In einer Entschließung forderte
der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen
Kommission und im Rat aktiv und mit Nachdruck für eine Harmonisierung
des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts auf
hohem Niveau einzusetzen. Die Aufhebung von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung zeige, wie dringend die längst überfällige
Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts
sei. Auf Grund der E-Commerce-Richtlinie der EU und des dort
verankerten Herkunftslandprinzips bestehe für die deutsche
Wirtschaft die Gefahr einer Inländerdiskriminierung. Ohne
die Aufhebung hätten massive Wettbewerbsnachteile gedroht
und wäre die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
Deutschland in Mitleidenschaft gezogen worden.
Mit dem Ende der Zugabe- und Rabattverbote
sieht der Bundesrat allerdings Probleme auf den Mittelstand zukommen,
ausgelöst zum Beispiel durch die Sogwirkung von Kundenbindungssystemen
großer Handelsketten oder von Kaufhäusern. Nationale
gesetzgeberische Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme
und zum Schutz von Kunden und Wettbewerbern vor irreführender
Preisgestaltung und Übervorteilung seien nicht zielführend.
Die zuständigen Behörden und Gerichte seien in der
Pflicht, das vorhandene gesetzliche Instrumentarium problembewusst
und verantwortungsvoll anzuwenden.
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