Die folgende Maßnahme ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen:

  • Beschränkung der Anwendung der sog. '1 %-Regelung' auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
    Die Möglichkeit, bei der Bewertung die private Nutzung eines Kraftfahrzeuges pro Monat mit 1 % des inländischen Listenpreises anzusetzen, wird auf Fahrzeuge mit einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 v.H. beschränkt. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung überlässt (sog. Dienstwagenbesteuerung).

Die Gesetzestexte finden Sie hier:

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung