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Investitionszulage-Ost wird bis 2006 verlängert

Das Investitionszulagengesetz 1999 läuft Ende 2004 aus. Danach wurde die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den östlichen Bundesländern mit einer Investitionszulage von

  • 12,5% bzw. mit
  • 25 % bei kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.

Auf diese Investitionszulage besteht ein Rechtsanspruch, so dass die Unternehmen Planungssicherheit hatten. Nach Untersuchungen der Universität Münster hat allein die Investitionszulage seit 2000 Investitionen in Höhe von 13 Mrd. Euro angestoßen und damit rund 170.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.

Ein ersatzloses Auslaufen zum Jahresende wäre nach Meinung aller Bundesländer und Bundestagsfraktionen nicht hinnehmbar gewesen, da

  • die Wachstumsraten im Osten nach wie vor geringer sind als im Westen,
  • nach wie vor Standortnachteile durch Erreichbarkeits- defizite bestehen,
  • eine schwächere Eigenkapitalausstattung vorliegt und
  • eine um 30% geringere Arbeitsproduktivität gegeben ist.
  • Insbesondere der seit 1998 wieder stark zunehmenden Abwanderung junger Menschen muss durch eine weitere direkte Investitionsförderung begegnet werden.

Der im Bundesrat einstimmig und heute im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend verabschiedete Gesetzentwurf sieht jetzt eine Verlängerung der Investitionszulage für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Der Förderumfang bleibt identisch, allerdings entfällt aufgrund von Vorgaben der EU die Förderung von

  • Ersatzinvestitionen,
  • Investitionen des Handwerks und
  • Investitionen des innerstädtischen Handels, außerdem
  • gilt ein neuer, eingeschränkter Begriff für kleine und mittlere Unternehmen.

Dies führt in etwa zu einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von 1.174 Mio. Euro auf das neue Fördervolumen von 601,3 Mio. Euro in den Jahren 2005 und 2006. Mit dem Gesetz sollen im Osten Deutschlands die dringend benötigten weiteren Investitionen angestoßen werden, um der Abwanderung junger Menschen zu begegnen.