Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur
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ein Muss schon für den kleinsten Betrieb
(17.12.03) - Der Arbeitgeber
ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
bei der Arbeit verantwortlich. Zu seiner Unterstützung hat
er Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu stellen,
die ihn in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen
müssen. Verankert ist dies in der Unfallverhütungsvorschrift
(UVV 2a für Fachkraft für Arbeitssicherheit und UVV
2b für Betriebsarzt). Die AKCENT Computerpartner Deutschland
AG nimmt diese Aufforderung ernst (schließlich kommen zu
den Kosten, die den einzelnen Betrieb bei einem Arbeitsunfall
treffen, auch die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft hinzu,
für welche die Gesamtheit der Mitglieder durch ihre Beiträge
aufzukommen hat) und bietet seinen Partnern einen Rahmenvertrag
mit dem BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer
und Sicherheitstechnischer Dienst) Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik
GmbH.
Für Betriebe mit nur
einem Angestellten (auch Aushilfe) gilt diese Regelung seit dem
01.04.2001. Zu diesem Zeitpunkt hatte AKCENT bereits Kontakt
mit einem der führenden Anbieter im Bereich des Arbeits-
Gesundheits- und Umweltschutzes, dem BAD (1.800 Mitarbeiter,
Betreuung von mehr als 230.000 Unternehmen und Behörden
mit Hauptsitz in Bonn) und konnte am 15.01.2002 einen sehr günstigen
Rahmenvertrag für alle Kooperations- mitglieder abschließen.
Über 170 Zentren gewährleisten bundesweit eine kundennahe
arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort, von der die AKCENT Partner
profitieren. Ein weiteres Plus ist die hohe Mitarbeiterqualifikation,
die Kooperation mit den am Arbeitsschutz beteiligten Unternehmen,
die Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften und
schließlich kommen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
aus einer Hand. Für weitere Einzelheiten wird auf diese
Internetsite verwiesen.
Die Erfahrung lehrt, so der Regionalleiter in Visselhövede,
Herr H. Pilchowski, dass z.B. allein durch Maßnahmen zur
Gesundheitsvorsorge (optimale Bedingungen für die Bildschirmarbeit,
um nur ein Beispiel zu nennen), erhebliche Fehlzeiten der Mitarbeiter
und damit Kosten vermieden werden können, die den Mitgliedsbeitrag
bei weitem überschreiten.
Der Rahmenvertrag mit AKCENT
sieht vor, dass die Partner beim BAD unter der Gefahrengruppe
13 (Branche Büromaschinen und Datensysteme) geführt
werden. Bei einem Faktor pro Mitarbeiter von 0,7 für Sicherheitstechnik
und 0,15 für Arbeitsmedizin (sofern zugehörig zur BG
Einzelhandel) lassen sich damit die für die Größe
des jeweiligen Betriebes anfallenden Stunden errechnen, die zu
den im Rahmenvertrag vereinbarten günstigen Stundensätzen
abgerechnet werden. Ergibt sich für einen Betrieb eine Einsatzzeit
von unter 3 Std./Jahr, dann kann diese bis zu 3 Jahren addiert
werden.
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