Mittelstandsportal - Steuern

Steuervergünstigungsgesetz bewußte Irreführung

"Die Bezeichnung 'Steuervergünstigungsabbaugesetz' für dieses Vorhaben ist eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit", so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU), Max Schön, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nur ein Bruchteil seiner 41 Punkte ziele auf den Abbau von Steuersubventionen und Sonderregelungen, wie ihn die ASU seit langem fordere. Ansonsten sehe der Entwurf nur Steuererhöhungen von zum Teil dramatischen Ausmaßen vor. Die konjunkturpolitischen Auswirkungen seien verheerend. "Das Gesetz stellt keinen Beitrag zu mehr Über-Sichtlichkeit und Gerechtigkeit im Steuerrecht dar, sondern ist in Wahrheit ein brutaler Anschlag auf Wachstum und Beschäftigung. Ich fordere die Bundestagstagsabgeordneten eindringlich auf, sich ihrer Verantwortung für unser Land bewußt zu werden und den rot-grünen Vernichtungsfeldzug gegen die Konjunktur zu stoppen".
Das Hauptopfer der - so Schön - "rücksichtslosen Ausplünderungspolitik" der Bundesregierung sei wieder einmal der Mittelstand. Kleine und mittlere Firmen treffe die geplante Mindeststeuer auf fiktive Gewinne besonders hart. "Die Begrenzung des Verlustvortrags auf die Hälfte der Gewinne würde vielen das Genick brechen", prophezeite der ASU-Präsident. Der Plan widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. "Der Fiskus muß sich ebenso an den Verlusten der Unternehmen beteiligen, wie er in profitablen Phasen auf ihre Gewinne zugreift".
Eine weitere "Giftpille für den Mittelstand" sei die geplante Erstreckung der Gewerbesteuer auf Leasing-Raten. In der gegenwärtigen Finanzierungskrise der kleinen und mittleren Unternehmen - Schön verwies in diesem Zusammenhang auf "Basel II" - stelle das Leasing ein wichtiges Mittel zum Aufbau und Erhalt des betrieblichen Eigenkapitals dar. Es sei unbegreiflich, daß dieser Weg nun versperrt werden solle. "Die Bundesregierung will den Unternehmen offenbar lieber durch subventionierte Kredite unter die Arme greifen, als ihnen zu erlauben, sich durch moderne Finanzierungsmethoden selber helfen."
Aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen sei die geplante allgemeine Wertzuwachsbesteuerung bei privaten Veräußerungen von Immobilien und Wertpapieren. "Hiermit wird jeder Bürger bestraft, der sein schon versteuertes Geld anlegt, statt es sofort zu verjubeln." Die Änderung verschärfe die kapitalauszehrende Mehrfachbesteuerung, mit der das deutsche Steuerrecht den Vermögensaufbau der Bürger, etwa zur Altervorsorge, und den der Betriebe behindere. "Das Gegenteil wäre geboten. Die Erträge aus bereits versteuerten Einkommen und Gewinnen müssen durch einen steuerfreien Schutzzins vor dem erneuten Zugriff des Fiskus bewahrt werden". Die ASU habe ein entsprechendes Konzept zur radikalen Reform der Gewinnbesteuerung erarbeitet, das unter dem Titel "Einmalsteuer und Abgabenwettbewerb" der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei.