In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission und im Rat aktiv und mit Nachdruck für eine Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts auf hohem Niveau einzusetzen. Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung zeige, wie dringend die längst überfällige Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts sei. Auf Grund der E-Commerce-Richtlinie der EU und des dort verankerten Herkunftslandprinzips bestehe für die deutsche Wirtschaft die Gefahr einer Inländerdiskriminierung. Ohne die Aufhebung hätten massive Wettbewerbsnachteile gedroht und wäre die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Mitleidenschaft gezogen worden.

Mit dem Ende der Zugabe- und Rabattverbote sieht der Bundesrat allerdings Probleme auf den Mittelstand zukommen, ausgelöst zum Beispiel durch die Sogwirkung von Kundenbindungssystemen großer Handelsketten oder von Kaufhäusern. Nationale gesetzgeberische Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme und zum Schutz von Kunden und Wettbewerbern vor irreführender Preisgestaltung und Übervorteilung seien nicht zielführend. Die zuständigen Behörden und Gerichte seien in der Pflicht, das vorhandene gesetzliche Instrumentarium problembewusst und verantwortungsvoll anzuwenden.

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