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Ein weiterer Vorteil dieses
Angebots ist die Tatsache, dass keine Anfahrtskosten in Rechnung
gestellt werden. Aus dem Leistungskatalog des BAD können
die für den jeweiligen Betrieb wichtigen Maßnahmen
ausgewählt werden. Selbstverständlich werden auch Leistungen
darüber hinaus gegen Berechnung gewährt. Schließlich
kann eine Strafe von mehreren hundert bis tausend Euro zum Tragen
kommen, sollte sich bei einer Prüfung herausstellen, dass
eine Firma betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nicht
versorgt ist.
Anhand einiger Beispiele
soll noch einmal auf die Notwendigkeit der sicherheitstechnischen
und betriebsärztlichen Versorgung eingegangen werden.
Die sicherheitstechnische
Betreuung ist erforderlich, weil dem Unternehmer die Sorge für
die sichere Einrichtung des Betriebes und die sichere Gestaltung
der Arbeitsabläufe obliegt, damit die Beschäftigten
soweit wie möglich vor Arbeitsunfällen bewahrt bleiben.
Eine Sicherheitsfachkraft (diese Person muss regelmäßig
mindestens 120 Stunden im Jahr als solche tätig sein) ermittelt
eine Gefährdungsanalyse (Stolpern, Ab- oder Ausrutschen,
Abstürzen, Gefahr, angefahren zu werden, Brand und Explosionsgefahren,
um nur einige zu nennen). Je nach Gefährdungsgrad sind Grundlagen
für die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen.
Hier gibt es bauliche und technische Maßnahmen, hinweisende
Sicherheitskennzeichnung, organisatorische Maßnahmen, persönliche
Schutzausrüstungen, Informationen, Schulungen, Anweisungen.
Betriebsärzte haben
die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen
und zu beraten. Dies gilt auch für die Organisation der
"ersten Hilfe" im Betrieb. Sie erfüllen auch die
Aufgabe, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch
zu beurteilen und zu beraten, sowie die Untersuchungsergebnisse
zu erfassen und auszuwerten.
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