Der Bundesrat billigt die Aufhebung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz

13.7.2001 - Die letzten Tage von Zugabeverordnung und Rabattgesetz sind gezählt: Der Bundesrat billigte in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung dieser beiden eng miteinander verzahnten wettbewerblichen Sondergesetze, die zu Beginn der 30er Jahre erlassen wurden, um einer übersteigerten Wertreklame entgegenzuwirken. Das grundsätzliche Verbot von Preisnachlässen und Zugaben sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.

Das Rabattgesetz von 1933 untersagt es, Letztverbrauchern im geschäftlichen Verkehr Preisnachlässe für Waren und Dienstleistungen zu gewähren bzw. anzukündigen, sofern eine Grenze von drei Prozent überschritten wird. Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden. Darüber hinaus soll das Rabatt- und Zugaberecht liberalisiert und an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch die Tatsache, dass das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung durch den Handel und die Verbraucher rein tatsächlich zunehmend unterlaufen wurden, spielte eine maßgebliche Rolle für die Aufhebung der Vorschriften.

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