EU Reform des Automobilhandels
Gemeinsamer Kraftfahrzeug-Binnenmarkt soll endlich Wirklichkeit werden

17.7.02 - opm -- Die Europäische Kommission hat heute die Neurege- lungen der Wettbewerbsstituation am Automarkt offiziell abgesegnet. Im Zuge dieser Verordnung sollen Wettbewerbs- probleme korrigiert werden, die in einem Bericht der Kommission im Jahr 2000 erkannt worden sind. Die neue Verordnung soll die starren Regeln aufweichen und zu mehr Wettbewerb führen. Den Autofahrern sollen konkrete Vorteile bei Kauf, durch Preiswettbewerb und bei Service, durch Konkurrenz zwischen Händlern eröffnet werden. Der Vergleich verschiedener Anbieter soll vereinfacht, die Information für den Anwender verbessert werden.

Der Wettbewerb zwischen den Händlern war bis jetzt nicht stark genug und die Händler sind nach wie vor zu abhängig von den Fahrzeugherstellern, sagte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Im Moment kontrollieren die Hersteller die Auswahl ihrer Vertriebshändler. Die Händler wiederum haben Exklusivrechte in ihrem Absatzgebiet. Nach der neuen Verordnung können Händler jetzt auch mehrere Marken führen, wenn sie wollen. Die separate Geschäftsführung für mehrere Marken fällt weg.

Den Käufern wird die Nutzung ihrer Binnenmarktrechte zu schwer gemacht. Sie können ihr Fahrzeug nur unter großen Schwierigkeiten in dem Land kaufen, wo es am billigsten ist. Monti will mit der Reform erreichen, dass die Verbraucher von mehr Auswahl profitieren. Im Vertrieb und im Kundendienst müssen gleichermaßen wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Die Reform, die jene aus dem Jahr 1985 ablöst, soll neuen Vertriebsformen wie E-Commerce den Weg ebnen und den grenzüberschreitenden Kauf von Fahrzeugen vereinfachen. Monti bezeichnete die Reform als "umfassend, aber ausgewogen". Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft, für das Auslaufen von Standortklauseln ist eine Übergangsfrist bis 2005 vorgesehen. Laut Monti wird der Markt weiter unter Beobachtung gehalten.