|
Fehlschlag Unternehmensteuerreform
2008
02.11.06 - - Die großen
Ankündigungen sind - wie gewohnt - im Sande verlaufen. Von
30 Millionen Euro nomineller Entlastung durch die Senkung des
Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 % bleiben durch die
Gegenfinanzierung nur real 5 Millionen über. Also kein relevanter
Betrag. Mit Gewerbesteuer sollen die Durchschnittssätze
von 38,65 auf 29,83 % sinken.
Allerdings sind diese Sätze
wohl eher akademisch. Die Belastung einer typischen kleinen GmbH
liegt z.B. in Berlin tatsächlich bei knapp unter fünfzig
Prozent. Also zukünftig dann wohl bei 40 %. Die angeblichen
38,65 % lassen sich nur ins Reich der Fabel verweisen. Sie gelten
wohl für große Konzerne mit den entsprechenden Abschreibungen
und internationalen Verschiebemöglichkeiten, aber eben nicht
für kleine Kapitalgesellschaften, die über 90 % der
Gesellschaften ausmachen. Aber um den Mittelstand hat sich in
Berlin eh noch nie jemand ernsthaft gekümmert. (Wenn Sie
als Unternehmer das ändern wollen IG Mittelstand
e.V.) Deshalb wird
im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, die ja auch
für alle GmbHs und für Vereine gilt, von der Politik
immer von der Konzernsteuer gesprochen. Was den totalen Realitätsverlust
der Politik zeigt. Ebenso wie über die Konkurrenzsituation.
Denn die Steuersätze in anderen EU-Ländern bleiben
attraktiver.
- 30 % England
- 25 % Österreich
- 24 % Tschechien
- 19 % Polen und Slowakei
- Sätze zum Aushandeln
in der Schweiz
Zwar soll auch der Mittelstand
durch eine Steuerbegünstigung bei einbehaltenen Gewinnen
profitieren sowie durch eine steuerbefreite Investitionsrücklage,
doch bleibt hier die endgültige Regelung und die Verwaltungspraxis
abzuwarten. Wir sind da nicht sehr optimistisch für kleine
GmbHs. Denn endgültig festgelegt ist noch gar nichts. Der
Gesetzentwurf muß noch durch alle Gremien und da ist noch
nie etwas so rausgekommen, wie es beabsichtigt bzw. angekündigt
war. Also kaum Hoffnung für den Mittelstand.
Zwar schwadroniert Ministerpräsident
Koch von einem Paradigmenwechsel. In Zukunft würden alle
Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform steuerlich gleich behandelt.
Doch stimmt dies gerade für kleine GmbHs offenbar nicht.
Als kleiner Erfolg kann wohl
nur gewertet werden, dass offenbar die Erhöhung der Grundsteuer
für gewerblich genutzte Immobilien (vorerst) vom Tisch ist.
Ein weiterer Systembruch und
Wermutstropfen ist, dass bei der Gewerbesteuer 25 bis 30 Prozent
aller Zinsen und der Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten
und Leasingraten dem zu versteuernden Gewerbeertrag hinzugerechnet
werden sollen. Allerdings ist ein Freibetrag von 50.000 Euro
geplant, der allerdings noch gestrichen oder gekürzt werden
könnte.
Erwartungsgemäß
wurde der Entwurf vom Präsidenten des Bundesverbands der
Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann mit Zufriedenheit
zur Kenntnis genommen, der allerdings nur die drei Prozent der
"Konzerne" vertritt und nicht die 97 % der Betriebe
des Mittelstands. Für den Mittelstand, aber auch für
potentielle Investoren ist der Entwurf ein Desaster.
Dies empfindet auch Horst-Günther
Schulz, Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen. Denn diese Hinzurechnung
des Finanzierungsanteils von Leasing-Raten zur Gewerbesteuer,
wie auch die Abschaffung der degressiven AfA, verschlechtern
aus seiner Sicht das Investitionsklima. Dies sei eine unsinnige
Substanzbesteuerung, die Investitionen verteuere und Unternehmen
zusätzlich belaste.
