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Was kommt auf Unternehmen
wegen der neuen Abgabenordnung wirklich zu ?
Die Dokumenten-Management
Branche jubelt: digitale Archivie- rung wird Pflicht. Schön
wärs für die Hersteller. Kleindienst rät
zur Vorsicht. Die Kunden sollten sich kompetent beraten lassen,
bevor sie sich für eine neue Archivierungslösung entscheiden.
Erst eine Untersuchung der Geschäftsprozesse und Dokumenten-
flüsse im Unternehmen gibt Aufschluss darüber, ob und
welche Lösung notwendig oder sinnvoll ist.
opm - 26.09.2001 - Das neue Signaturgesetz als Teilgesetz des
Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) ist in
Kraft und stellt elektronische Dokumente bei Verwendung der elektronischen
Signatur Papierdokumenten rechtlich gleich. In Folge wurde die
Abgabenordnung (AO) auf den elektronischen Geschäftsverkehr
angepasst. Aus dem Schreiben zu den Grundsätzen zum Datenzugriff
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) des Bundesministerium
für Finanzen vom 16.7.2001 geht klar hervor, dass originär
elektronisch erzeugte und übermittelte Dokumente künftig
sechs oder zehn Jahre revisionssicher elektronisch archiviert
werden müssen, den Prüfern der direkte Lesezugriff
auf alle steuerlich relevanten Dokumente dieser Art und
zwar nur auf diese ermöglicht werden muss und dass
sie von den Unternehmen auch maschinelle Auswertungen nach ihren
Vorgaben anhand der im System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten
verlangen können. Nach Ende der Übergangszeit im Jahr
2002 kann die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen zum
Verlust des Testates über die Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung führen.
Elektronische Archivierung
ist Pflicht?
So weit die Fakten. Heißt
das nun, dass elektronische Archivie- rung Pflicht wird, wie
viele Hersteller im Dokumenten-Manage- ment-Umfeld behaupten?
Detlev Legler, Geschäftsführer Kleindienst Solutions
GmbH & Co. KG: Das kann man so pauschal einfach nicht
stehen lassen.
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