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Daten müssen
elektronisch archiviert werden
(pte, 17. Jul 2001) - Auch bei vorhandener
Mikrover- filmung müssen Unternehmen ihre Daten ab 2002
elektronisch archivieren. Dies geht aus einem bislang unveröffentlichten
Entwurf des Bundesfinanzministeriums
zur Änderung der Abgabenordnung hervor, den der Verband Organisation
und Information (VOI) in Auszügen vorgestellt
hat.
Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 4. Mai bringen gegenüber
dem Entwurf vom 6. Oktober vergangenen Jahres einige Neuerungen
mit sich. Das Grundprinzip der Online-Prüfung bleibt zwar
bestehen. Voraussetzung dafür ist laut VOI allerdings eine
Online-Datenhaltung beziehungsweise Archivierung.
Wer im Rahmen der Vorsteuer-, Umsatzsteuer-Erklärung elektronisch
abrechnet, benötige nach dem neuen Entwurf die digitale
Signatur. Dies ist ausdrücklich anders als die bisherige
Praxis der Grundsätze ordnungsgemäßer EDV-Buchhaltung.
Diese Art der Speicherung auf einem Datenträger lässt
nämlich keine Änderungen mehr zu.
Für die Unternehmen bleibt die Herausforderung bestehen,
Daten und Dokumente über einen Zeitraum von zehn Jahren
verfügbar zu halten. Da ein Vorhalten in den Buchhaltungssystemen
bei vielen Firmen nicht möglich und wirtschaftlich sei,
bestehe die dringende Notwendigkeit, Archivsysteme rechtzeitig
bis zum 1. Januar 2002 einzuführen. Die Verwendung von COM-Verfahren
helfe ab Januar 2002 nicht weiter, da auf jeden Fall eine Doppelablage
in maschinenlesbarem Format notwendig sein werde.
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