Neues Mietrecht ab 1. September 2001

Verkürzte Kündigungsfristen, begrenzte Mieterhöhungen und bessere Möglichkeiten, die Miete zu vergleichen: Das reformierte Mietrecht schafft einige Verbesserungen für die Mieter. Hier die Änderungen:

Neue Kündigungsfristen

Generell gelten für den Mieter demnächst drei Monate Kündigungsfrist und für den Vermieter bis zu neun Monate. Nach der alten Regelung haben Mieter und Vermieter je nach Mietdauer Kündigungsfristen von drei bis zwölf Monaten.

Senkung der "Kappungsgrenze"

Um vor allem die Mieter in den geballten Wohngebieten zu entlasten, soll der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 20 anstatt um 30 Prozent erhöhen können.

Transparentere Betriebskosten

Wer sich umweltbewusst verhält, soll dafür belohnt werden: Die Betriebskosten werden jetzt ausschließlich verbrauchsabhängig abgerechnet - und zwar innerhalb eines Jahres.

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