Gerade kleine bis mittlere
Unternehmen trifft die Abschaffung der degressiven AfA und das
geplante Verbot der Anrechnung der Gewerbesteuer bei den Betriebsausgaben
hart, meint Ulrich Becker, Präsident der Interessengemeinschaft
Mittelstand e.V. Hier würden wieder nur die Konzeren ent-
und der Mittelstand belastet.
Etwas besser kommen wohl die
Personengesellschaften weg, denen eine Gewinnthesaurierung mit
einer Belastung von 30 % ermöglicht werden soll. Gegenüber
der Einkommensteuerbelastung bis zu 42 % eine echte Entlastung.
Allerdings nur solange die Gewinne auch im Unternehmen bleiben.
Sonst ist es vorbei mit der angeblich gleichen Besteuerung aller
Unternehmensformen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Die Reform wird wohl erst
Anfang 2008 in Kraft treten und damit u.E. viel zu spät.
Gerade angesichts des aktuell höheren Steueraufkommens hätte
man auf den 1.1.2007 vorziehen müssen.
- Dazu kommt, dass Deutschland
damit im europäischen Vergleich zwar vom höchsten Satz
(39 %) auf knappest unter 30 % herunter kommt (29,83 % im Durchschnitt
- aber in Kommunen mit überdurchschnittlicher Gewerbesteuer
eben weiter über 30 % beträgt -, damit aber nur im
Mittelfeld landet. Das ist nicht lukrativ für ausländische
Investoren und verhindert zusätzliche Arbeitsplätze.
- Während die Entlastung
durch die Reform theoretisch bei 30 Milliarden Euro liegen soll,
wird durch die Gegenfinanzierung von 25 Mrd. Euro nur noch eine
Minientlastung von 5 Mrd. Euro daraus.
- Der Körperschaftsteuersatz
(gilt für AGs, GmbHs und ausländische Körperschaften
wie Limited und Incorporated) soll von 25 auf 15 % gesenkt werden.
- Allerdings wie gesagt gegenfinanziert.
Im Kern sollen Zins- aufwendungen nicht mehr unbegrenzt absetzbar
sein, sondern in Relation gesetzt werden zum Gewinn. Bis zu 30
% ist alles o.k., außerdem gibt es eine Freigrenze von
einer Million, so dass die meisten kleinen Unternehmen in der
Form der Kapitalgesellschaft nicht betroffen sein dürften.
Falls doch ließen sich Differenzbeträge natürlich
auch vortragen.
- Können Kapitalgesellschaften
allerdings nachweisen, dass die eigenen Finanzierungsstrukturen
mit denen der Töchter im Ausland übereinstimmen, also
"konzerntypisch" sind, entfällt die 30 % Schranke.
Diese Regelung ist auch interessant für kleine Unternehmen,
die durch Betriebsaufspaltung mit mehreren Auslandstöchtern
- z.B. Limiteds - arbeiten.
- Vorteil: die doch sehr komplizierten
Regeln zur Gesellschafter- Fremdfinanzierung sollen abgeschafft
werden.
- Die Gewerbesteuermeßzahl
soll von 5 auf 3,5 sinken.
- Die degressive AfA soll abgeschafft
werden.
- Die Gewerbesteuer soll nicht
mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
- Mantelkauf wird weniger lukrativ.
- Der Zeitplan: Bis zur Sommerpause
2007 soll das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden und
zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Zusammenfassend kann man auf
Basis der vielen Stellungnahmen und unserer eigenen Einschätzung
zur Reform sagen:
|
Für Konzerne |
gut |
|
Für ausländische Investoren |
uninteressant |
Für den Mittelstand
(Kapitalgesellschaften) |
katastrophal |
Für den Mittelstand
(Personengesellschaften) |
akzeptabel |
|