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Auf den Bereich des E-Commerce
sieht man dagegen keine Auswirkungen: "Internethandel findet
ja praktisch nicht statt. Hier werden nur Information gesammelt.
Das funktioniert gut und ist jetzt schon sehr stark." In
Zukunft kann man sich noch auführlichere Information vorstellen.
Aber: "Die Menschen wollen ein Auto ja auch Probefahren
und die Farbe in der Natur ansehen."
Die Branche meint, langfristig
werde es zu weniger Verkaufs- standorten kommen, die von großen,
kapitalstarken, EU-weit agierenden Unternehmungen beherrscht
werden. Dies sei - aus Händlersicht - für den Konsumenten
negativ, da es weniger Auswahlmöglichkeiten und schlechtere
Betreuungsqualität gebe. Zweifelhaft sei ob sich Kaufhäuser
des Autoverkaufs besonders annehmen werden, zumal der Service
eine aufwändige, aber vom Kunden als integrativer Bestandteil
erachtete Leistung ist."
Bis jetzt kontrollieren
die Hersteller die Auswahl ihrer Vertriebs- händler. Die
Händler wiederum haben Exklusivrechte in ihrem Absatzgebiet.
Die neue Verordnung sieht zwei unterschiedliche Vertriebsmodelle
vor, das Exklusive und das Selektive. Beim exklusiven System
bekommt der Händler ein Verkaufsgebiet zugewiesen. Innerhalb
dieses Gebietes kann er an unabhängige Wiederverkäufer
wie Supermärkte und an Endverbraucher verkaufen. Außerhalb
seines Gebietes darf er passiv verkaufen, das heißt, an
Wiederverkäufer, die sich von außerhalb an ihn wenden.
Bei der selektiven Variante dürfen Händler in Zukunft
überall in der EU aktiven Verkauf betreiben. Sie können
straffrei Werbepost verteilen sowie persönliche E-Mails
verschicken. An Wiederverkäufer darf nur verkauft werden,
wenn sie zum vom Hersteller eingerichteten Netz gehören.
Die Möglichkeit des
Verkaufs mehrerer Marken macht Händler unabhängiger
von den Herstellern. Zudem wird ein profitablerer Betrieb in
dünn besiedelten Gebieten ermöglicht. Die neue Regelung
sieht nur vor, dass jede Automarke einen eigenen Bereich in den
Geschäftsräumlichkeiten haben soll. Die Verordnung
von 1985 schrieb separate Ausstellungsräume, rechtliche
Trennung und eine eigene Geschäftsführung für
jede Marke vor.
Nach der alten Verordnung
konnten Hersteller jeden Verkäufer von Neuwagen zu Instandssetzungsarbeiten
verpflichten. Die neuen Regelung besagt, dass auch unabhängige
Werkstätten und Autohändler, wenn sie objektiven Qualitätskriterien
entsprechen, als Partner des Vertriebsnetzes zugelassen werden
müssen, ohne die Verpflichtung, Neuwagen zu verkaufen.
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