Hitzige Debatte um geplante
Steuerreform
Sachverständigenrat
gegen Stiftung Marktwirtschaft
28.3.06 - Die alternativen
Steuerkonzepte des Sachverständigenrates und der Stiftung
Marktwirtschaft streben das Ziel an, einen international wettbewerbsfähigen
Steuersatz für Unternehmen von etwa 25 vH (einschl. Gewerbesteuer)
zu realisieren. Neben diesem niedrigen Pauschalsteuersatz für
Unternehmenseinkünfte bzw. Kapitalerträge halten beide
Konzepte an einer progressiven Besteuerung von anderen Einkünften,
insbesondere von Arbeitseinkommen, fest.
Die Unterschiede beider Konzepte
liegen in den steuertechnischen Instrumenten, mit denen die angestrebte
niedrige Pauschalbelastung von Unternehmen erzielt werden soll.
Der Sachverständigenrat zielt auf den Produktionsfaktor
Kapital ab und will Investitionen im Inland begünstigen.
Kapitaleinkommen sollen, soweit sie eine Normalverzinsung nicht
überschreiten, mit einem niedrigen proportionalen Steuersatz
von 25 vH belastet, alle anderen Einkommen der progressiven Einkommenssteuer
unterworfen werden. Steuertechnisch bedeutet dies, dass Gewinnanteile,
die einer kalkulatorischen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals
entsprechen, mit einem niedrigen proportionalen Steuersatz von
25 vH, alle anderen Gewinnanteile mit dem progressiven Satz der
Einkommenssteuer belastet werden. Durch die Aufspaltung des Einkommens
in Kapital- und Arbeitseinkommen entsteht eine duale Einkommenssteuer.
Das Ziel der Finanzierungsneutralität durch eine einheitliche
Besteuerung der Kapitalerträge steht im Zentrum des Konzepts.
Der besondere Vorteil dieses
Konzepts sei es, so Wiegard, dass es die Abwanderung von Kapital
ins Ausland begrenzt und die Attraktivität des Standorts
Deutschland für ausländisches Kapital erhöht.
Denn der Faktor Kapital sei international weitaus mobiler als
der Faktor Arbeit und könne daher der nationalen Besteuerung
leichter ausweichen. Prof. Dr. Jürgen Lüdicke, Partner
bei PricewaterhouseCoopers, betonte, dass unabhängig
von der konkreten Ausgestaltung der Konzepte Politik und
Fachleute seit langem einig seien, dass das komplizierte deutsche
Steuersystem den Erfordernissen der Globalisierung und des internationalen
Steuerwettbewerbs nicht mehr entspreche. International
denkende Investoren sind an kleinlichem Hickhack ebenso wenig
interessiert wie an typisch deutschen Gerechtigkeitsdebatten,
so Lüdicke.
Die Stiftung Marktwirtschaft
will dagegen die einbehaltenen Gewinne aller Unternehmen unabhängig
von der Rechtsform mit einem einheitlichen Steuersatz von 2530
vH belasten. Eine Unterscheidung zwischen Kapital- und Arbeitseinkommen
in Kapitalgesellschaften gibt es nicht. Ausschüttungen und
Entnahmen werden einkommenssteuerlich nachbelastet, so dass hier
die Belastung maximal dem Einkommenssteuerspitzensatz entspricht.
Personengesellschaften sollen wie Kapitalgesellschaften mit dem
Pauschalsteuersatz belastet werden und daher zukünftig grundsätzlich
nicht mehr der progressiven Einkommensbesteuerung unterliegen.
Allerdings können Entnahmen bis zu 120.000 Euro pro Jahr
und Person vom Gewinn abgezogen und der Einkommenssteuer unterworfen
werden. Auf diese Weise sollen steuerliche Nachteile für
kleinere Unternehmen vermieden werden. Das Ziel der Rechtsformneutralität
durch eine einheitliche Unternehmenssteuer steht im Zentrum des
Konzepts. Die Stiftung Marktwirtschaft schlägt darüber
hinaus eine Neuordnung der Kommunalfinanzen vor, die u.a. einen
kommunalen Zuschlag zur Unternehmenssteuer und eine kommunale
Einkommenssteuer mit Steuersatzautonomie beinhaltet.
