Unternehmens-Nachfolge: Die
Vorgehensweise
von Joachim Brüser
Grundsätzlich gilt auch
hier das gleiche, wie bei einer Neugründung: Lassen Sie
sich Zeit für eine gründliche und ausführliche
Planung, Prüfung und Vorbereitung. Vergessen Sie alle Projekte,
bei denen versucht wird, Sie zeitlich unter Druck zu setzen !
Die Umsetzung einer Unternehmensnachfolge
kann durchaus -incl. der Zeit, die der Nachfolger selbst für
die Sicherstellung seiner Finanzierung (unter Einbeziehung öfftl.
Förderprogramme) braucht - sechs Monate dauern. Gehen Sie
systematisch vor:
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1. Planen Sie die Unternehmensnachfolge
selbst und rechtzeitig |
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2. Planen Sie die Art der
Nachfolge und Übergabe |
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3. Präsentieren Sie Ihr
Unternehmen für einen Nachfolger attraktiv |
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4. Die Unternehmenswert-Ermittlung |
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5. Planen Sie die konkrete
Umsetzung mit Ihrem Nachfolger |
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6. Das A und O: Die richtige
Beratung |
1.
Planen Sie die Unternehmensnachfolge
selbst und rechtzeitig
Zunächst ein vielleicht
hartes Wort: Planen Sie die Nachfolge selbst - solange Sie dies
können und Ihnen diese Aufgabe nicht von einem Anderen aus
den Händen genommen wird, sei es krankheitsbedingt, nach
einem Unfall oder warum auch immer: Diese unverhoffte Situation
sind nicht so selten, wie man das vielleicht meint.
Planen und steuern Sie diesen
Prozess selbst - das geht immer dann, wenn man rechtzeitig damit
beginnt: Oft wird es sinnvoll sein, mit dem Erreichen des 55.
Geburtstages diese Dinge anzupacken und sich deshalb bis zu fünf
Jahre Zeit lassen kann ! Gerade wenn es noch völlig offen
ist, ob es einen geeigneten Nachfolger in der Familie gibt oder
ob man an einen externen Nachfolger denkt, ob man komplett verkauft
oder eine Pachtregelung anstrebt, sind derartig viele Gesichtspunkte
einzuplanen -bis hin zu steuerrechtlichen und juristischen Aspekten-
dass Sie diese Zeit einfach brauchen.
Ein wirklich geeigneter Nachfolger
ist nicht leicht zu finden und oft sind es gerade die "Wunschkandidaten"
aus der Familie oder aus der Mitarbeiterschaft, die eine Übernahme
nicht schaffen oder wollen.
2.
Planen Sie die Art der Nachfolge und Übergabe
Man kann grundsätzlich
zunächst einmal zwischen drei sehr verschiedenen Formen
einer Nachfolgeregelung unterscheiden:
- der Familiennachfolge
- dem vollständiger Unternehmensverkauf
- der Trennung von Eigentum
und Unternehmensführung
Bei der ersten Möglichkeit
kann man an einen Verkauf, jedoch auch an eine Schenkung bzw.
an eine Regelung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge denken.
Da in vielen Fällen der Betrieb eine wesentliche Basis der
Altersversorgung für den Unternehmer darstellt, können
dabei auch Rentenzahlungen in die Überlegungen einfliessen.
Wenn keine Nachfolgeregelung
innerhalb der Familie möglich ist, wird meist an einen vollständigen
Verkauf gedacht. Ob man dabei den Verkauf durch eine echte Einmalzahlung
abwickelt oder ganz bzw. teilweise durch Rentenzahlung bzw. durch
Ratenzahlung muß im Einzelfall geklärt werden. Erfolgt
keine Einmalzahlung als klar definierter "sauberer Strich"
muß ein Inhaber natürlich an die Sicherung seiner
Renten oder Ratenzahlungen denken - oftmals nicht ganz einfach,
denn vorhandene Immobilien werden vom Käufer ja bereits
für dessen eigene Finanzierung belastet.
Bei der Trennung von Eigentum
und Unternehmensführung ist eigentlich nur ein "halber"
Schritt getan: Lediglich die Geschäftsführung wechselt
-in der Regel steigt ein Fremdgeschäftsführer ein-
die langfristige Regelung der Eigentumsverhältnisse bleibt
jedoch ungeklärt. Diese Situation ergibt sich z.B. dann,
wenn ein Nachfolger aus der Familie zu jung ist, seine Ausbildung
noch nicht abgeschlossen hat oder auch einfach unentschlossen
ist.
