Pleitewelle stoppen - Eigenkapital
schützen
Forderungen an die deutsche
Steuerpolitik
Die gegenwärtige Pleitewelle
bei mittelständischen Unternehmen kann nach Meinung der
ASU (Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer) nur
beendet werden, wenn die deutsche Steuerpolitik energische Maßnahmen
zum Schutz des Eigenkapitals ergreift. Nach den Worten des ASU-Präsidenten
Max Schön sind die zunehmenden Unternehmensinsolvenzen im
Mittelstand vor allem darauf zurückzuführen, dass die
hiesigen Betriebe über zu wenig Eigenkapital verfügten.
Der Eigenkapitalmangel deutscher Unternehmen dürfe nicht
nur bei den internationalen Verhandlungen zu "Basel II"
eine Rolle spielen, sondern müsse auch auf nationaler Ebene
angegangen werden. Hier sei die nationale Steuerpolitik gefordert.
Nötig sei eine sofortige Senkung der direkten Steuern auf
die Unternehmensgewinne, denn gegenwärtig entfalte das deutsche
Steuersystem eine kapitalauszehrende Wirkung. Die ideale Lösung
stelle die Einführung eines steuerfreien Schutzzinses auf
Investitionserträge nach dem Einmalsteuermodell dar, welches
die ASU gemeinsam mit dem renommierten Finanzwissenschaftler
Manfred Rose entwickelt habe.
Der Fortbestand vieler Betriebe werde außerdem dadurch
gefährdet, dass das deutsche Steuerrecht Unternehmensübergaben
erschwere. Auch hier muss die Politik handeln. So könne
der Generationswechsel in Familienunternehmen durch eine Erbschaftsteuerreform
nach dem sog. "Abarbeitungsmodell" erleichtert werden.
Die ASU schlage vor, nur noch dann Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen
zu erheben, wenn der Betrieb vor dem Ablauf von 10 Jahren nach
dem Erbfall veräußert würde. Für jedes Jahr
der Betriebsfortführung solle dabei ein Abschlag gewährt
werden, der nach 10 Jahren die Höhe der gesamten Erbschaftsteuer
erreiche. Der Unternehmenserbe könne so die Erbschaftsteuer
durch sein unternehmerisches Engagement "abarbeiten".
Beide Steuerforderungen ließen sich national umsetzen.
"Wer etwas für die privaten Unternehmen tun will, kann
diese Vorschläge umsetzen, ohne auf die EU warten zu müssen
oder nach Basel zu schauen" sagte Schön. "Und
höchste Zeit ist es allemal dafür!"
Schön warnte davor, nach einem möglichen Wahlsieg der
Union die gerade eingeführte Steuerfreiheit für Gewinne
aus Anteilsveräußerungen durch Kapitalgesellschaften
zu beseitigen. "Dies wäre der falsche Weg zu einer
rechtsformneutralen Besteuerung", so Schön. Wenn man
Unternehmensübergaben erleichtern wolle, müsse die
Steuerfreiheit vielmehr auch auf die Veräußerungsgewinne
von Personengesellschaften ausgeweitet werden. Auch international
wäre eine Rücknahme der Steuerfreiheit für Gewinne
aus Anteilsveräußerungen ein deutliches Signal - nämlich
ein 100%ig negatives.
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