"Schwarzer
Freitag" für den Mittelstand
Betriebsverfassung kontra Arbeitsmarkt
[18.06.2001 - ots) - Nach der geplanten
Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes, das am Freitag,
22.6.2001, in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten wird, droht
der Mittelstand in Deutschland ein weiteres Mal auf der Strecke
zu bleiben. "Dieses Gesetz nützt niemandem, außer
den Gewerkschaften, denen die Bundesregierung hier ein weiteres
Wahlversprechen erfüllt", so Dr. Erich Kaub, Präsident
des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA),
in Berlin. Anstatt die Arbeitswelt und die Mitbestimmung flexibel
zu gestalten, setze die Koalition erneut auf Bürokratie
und Reglementierung. "Die überflüssige und teure
Novellierung der Betriebsverfassung wird die konjunkturelle Abschwächung
weiter beschleunigen. Die Bundesregierung ist nun endgültig
aufgefordert, die Notbremse zu ziehen, damit weiterer Schaden
vermieden wird!", fordert Dr. Kaub.
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz verliert die Koalition
ihre oberste Maxime, die deutliche Senkung der Arbeitslosigkeit,
völlig aus den Augen. "Wer Arbeitslosigkeit bekämpfen
will, darf auf der anderen Seite nicht die Personalkosten in
die Höhe treiben! Dies ist ein eklatanter Widerspruch!",
empört sich Dr. Kaub. Allein die beabsichtigte Senkung des
Schwellenwertes für die Freistellung eines Betriebsrates
von 300 auf 200 Mitarbeiter verursache in einem Hotel mit über
200 Angestellten Mehrkosten ab 100.000 DM pro Jahr.
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