Der Bundesrat billigt
die Aufhebung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz
13.7.2001 - Die letzten Tage von
Zugabeverordnung und Rabattgesetz sind gezählt: Der Bundesrat
billigte in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung dieser beiden
eng miteinander verzahnten wettbewerblichen Sondergesetze, die
zu Beginn der 30er Jahre erlassen wurden, um einer übersteigerten
Wertreklame entgegenzuwirken. Das grundsätzliche Verbot
von Preisnachlässen und Zugaben sollte unkundige Verbraucher
vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren
und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.
Das Rabattgesetz von 1933 untersagt
es, Letztverbrauchern im geschäftlichen Verkehr Preisnachlässe
für Waren und Dienstleistungen zu gewähren bzw. anzukündigen,
sofern eine Grenze von drei Prozent überschritten wird.
Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere
Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert
werden. Darüber hinaus soll das Rabatt- und Zugaberecht
liberalisiert und an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch die Tatsache, dass das
Rabattgesetz und die Zugabeverordnung durch den Handel und die
Verbraucher rein tatsächlich zunehmend unterlaufen wurden,
spielte eine maßgebliche Rolle für die Aufhebung der
Vorschriften.
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