Mittelstandsportal - TK

Telekom muß Netze für Wettbewerb öffnen
Revisionsklage vorm Bundesverwaltungsgericht abgelehnt

Die Deutsche Telekom AG muss ihre Netze für den Wettbewerb öffnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit wurde die Revisionsklage der Telekom gegen ein Urteil der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet das Telekommunikations-Unternehmen mit diesem Urteil zur Überlassung von Leistungen an Wettbewerber, so genannte "Reseller".

Die Deutsche Telekom hatte sich geweigert dem Telekom- Wettbewerber Debitel AG "ein seiner Nachfrage entsprechendes Angebot über Anschlüsse sowie Verbindungsminuten für Sprachkommunikation und Datendienstleistungen zu unterbreiten", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Debitel wollte auf Grundlage der Leistungen eigene Produkte unter eigenem Namen anbieten, so genanntes "Resale". Nach der Verweigerung hatte Debitel die Regulierungsbehörde angerufen.

"Nach dem Telekommunikationsgesetz hat die den hier relevanten Markt beherrschende Klägerin (Telekom) der Beigeladenen (Debitel) den Zugang zu 'wesentlichen' Leistungen zu ermöglichen", lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb sei nicht auf die Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der Grundlage eigener Netzstruktur erbringen, sondern schließe die sogenannten "Reseller" mit ein, so die Richter in der Urteilsbegründung. Damit wird eine weitere Öffnung der Netze für den Wettbewerb möglich und Preisstabilität gesichert.