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Steuervergünstigungsgesetz
bewußte Irreführung
"Die Bezeichnung 'Steuervergünstigungsabbaugesetz'
für dieses Vorhaben ist eine bewußte Irreführung
der Öffentlichkeit", so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft
Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU), Max Schön, zu
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nur ein Bruchteil seiner
41 Punkte ziele auf den Abbau von Steuersubventionen und Sonderregelungen,
wie ihn die ASU seit langem fordere. Ansonsten sehe der Entwurf
nur Steuererhöhungen von zum Teil dramatischen Ausmaßen
vor. Die konjunkturpolitischen Auswirkungen seien verheerend.
"Das Gesetz stellt keinen Beitrag zu mehr Über-Sichtlichkeit
und Gerechtigkeit im Steuerrecht dar, sondern ist in Wahrheit
ein brutaler Anschlag auf Wachstum und Beschäftigung. Ich
fordere die Bundestagstagsabgeordneten eindringlich auf, sich
ihrer Verantwortung für unser Land bewußt zu werden
und den rot-grünen Vernichtungsfeldzug gegen die Konjunktur
zu stoppen".
Das Hauptopfer der - so Schön - "rücksichtslosen
Ausplünderungspolitik" der Bundesregierung sei wieder
einmal der Mittelstand. Kleine und mittlere Firmen treffe die
geplante Mindeststeuer auf fiktive Gewinne besonders hart. "Die
Begrenzung des Verlustvortrags auf die Hälfte der Gewinne
würde vielen das Genick brechen", prophezeite der ASU-Präsident.
Der Plan widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit. "Der Fiskus muß sich ebenso
an den Verlusten der Unternehmen beteiligen, wie er in profitablen
Phasen auf ihre Gewinne zugreift".
Eine weitere "Giftpille für den Mittelstand" sei
die geplante Erstreckung der Gewerbesteuer auf Leasing-Raten.
In der gegenwärtigen Finanzierungskrise der kleinen und
mittleren Unternehmen - Schön verwies in diesem Zusammenhang
auf "Basel II" - stelle das Leasing ein wichtiges Mittel
zum Aufbau und Erhalt des betrieblichen Eigenkapitals dar. Es
sei unbegreiflich, daß dieser Weg nun versperrt werden
solle. "Die Bundesregierung will den Unternehmen offenbar
lieber durch subventionierte Kredite unter die Arme greifen,
als ihnen zu erlauben, sich durch moderne Finanzierungsmethoden
selber helfen."
Aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen sei die geplante
allgemeine Wertzuwachsbesteuerung bei privaten Veräußerungen
von Immobilien und Wertpapieren. "Hiermit wird jeder Bürger
bestraft, der sein schon versteuertes Geld anlegt, statt es sofort
zu verjubeln." Die Änderung verschärfe die kapitalauszehrende
Mehrfachbesteuerung, mit der das deutsche Steuerrecht den Vermögensaufbau
der Bürger, etwa zur Altervorsorge, und den der Betriebe
behindere. "Das Gegenteil wäre geboten. Die Erträge
aus bereits versteuerten Einkommen und Gewinnen müssen durch
einen steuerfreien Schutzzins vor dem erneuten Zugriff des Fiskus
bewahrt werden". Die ASU habe ein entsprechendes Konzept
zur radikalen Reform der Gewinnbesteuerung erarbeitet, das unter
dem Titel "Einmalsteuer und Abgabenwettbewerb" der
Öffentlichkeit vorgestellt worden sei.
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