Mittelstandsportal - Organisation

Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur -
ein Muss schon für den kleinsten Betrieb

(17.12.03) - Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Zu seiner Unterstützung hat er Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu stellen, die ihn in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen müssen. Verankert ist dies in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV 2a für Fachkraft für Arbeitssicherheit und UVV 2b für Betriebsarzt). Die AKCENT Computerpartner Deutschland AG nimmt diese Aufforderung ernst (schließlich kommen zu den Kosten, die den einzelnen Betrieb bei einem Arbeitsunfall treffen, auch die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft hinzu, für welche die Gesamtheit der Mitglieder durch ihre Beiträge aufzukommen hat) und bietet seinen Partnern einen Rahmenvertrag mit dem BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH.

Für Betriebe mit nur einem Angestellten (auch Aushilfe) gilt diese Regelung seit dem 01.04.2001. Zu diesem Zeitpunkt hatte AKCENT bereits Kontakt mit einem der führenden Anbieter im Bereich des Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzes, dem BAD (1.800 Mitarbeiter, Betreuung von mehr als 230.000 Unternehmen und Behörden mit Hauptsitz in Bonn) und konnte am 15.01.2002 einen sehr günstigen Rahmenvertrag für alle Kooperations- mitglieder abschließen. Über 170 Zentren gewährleisten bundesweit eine kundennahe arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort, von der die AKCENT Partner profitieren. Ein weiteres Plus ist die hohe Mitarbeiterqualifikation, die Kooperation mit den am Arbeitsschutz beteiligten Unternehmen, die Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften und schließlich kommen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik aus einer Hand. Für weitere Einzelheiten wird auf diese Internetsite verwiesen. Die Erfahrung lehrt, so der Regionalleiter in Visselhövede, Herr H. Pilchowski, dass z.B. allein durch Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (optimale Bedingungen für die Bildschirmarbeit, um nur ein Beispiel zu nennen), erhebliche Fehlzeiten der Mitarbeiter und damit Kosten vermieden werden können, die den Mitgliedsbeitrag bei weitem überschreiten.

Der Rahmenvertrag mit AKCENT sieht vor, dass die Partner beim BAD unter der Gefahrengruppe 13 (Branche Büromaschinen und Datensysteme) geführt werden. Bei einem Faktor pro Mitarbeiter von 0,7 für Sicherheitstechnik und 0,15 für Arbeitsmedizin (sofern zugehörig zur BG Einzelhandel) lassen sich damit die für die Größe des jeweiligen Betriebes anfallenden Stunden errechnen, die zu den im Rahmenvertrag vereinbarten günstigen Stundensätzen abgerechnet werden. Ergibt sich für einen Betrieb eine Einsatzzeit von unter 3 Std./Jahr, dann kann diese bis zu 3 Jahren addiert werden.

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