Auf den Bereich des E-Commerce sieht man dagegen keine Auswirkungen: "Internethandel findet ja praktisch nicht statt. Hier werden nur Information gesammelt. Das funktioniert gut und ist jetzt schon sehr stark." In Zukunft kann man sich noch auführlichere Information vorstellen. Aber: "Die Menschen wollen ein Auto ja auch Probefahren und die Farbe in der Natur ansehen."

Die Branche meint, langfristig werde es zu weniger Verkaufs- standorten kommen, die von großen, kapitalstarken, EU-weit agierenden Unternehmungen beherrscht werden. Dies sei - aus Händlersicht - für den Konsumenten negativ, da es weniger Auswahlmöglichkeiten und schlechtere Betreuungsqualität gebe. Zweifelhaft sei ob sich Kaufhäuser des Autoverkaufs besonders annehmen werden, zumal der Service eine aufwändige, aber vom Kunden als integrativer Bestandteil erachtete Leistung ist."

Bis jetzt kontrollieren die Hersteller die Auswahl ihrer Vertriebs- händler. Die Händler wiederum haben Exklusivrechte in ihrem Absatzgebiet. Die neue Verordnung sieht zwei unterschiedliche Vertriebsmodelle vor, das Exklusive und das Selektive. Beim exklusiven System bekommt der Händler ein Verkaufsgebiet zugewiesen. Innerhalb dieses Gebietes kann er an unabhängige Wiederverkäufer wie Supermärkte und an Endverbraucher verkaufen. Außerhalb seines Gebietes darf er passiv verkaufen, das heißt, an Wiederverkäufer, die sich von außerhalb an ihn wenden. Bei der selektiven Variante dürfen Händler in Zukunft überall in der EU aktiven Verkauf betreiben. Sie können straffrei Werbepost verteilen sowie persönliche E-Mails verschicken. An Wiederverkäufer darf nur verkauft werden, wenn sie zum vom Hersteller eingerichteten Netz gehören.

Die Möglichkeit des Verkaufs mehrerer Marken macht Händler unabhängiger von den Herstellern. Zudem wird ein profitablerer Betrieb in dünn besiedelten Gebieten ermöglicht. Die neue Regelung sieht nur vor, dass jede Automarke einen eigenen Bereich in den Geschäftsräumlichkeiten haben soll. Die Verordnung von 1985 schrieb separate Ausstellungsräume, rechtliche Trennung und eine eigene Geschäftsführung für jede Marke vor.

Nach der alten Verordnung konnten Hersteller jeden Verkäufer von Neuwagen zu Instandssetzungsarbeiten verpflichten. Die neuen Regelung besagt, dass auch unabhängige Werkstätten und Autohändler, wenn sie objektiven Qualitätskriterien entsprechen, als Partner des Vertriebsnetzes zugelassen werden müssen, ohne die Verpflichtung, Neuwagen zu verkaufen.