OECD-Umweltleitlinien bei Exportkreditversicherung

(BMWi) - Die überwiegende Mehrheit der OECD-Staaten (EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Australien, Kanada, Neuseeland, Korea, Japan, Mexiko), hat sich in Paris am 29. November 2001 auf die de-facto-Anwendung gemeinsamer Leitlinien zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Bereich der staatlichen Exportkreditversicherung geeinigt.

Bei Entscheidungen über Exportkreditversicherungen werden nun Umweltaspekte verantwortungsbewusst berücksichtigt und vergleichbare Prüfverfahren angewandt. Außerdem werden so Verzerrungen im internationalen Wettbewerb vermieden.

Mit der Selbstverpflichtung der Mitglieder der OECD-Exportkreditgruppe (mit Ausnahme der Türkei und der USA), die " Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially supported Export Credits" ab Januar 2002 anzuwenden, wird eine internationale Vorgehensweise zur Vermeidung bzw. Minderung negativer Umweltauswirkungen sowie eine erhöhte Transparenz der Entscheidungen ermöglicht. Durch die Vereinbarung gemeinsamer Vorgehensweisen wird die Zusammenarbeit der Exportkreditversicherer in den OECD-Ländern verstärkt und die Einflussmöglichkeiten auf die Bestellerländer im Hinblick auf eine globale, nachhaltige Entwicklung vergrößert. Gleichzeitig können im Hinblick auf die für Ende 2003 vorgesehene Überprüfung der OECD-Leitlinien notwendige Praxiserfahrungen gesammelt werden.

Eckpunkte der Leitlinien sind:

  • Der Prüfungsaufwand wird auf große sensitive (Finanzierungs-) Projekte konzentriert.
  • Durch ein "Screening-Verfahren" werden einzelfallbezogen die Projekte identifiziert, die einer vertieften Umweltprüfung bedürfen.
  • Sofern die besondere Umweltrelevanz eines Projektes erkennbar wird, findet eine weitere eingehende Prüfung statt. In sensiblen Einzelfällen, für die eine Exportkreditdeckung gewährt werden soll, sehen die Leitlinien vor, durch ein sog. Benchmarking-Verfahren die Projektdaten mit international anerkannten und üblichen Umweltvorschriften (z. B. der Weltbank) abzugleichen.