Elektroschrott Rückgabe
bald kostenlos
Kabinett beschliesst Elektroschrott-Gesetz
uvn - 5.09.04 - - Das Bundeskabinett
hat heute dem von Bundesum- weltminister Jürgen Trittin
vorgelegten Entwurf für ein Elektro- schrottgesetz zugestimmt.
Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Verbraucherinnen
und Verbraucher können ab Sommer nächsten Jahres ihre
alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen zurückgeben, sagte Trittin. Die darauf
folgende Entsorgung der Altgeräte sollen die Hersteller
übernehmen.
Mit dem Gesetz über
das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronik- geräten werden
zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Verwen- dung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik- geräten
verbieten und die Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte
nach einheitlich vorgegebenem Stand der Technik den Herstellern
zuweisen. Ziel des Gesetzes ist, den stetig steigenden Abfallmengen
bei den Elektro- und Elektronikgeräten durch Getrenntsammlung,
Wiederverwendung, Verwertung und Recycling gegenzusteuern. Hierzu
gehört auch, dass ab dem 1. Juli 2006 fast keine Geräte
mehr auf den Markt kommen, die bestimmte Schwermetalle oder sogenannte
bromierte Flamm- schutzmittel enthalten.
Um möglichst grosse
Mengen von Elektroschrott einer umwelt- freundlichen Entsorgung
zugänglich zu machen, sollen die Verbraucher ihre Altgeräte
ab Mitte August 2005 getrennt sammeln. Bei der Erfassung der
Altgeräte wird auf den bereits heute vorhandenen kommunalen
Strukturen aufgebaut. Die Verbraucher sollen ihre Altgeräte
kostenlos abgeben können. Alle weiteren Schritte wie Behandlung,
Verwertung, Recycling und umweltfreundliche Beseitigung der Altgeräte
sind von den Produzenten zu übernehmen. Für Geräte,
die ab August 2005 in Verkehr gebracht werden, müssen die
Hersteller jeweils eine Garantie nachweisen, dass die Entsorgung
finanziell gesichert ist, wenn die Geräte später als
Schrott aus privaten Haushalten zurückkommen. Damit
wird in Deutschland die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
ökologisch optimiert und das Prinzip der Produktverantwortung
gestärkt, so der Bundesumweltminister.
Hinweis: Der Gesetzentwurf
für das Elektro- und Elektronik- gerätegesetz kann
im Internet unter www.bmu.de/altgeraete abgerufen werden.
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