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Die folgende Maßnahme
ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem
31. Dezember 2005 beginnen:
- Beschränkung der Anwendung
der sog. '1 %-Regelung' auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens
(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
Die Möglichkeit, bei der Bewertung die private Nutzung eines
Kraftfahrzeuges pro Monat mit 1 % des inländischen Listenpreises
anzusetzen, wird auf Fahrzeuge mit einer betrieblichen Nutzung
von mehr als 50 v.H. beschränkt. Die Änderungen haben
keine Auswirkungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber
seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung überlässt
(sog. Dienstwagenbesteuerung).
Die Gesetzestexte finden Sie
hier:
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher
Steuergestaltungen
Gesetz zur steuerlichen Förderung
von Wachstum und Beschäftigung |