das Argument für die Alternativen Limited und Incorporated, wo Geschäftsführer und Gesellschafter nicht in der Haftungsfalle sitzen. Und damit ist das auch die ideale Lösung für Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen, die noch ohne Haftungsbegrenzung sind. So wird in England z.B. fast jede Firma als Limited betrieben. Vom Industriekonzern bis zum Zeitungskiosk. Betreiben Sie aus steuerlichen Gründen ruhig das Tagesgeschäft als Einzelfirma, solange der "Besitz" in einer sicheren Kapitalgesellschaft ruht.

*(Mehr dazu, warum die GmbH mittelstandsfeindlich ist, lesen Sie hier!)