"Schwarzer Freitag" für den Mittelstand
Betriebsverfassung kontra Arbeitsmarkt

[18.06.2001 - ots) - Nach der geplanten Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes, das am Freitag, 22.6.2001, in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten wird, droht der Mittelstand in Deutschland ein weiteres Mal auf der Strecke zu bleiben. "Dieses Gesetz nützt niemandem, außer den Gewerkschaften, denen die Bundesregierung hier ein weiteres Wahlversprechen erfüllt", so Dr. Erich Kaub, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), in Berlin. Anstatt die Arbeitswelt und die Mitbestimmung flexibel zu gestalten, setze die Koalition erneut auf Bürokratie und Reglementierung. "Die überflüssige und teure Novellierung der Betriebsverfassung wird die konjunkturelle Abschwächung weiter beschleunigen. Die Bundesregierung ist nun endgültig aufgefordert, die Notbremse zu ziehen, damit weiterer Schaden vermieden wird!", fordert Dr. Kaub.
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz verliert die Koalition ihre oberste Maxime, die deutliche Senkung der Arbeitslosigkeit, völlig aus den Augen. "Wer Arbeitslosigkeit bekämpfen will, darf auf der anderen Seite nicht die Personalkosten in die Höhe treiben! Dies ist ein eklatanter Widerspruch!", empört sich Dr. Kaub. Allein die beabsichtigte Senkung des Schwellenwertes für die Freistellung eines Betriebsrates von 300 auf 200 Mitarbeiter verursache in einem Hotel mit über 200 Angestellten Mehrkosten ab 100.000 DM pro Jahr.

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