Fehlschlag Unternehmensteuerreform 2008

02.11.06 - - Die großen Ankündigungen sind - wie gewohnt - im Sande verlaufen. Von 30 Millionen Euro nomineller Entlastung durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 % bleiben durch die Gegenfinanzierung nur real 5 Millionen über. Also kein relevanter Betrag. Mit Gewerbesteuer sollen die Durchschnittssätze von 38,65 auf 29,83 % sinken.

Allerdings sind diese Sätze wohl eher akademisch. Die Belastung einer typischen kleinen GmbH liegt z.B. in Berlin tatsächlich bei knapp unter fünfzig Prozent. Also zukünftig dann wohl bei 40 %. Die angeblichen 38,65 % lassen sich nur ins Reich der Fabel verweisen. Sie gelten wohl für große Konzerne mit den entsprechenden Abschreibungen und internationalen Verschiebemöglichkeiten, aber eben nicht für kleine Kapitalgesellschaften, die über 90 % der Gesellschaften ausmachen. Aber um den Mittelstand hat sich in Berlin eh noch nie jemand ernsthaft gekümmert. (Wenn Sie als Unternehmer das ändern wollen IG Mittelstand e.V.) Deshalb wird im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, die ja auch für alle GmbHs und für Vereine gilt, von der Politik immer von der Konzernsteuer gesprochen. Was den totalen Realitätsverlust der Politik zeigt. Ebenso wie über die Konkurrenzsituation. Denn die Steuersätze in anderen EU-Ländern bleiben attraktiver.

  • 30 % England
  • 25 % Österreich
  • 24 % Tschechien
  • 19 % Polen und Slowakei
  • Sätze zum Aushandeln in der Schweiz

Zwar soll auch der Mittelstand durch eine Steuerbegünstigung bei einbehaltenen Gewinnen profitieren sowie durch eine steuerbefreite Investitionsrücklage, doch bleibt hier die endgültige Regelung und die Verwaltungspraxis abzuwarten. Wir sind da nicht sehr optimistisch für kleine GmbHs. Denn endgültig festgelegt ist noch gar nichts. Der Gesetzentwurf muß noch durch alle Gremien und da ist noch nie etwas so rausgekommen, wie es beabsichtigt bzw. angekündigt war. Also kaum Hoffnung für den Mittelstand.

Zwar schwadroniert Ministerpräsident Koch von einem Paradigmenwechsel. In Zukunft würden alle Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform steuerlich gleich behandelt.
Doch stimmt dies gerade für kleine GmbHs offenbar nicht.

Als kleiner Erfolg kann wohl nur gewertet werden, dass offenbar die Erhöhung der Grundsteuer für gewerblich genutzte Immobilien (vorerst) vom Tisch ist.

Ein weiterer Systembruch und Wermutstropfen ist, dass bei der Gewerbesteuer 25 bis 30 Prozent aller Zinsen und der Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten und Leasingraten dem zu versteuernden Gewerbeertrag hinzugerechnet werden sollen. Allerdings ist ein Freibetrag von 50.000 Euro geplant, der allerdings noch gestrichen oder gekürzt werden könnte.

Erwartungsgemäß wurde der Entwurf vom Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, der allerdings nur die drei Prozent der "Konzerne" vertritt und nicht die 97 % der Betriebe des Mittelstands. Für den Mittelstand, aber auch für potentielle Investoren ist der Entwurf ein Desaster.

Dies empfindet auch Horst-Günther Schulz, Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen. Denn diese Hinzurechnung des Finanzierungsanteils von Leasing-Raten zur Gewerbesteuer, wie auch die Abschaffung der degressiven AfA, verschlechtern aus seiner Sicht das Investitionsklima. Dies sei eine „unsinnige Substanzbesteuerung“, die Investitionen verteuere und Unternehmen zusätzlich belaste.

Gerade kleine bis mittlere Unternehmen trifft die Abschaffung der degressiven AfA und das geplante Verbot der Anrechnung der Gewerbesteuer bei den Betriebsausgaben hart, meint Ulrich Becker, Präsident der Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. Hier würden wieder nur die Konzeren ent- und der Mittelstand belastet.

Etwas besser kommen wohl die Personengesellschaften weg, denen eine Gewinnthesaurierung mit einer Belastung von 30 % ermöglicht werden soll. Gegenüber der Einkommensteuerbelastung bis zu 42 % eine echte Entlastung. Allerdings nur solange die Gewinne auch im Unternehmen bleiben. Sonst ist es vorbei mit der angeblich gleichen Besteuerung aller Unternehmensformen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Reform wird wohl erst Anfang 2008 in Kraft treten und damit u.E. viel zu spät. Gerade angesichts des aktuell höheren Steueraufkommens hätte man auf den 1.1.2007 vorziehen müssen.
  • Dazu kommt, dass Deutschland damit im europäischen Vergleich zwar vom höchsten Satz (39 %) auf knappest unter 30 % herunter kommt (29,83 % im Durchschnitt - aber in Kommunen mit überdurchschnittlicher Gewerbesteuer eben weiter über 30 % beträgt -, damit aber nur im Mittelfeld landet. Das ist nicht lukrativ für ausländische Investoren und verhindert zusätzliche Arbeitsplätze.
  • Während die Entlastung durch die Reform theoretisch bei 30 Milliarden Euro liegen soll, wird durch die Gegenfinanzierung von 25 Mrd. Euro nur noch eine Minientlastung von 5 Mrd. Euro daraus.
  • Der Körperschaftsteuersatz (gilt für AGs, GmbHs und ausländische Körperschaften wie Limited und Incorporated) soll von 25 auf 15 % gesenkt werden.
  • Allerdings wie gesagt gegenfinanziert. Im Kern sollen Zins- aufwendungen nicht mehr unbegrenzt absetzbar sein, sondern in Relation gesetzt werden zum Gewinn. Bis zu 30 % ist alles o.k., außerdem gibt es eine Freigrenze von einer Million, so dass die meisten kleinen Unternehmen in der Form der Kapitalgesellschaft nicht betroffen sein dürften. Falls doch ließen sich Differenzbeträge natürlich auch vortragen.
  • Können Kapitalgesellschaften allerdings nachweisen, dass die eigenen Finanzierungsstrukturen mit denen der Töchter im Ausland übereinstimmen, also "konzerntypisch" sind, entfällt die 30 % Schranke. Diese Regelung ist auch interessant für kleine Unternehmen, die durch Betriebsaufspaltung mit mehreren Auslandstöchtern - z.B. Limiteds - arbeiten.
  • Vorteil: die doch sehr komplizierten Regeln zur Gesellschafter- Fremdfinanzierung sollen abgeschafft werden.
  • Die Gewerbesteuermeßzahl soll von 5 auf 3,5 sinken.
  • Die degressive AfA soll abgeschafft werden.
  • Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
  • Mantelkauf wird weniger lukrativ.
  • Der Zeitplan: Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden und zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Zusammenfassend kann man auf Basis der vielen Stellungnahmen und unserer eigenen Einschätzung zur Reform sagen:

Für Konzerne  gut
Für ausländische Investoren  uninteressant
Für den Mittelstand
(Kapitalgesellschaften)
katastrophal
Für den Mittelstand
(Personengesellschaften)
akzeptabel