Telekom muß Netze für
Wettbewerb öffnen
Revisionsklage vorm Bundesverwaltungsgericht
abgelehnt
Die Deutsche Telekom
AG muss ihre Netze
für den Wettbewerb öffnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit wurde die Revisionsklage
der Telekom gegen ein Urteil der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht
verpflichtet das Telekommunikations-Unternehmen mit diesem Urteil
zur Überlassung von Leistungen an Wettbewerber, so genannte
"Reseller".
Die Deutsche Telekom hatte
sich geweigert dem Telekom- Wettbewerber Debitel AG "ein seiner Nachfrage entsprechendes
Angebot über Anschlüsse sowie Verbindungsminuten für
Sprachkommunikation und Datendienstleistungen zu unterbreiten",
heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Debitel wollte
auf Grundlage der Leistungen eigene Produkte unter eigenem Namen
anbieten, so genanntes "Resale". Nach der Verweigerung
hatte Debitel die Regulierungsbehörde angerufen.
"Nach dem Telekommunikationsgesetz
hat die den hier relevanten Markt beherrschende Klägerin
(Telekom) der Beigeladenen (Debitel) den Zugang zu 'wesentlichen'
Leistungen zu ermöglichen", lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb sei nicht
auf die Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der
Grundlage eigener Netzstruktur erbringen, sondern schließe
die sogenannten "Reseller" mit ein, so die Richter
in der Urteilsbegründung. Damit wird eine weitere Öffnung
der Netze für den Wettbewerb möglich und Preisstabilität
gesichert.
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