Der große Vorteil des
Konzepts der Stiftung Marktwirtschaft sei es, so Herzig, dass
alle Unternehmenseinkommen, egal aus welchen Quellen sie kommen,
einheitlich besteuert werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit
des Standorts D durch den geringen Pauschalsteuersatz, der eine
Kommunalsteuer bereits einschließt, erhöht wird.
In der anschließenden
Diskussion wurden die Stärken und Schwächen der Konzepte
teils kontrovers diskutiert. Beiden Konzepten wurde vorgehalten,
dass sie kaum Aussagen über die Finanzierung der resultierenden
Steuerausfälle in Höhe von etwa 1622 Milliarden
Euro machen. Dr. Alfred Boss, Steuer- und Haushaltsexperte des
Instituts für Weltwirtschaft, plädierte für eine
Finanzierung durch einen Abbau staatlicher Subventionen. Selbst
kurzfristig lässt sich ein entsprechendes Einsparvolumen
durch eine Kürzung der Steuervergünstigungen und Finanzhilfen
nach der Rasenmähermethode erzielen, betonte Boss.
Am Konzept des Sachverständigenrates
wurde kritisiert, dass es ausschließlich die Kapitaleinkommen
begünstige und somit dem Gedanken einer synthetischen Steuer,
die alle Einkommen unabhängig von ihrer Quelle gleichbehandelt,
zuwiderlaufe. Auch sei eine Neubewertung von Kapitalanlagen bei
der Umsetzung des Konzepts notwendig, was aber praktisch kaum
durchführbar sei. Prof. Snower, Präsident des Instituts
für Weltwirtschaft, wies auf die Gefahr hin, dass das Konzept
des Sachverständigenrates einer Abwanderung von hoch profitablen
Unternehmensteilen ins Ausland Vorschub leisten könnte.
Im schlechtesten Fall bleiben nur die Unter­nehmensteile
in Deutschland, die lediglich Gewinne in Höhe der Normalverzinsung
abwerfen, so Snower. Aus kommunaler Sicht wurde darüber
hinaus der Wegfall der Gewerbesteuer als wichtigstes Finanzierungsinstrument
der Städte und Gemeinden kritisiert. Das Konzept des Sachverständigenrates
müsse daher um einen kommunalen Steuer­zuschlag, wie
er im Modell der Stiftung Marktwirtschaft vorgesehen ist, erweitert
werden.
Dem Konzept der Stiftung Marktwirtschaft
wurde entgegengehalten, dass es durch die Nachbelastung ausgeschütteter
Gewinne Anreize gibt, Arbeitseinkommen oder andere Einkunftsquellen
in Gewinne einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft
auszulagern, um so in den Genuss des niedrigeren Unternehmenssteuersatzes
zu kommen. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass durch die
Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften künftig
auch bei Personengesellschaften zwischen der Unternehmens-
und der Gesellschaftersphäre unterschieden werden
müsse. Dies führe zu erheblichen technischen Problemen
bei der Besteuerung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen,
die nur schwer lösbar erscheinen. Kritisiert wurde auch
die mangelnde Finanzierungsneutralität des Stiftungskonzepts,
das einbehaltene Gewinne mit dem niedrigen Unternehmenssteuersatz
und ausgeschüttete Gewinne mit dem meist höheren Einkommenssteuersatz
belege. Angesichts gut funktionierender Kapitalmärkte sei
eine Förderung der Selbstfinanzierung überflüssig.
Insgesamt bildete sich der
Tenor heraus, dass die Zielrichtung der Konzepte des Sachverständigenrates
und der Stiftung Marktwirtschaft, die Attraktivität des
Standorts Deutschland zu erhöhen, gute Ansatzpunkte für
eine Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland bietet,
aber die Lösung diverser steuertechnischer Detailprobleme
in beiden Konzepten noch aussteht. Es ist zu hoffen, dass der
über die vorliegenden Konzepte bereits jetzt ausgebrochene
politische Streit die notwendigen Reformen am Ende nicht verhindert.
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