3.
Präsentieren Sie Ihr Unternehmen
für einen Nachfolger attraktiv
Kaufinteressenten für
einen Betrieb oder ein Unternehmen können sich heute aus
einer Vielzahl von Informationsmöglichkeiten interessante
Unternehmen aussuchen: Sowohl die Industrie- und Handelskammern,
die Handwerkskammern, bundesweite Gemeinschafts-initiativen wie
"Change-online", ausserdem das Arbeitsamt und einige
Berufsvereinigungen bieten Unternehmens-Börsen mit Angeboten
von Unternehmern und Nachfragen von interessierten Nachfolgern.
Notwendig ist bei einem geplanten
Verkauf ein Unternehmens-Exposee, das zwar werbenden Charakter
haben darf - dabei natürlich aber auf klare, nachvollziehbare
Fakten beruhen muss. Und notwendiger Bestandteil dieser Unterlage
ist eine plausible Unternehmenswert-Ermittlung, die letztlich
der Kaufinteressent auch seinen Geldgebern
-i.d.R. Banken- vorlegen und von denen akzeptiert werden muss.
Machen Sie bei diesen Informationen
den Aussenstehenden die Stärken Ihres Unternehmens -über
das reine Zahlenwerk hinaus- deutlich: Ihr spezielles Know-how,
die vorhandenen Verbindungen zu (regelmäßigen) Auftraggebern
bzw. Kunden u.ä.
4.
Die Unternehmenswert-Ermittlung
Eines der schwierigsten Kapitel
überhaupt ! Jeder Unternehmer betrachtet seine jahrzehnte-lange
Arbeit als sein Lebenswerk, das er durch alle Höhen und
Tiefen geführt hat - und letztlich ist das Unternehmen in
vielen Fällen die wesentliche Stütze seiner Altersversorgung.
Der Nachfolger sieht demgegenüber ggf., daß an vielen
Stellen "der Lack ab" ist und in Gebäude, Maschinen
oder Werkzeuge, in Einrichtung und Ausstattung investiert werden
muß.
Um Konflikte zu vermeiden, sollte den Wert und letztendlich auch
den Preis eines Unternehmens immer eine neutrale Person ermitteln.
Auch hier gilt das vorab Gesagte:
Nur ein Berater, der entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen
mitbringt, ist hier zu gebrauchen - die Unternehmenswert-Ermittlung
ist so kompliziert, daß selbst viele Steuerberater sich
damit nicht beschäftigen !
Der Wert eines Unternehmens
kann sich aus mindestens drei Komponenten zusammensetzen, aus
· dem Substanzwert, also Gebäude, Maschinen, Ausstattung,
Fuhrpark, Waren-/ Materialbestand (das Anlage- und das Umlaufvermögen)
· dem ideellen Wert ­ der Ruf, der "eingeführte
Name", die Kunden, der Standort etc. · und dem Ertragswert
­ welche zukünftigen Umsatzerlöse bzw. Gewinne
sind zu erwarten (hier wird also nicht auf die Werte der Vergangenheit
abgestellt, sondern auf die Erwartungen und Planungen in der
Zukunft !)
Da der Substanzwert bzw. das
betriebliche Anlagevermögen und Umlaufvermögen nicht
als Selbstzweck, sondern als Mittel der Gewinnerzielung anzusehen
ist, geht die Tendenz (auch vor dem Hintergrund eines zunehmend
scharfen Wettbewerbs) ganz klar dahin, den Ertragswert bei einer
Kaufpreisermittlung ausschließlich zugrunde zu legen.
Das "Ertragswert-Verfahren"
ist inzwischen eigentlich unumstritten die empfohlene Vorgehensweise.
Dieses Verfahren führt jedoch dann in die Irre, wenn das
Unternehmen über hohe Immobilienwerte verfügt oder
wenn der Ertragswert kleiner als der Substanzwert ist, bzw. wenn
der Ertragswert sogar negativ ist.
