|
Investitionszulage-Ost wird
bis 2006 verlängert
Das Investitionszulagengesetz
1999 läuft Ende 2004 aus. Danach wurde die Anschaffung und
Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in den östlichen Bundesländern
mit einer Investitionszulage von
- 12,5% bzw. mit
- 25 % bei kleinen und mittleren
Unternehmen unterstützt.
Auf diese Investitionszulage
besteht ein Rechtsanspruch, so dass die Unternehmen Planungssicherheit
hatten. Nach Untersuchungen der Universität Münster
hat allein die Investitionszulage seit 2000 Investitionen in
Höhe von 13 Mrd. Euro angestoßen und damit rund 170.000
Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.
Ein ersatzloses Auslaufen
zum Jahresende wäre nach Meinung aller Bundesländer
und Bundestagsfraktionen nicht hinnehmbar gewesen, da
- die Wachstumsraten im Osten
nach wie vor geringer sind als im Westen,
- nach wie vor Standortnachteile
durch Erreichbarkeits- defizite bestehen,
- eine schwächere Eigenkapitalausstattung
vorliegt und
- eine um 30% geringere Arbeitsproduktivität
gegeben ist.
- Insbesondere der seit 1998
wieder stark zunehmenden Abwanderung junger Menschen muss durch
eine weitere direkte Investitionsförderung begegnet werden.
Der im Bundesrat einstimmig
und heute im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend verabschiedete
Gesetzentwurf sieht jetzt eine Verlängerung der Investitionszulage
für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Der Förderumfang bleibt
identisch, allerdings entfällt aufgrund von Vorgaben der
EU die Förderung von
- Ersatzinvestitionen,
- Investitionen des Handwerks
und
- Investitionen des innerstädtischen
Handels, außerdem
- gilt ein neuer, eingeschränkter
Begriff für kleine und mittlere Unternehmen.
Dies führt in etwa zu
einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von 1.174
Mio. Euro auf das neue Fördervolumen von 601,3 Mio. Euro
in den Jahren 2005 und 2006. Mit dem Gesetz sollen im Osten Deutschlands
die dringend benötigten weiteren Investitionen angestoßen
werden, um der Abwanderung junger Menschen zu begegnen.
 |