EU Reform des Automobilhandels
Gemeinsamer Kraftfahrzeug-Binnenmarkt
soll endlich Wirklichkeit werden
17.7.02 - opm -- Die Europäische
Kommission hat heute
die Neurege- lungen der Wettbewerbsstituation am Automarkt offiziell
abgesegnet. Im Zuge dieser Verordnung sollen Wettbewerbs- probleme
korrigiert werden, die in einem Bericht der Kommission im Jahr
2000 erkannt worden sind. Die neue Verordnung soll die starren Regeln aufweichen und zu mehr Wettbewerb
führen. Den Autofahrern sollen konkrete Vorteile bei Kauf,
durch Preiswettbewerb und bei Service, durch Konkurrenz zwischen
Händlern eröffnet werden. Der Vergleich verschiedener
Anbieter soll vereinfacht, die Information für den Anwender
verbessert werden.
Der Wettbewerb zwischen
den Händlern war bis jetzt nicht stark genug und die Händler
sind nach wie vor zu abhängig von den Fahrzeugherstellern,
sagte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Im Moment kontrollieren
die Hersteller die Auswahl ihrer Vertriebshändler. Die Händler
wiederum haben Exklusivrechte in ihrem Absatzgebiet. Nach der
neuen Verordnung können Händler jetzt auch mehrere
Marken führen, wenn sie wollen. Die separate Geschäftsführung
für mehrere Marken fällt weg.
Den Käufern wird die
Nutzung ihrer Binnenmarktrechte zu schwer gemacht. Sie können
ihr Fahrzeug nur unter großen Schwierigkeiten in dem Land
kaufen, wo es am billigsten ist. Monti will mit der Reform erreichen,
dass die Verbraucher von mehr Auswahl profitieren. Im Vertrieb
und im Kundendienst müssen gleichermaßen wirksame
Maßnahmen ergriffen werden.
Die Reform, die jene aus
dem Jahr 1985 ablöst, soll neuen Vertriebsformen wie E-Commerce
den Weg ebnen und den grenzüberschreitenden Kauf von Fahrzeugen
vereinfachen. Monti bezeichnete die Reform als "umfassend,
aber ausgewogen". Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober
2002 in Kraft, für das Auslaufen von Standortklauseln ist
eine Übergangsfrist bis 2005 vorgesehen. Laut Monti wird
der Markt weiter unter Beobachtung gehalten.
 |