7
Basis der Untersuchung
7.1 Begriffsbestimmung
Die vorliegende Untersuchung
schließt sich der überwiegenden wissenschaftlichen
Lehre an, die eine Definition des Mittelstandes auf die Mitarbeiterzahl
abstellt (nicht mehr als 500 Beschäftigte) und eine Umsatzgröße
von nicht mehr als 50 Mio. Euro zulässt. Entscheidend für
die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen ist darüber
hinaus die "Personaleinheit" von Geschäftsführer
und Inhaber. Bei der Selektion der für diese Umfrage repräsentativen
Unternehmen wurde auf dieses Merkmal geachtet. Weiterhin wurde
darauf geachtet, dass keine Tochterunternehmen von Großunternehmen
erscheinen.
7.2 Untersuchungsbreite
Tab. 40: Anzahl
der befragten Unternehmen
|
Verarbeitendes Gewerbe |
1.032 |
|
Bau |
663 |
|
Handel |
1.439 |
|
Dienstleistungen |
1.920 |
|
Gesamt |
5.054 |
Folgende Branchen
haben sich an der Umfrage beteiligt:
|
Verarbeitendes Gewerbe |
|
Chemische Industrie (einschl.
Kunststoff-, Gummi- und Asbestverarbeitung) |
|
Gewinnung und Verarbeitung
von Steinen und Erden; Feinkeramik und Glasgewerbe |
|
Eisen- und NE-Metallerzeugung,
Gießerei und Stahlverformung sowie Stahl-, Maschinen- und
Fahrzeugbau |
|
Elektrotechn., Feinmech./Optik,
Herstell. von EBM-Waren, Musikinstr., Sportgeräten, Spiel-
und Schmuckwaren |
|
Holz-, Papier- und Druckgewerbe |
|
Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe |
|
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe |
|
Baugewerbe |
|
Bauhauptgewerbe |
|
Ausbau- und Bauhilfsgewerbe |
|