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Antidiskriminierungsgesetz
geplant
13.8.2001 (hib/VOM) - Die
Bundesregierung will die EU- Richtlinien "zur Anwendung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder
ethnischen Herkunft" und "zur Festlegung eines allgemeinen
Rahmens für die Verwirklichung der "Gleichbehandlung
in Beschäftigung und Beruf" durch ein zivilrechtliches
und eine arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz in deutsches
Recht umsetzen.
Dies geht aus der Antwort
(14/6768) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
(14/6696) hervor. Angesichts der "Schwierigkeit der Materie"
könne sie aber einen Zeitpunkt dafür noch nicht benennen.
Die EU-Richtlinien hätten das Ziel, das Diskriminierungsverbot
des EG-Vertrags in der Rechtsordnung durchzusetzen.
Erste gesetzgeberische
Maßnahmen dazu sollen noch in dieser Wahlperiode auf den
Weg gebracht werden, so die Regierung.
Dabei soll der gleiche Ansatz gewählt werden, wie bei den
Richtlinien selbst, die an bestimmte persönliche Merkmale
anknüpften.
Ein Verzicht auf solche
Merkmale würde die Gefahr bergen, dass das Ziel, ein Abstellen
auf diese Merkmale zu verhindern, den Bürgern nicht deutlich
würde und möglicherweise Differenzierungen aus nicht
zu beanstandenden Gründen dennoch als verboten betrachtet
würden. Damit würde die grundrechtlich geschützte
Vertragsfreiheit ohne ausreichenden Grund eingeschränkt.
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