In Kürze -
so funktioniert es:
1. Betriebsergebnisse der
letzten drei Jahre aus den Jahresabschlüssen des Unternehmens
2. Bereinigen der Betriebsergebnisse
um alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
also um alles, was nichts mit dem normalen Betriebsgeschehen
zu tun hat. Den Gewinnen werden bspw. noch hinzu gerechnet: Kosten
für einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle,
Renovierungsaufwand, Spenden, Veräußerungsverluste
aus Verkäufen unter Buchwert, Sonderabschreibungen, Bewertungsabschläge
u.ä. Abgezogen werden von den Gewinnen: Gewinnerhöhungen
aus der Auflösung von Reserven, Zulagen und Zuschüsse,
Veräußerungsgewinne aus Verkäufen über Buchwert,
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Zusätzlich zu berücksichtigen: Die Entlohnung mitarbeitender
Familienmitglieder, d.h. Gehalt bzw. "Unternehmerlohn"
in Form von Privatentnahmen, soweit sich hier Abweichungen von
einem zu zahlenden Gehalt für einen fremden Dritten ergeben.
3. Der Durchschnitt der im
zweiten Schritt bereinigten Betriebsergebnisses der letzten drei
Jahre wird errechnet. Dieses Ergebnis wird auch als das "nachhaltig
erzielbare Betriebsergebnis" bei Weiterführung des
Unternehmens bezeichnet
4. Nun gibt es zwei unterschiedliche
Vorgehensweisen: Entweder wird unterstellt, daß dieses
Ergebnis auch in den folgenden, in der Regel fünf Jahren
erzielt werden kann. Deshalb wird dieses durchschnittliche und
bereinigte Betriebsergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz
abgezinst, der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen
zzgl. eines Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos
orientiert.
Oder -alternativ- wird ausgehend von den bereinigten Ergebnissen
der Vergangenheit unter Einbeziehung künftig zu erwartender
Entwicklungen eine Unternehmensplanung für die nächsten
fünf Jahre erarbeitet und erst die daraus resultierenden
Betriebsergebnisse werden abgezinst. Dies wird heute eher der
Regelfall sein, denn alle Märkte ändern sich derart
rasch, daß man Prognosen, die nur auf den Vergangenheitswerten
beruhen, nicht ernsthaft entwickeln kann.
Zu guter Letzt darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß
auch für den Verkauf von Unternehmen ein Markt existiert
und Angebot und Nachfrage im Endeffekt den Preis bestimmen.
5.
Planen Sie die konkrete Umsetzung
mit Ihrem Nachfolger
Einer der wesentlichen Vorteile
für den Käufer eines Unternehmens ist es, sich für
einen bestimmten Zeitraum vom Seniorunternehmer in alle Unternehmensabläufe
einführen zu lassen. Er profitiert dann von dessem unternehmerischem
Know-how und lernt über ihn Kunden und Lieferanten kennen.
Voraussetzung für eine
reibungsfreie Zusammenarbeit ist allerdings, daß klar geregelt
ist, für wie lange eine Zusammenarbeit sinnvoll ist und
wie die Aufgaben verteilt werden.
Vielen Alt-Inhabern fällt
es schwer, "nur" noch Berater, aber nicht mehr Chef
zu sein.
Ratsam ist es, einen neutralen
Coach in diese Gespräche mit einzubeziehen.
6.
Das A und O: Die richtige Beratung
Eine Unternehmensnachfolge
bringt eine Vielzahl von Fragen, Problemen, Arbeiten mit sich,
die ein Unternehmer weder alleine beantworten kann noch sollte:
Alleine die Suche nach einem qualifizierten Nachfolger, der ja
neben seinem Fach-Know-how und menschlichen Qualitäten zusätzlich
auch noch die erforderlichen Mittel zur Kaufpreiszahlung aufbringen
soll, scheint manchmal wie die berühmte Suche nach der Nadel
im Heuhaufen.
Soll ein fairer Kaufpreis erzielt werden und eine saubere Abwicklung
erfolgen, kommt man im Regelfall ohne externe Berater nicht klar.
Beziehen Sie deshalb erfahrene
Berater in eine solche Transaktion mit ein. Lassen Sie sich von
Ihrem Berater Referenzen in diesem speziellen Fachbereich benennen
und überprüfen sie diese !
Für Fragen steht Ihnen der Autor gerne
zur Verfügung:
H.-Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Beratung zur Unternehmensentwicklung
Konstantinstr. 351 - 41238 Mönchengladbach
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