Neues Mietrecht
ab 1. September 2001
Verkürzte Kündigungsfristen,
begrenzte Mieterhöhungen und bessere Möglichkeiten,
die Miete zu vergleichen: Das reformierte Mietrecht schafft einige
Verbesserungen für die Mieter. Hier die Änderungen:
Neue Kündigungsfristen
Generell gelten für den Mieter
demnächst drei Monate Kündigungsfrist und für
den Vermieter bis zu neun Monate. Nach der alten Regelung haben
Mieter und Vermieter je nach Mietdauer Kündigungsfristen
von drei bis zwölf Monaten.
Senkung der "Kappungsgrenze"
Um vor allem die Mieter in den geballten
Wohngebieten zu entlasten, soll der Vermieter die Miete innerhalb
von drei Jahren nur noch um maximal 20 anstatt um 30 Prozent
erhöhen können.
Transparentere Betriebskosten
Wer sich umweltbewusst verhält,
soll dafür belohnt werden: Die Betriebskosten werden jetzt
ausschließlich verbrauchsabhängig abgerechnet - und
zwar innerhalb eines Jahres.
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