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OECD-Umweltleitlinien bei
Exportkreditversicherung
(BMWi)
- Die überwiegende Mehrheit der OECD-Staaten (EU Mitgliedstaaten,
Norwegen, Schweiz, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Australien,
Kanada, Neuseeland, Korea, Japan, Mexiko), hat sich in Paris
am 29. November 2001 auf die de-facto-Anwendung gemeinsamer Leitlinien
zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Bereich der staatlichen
Exportkreditversicherung geeinigt.
Bei Entscheidungen über
Exportkreditversicherungen werden nun Umweltaspekte verantwortungsbewusst
berücksichtigt und vergleichbare Prüfverfahren angewandt.
Außerdem werden so Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
vermieden.
Mit der Selbstverpflichtung
der Mitglieder der OECD-Exportkreditgruppe (mit Ausnahme der
Türkei und der USA), die " Recommendation on Common
Approaches on Environment and Officially supported Export Credits"
ab Januar 2002 anzuwenden, wird eine internationale Vorgehensweise
zur Vermeidung bzw. Minderung negativer Umweltauswirkungen sowie
eine erhöhte Transparenz der Entscheidungen ermöglicht.
Durch die Vereinbarung gemeinsamer Vorgehensweisen wird die Zusammenarbeit
der Exportkreditversicherer in den OECD-Ländern verstärkt
und die Einflussmöglichkeiten auf die Bestellerländer
im Hinblick auf eine globale, nachhaltige Entwicklung vergrößert.
Gleichzeitig können im Hinblick auf die für Ende 2003
vorgesehene Überprüfung der OECD-Leitlinien notwendige
Praxiserfahrungen gesammelt werden.
Eckpunkte der Leitlinien
sind:
- Der Prüfungsaufwand
wird auf große sensitive (Finanzierungs-) Projekte konzentriert.
- Durch ein "Screening-Verfahren"
werden einzelfallbezogen die Projekte identifiziert, die einer
vertieften Umweltprüfung bedürfen.
- Sofern die besondere Umweltrelevanz
eines Projektes erkennbar wird, findet eine weitere eingehende
Prüfung statt. In sensiblen Einzelfällen, für
die eine Exportkreditdeckung gewährt werden soll, sehen
die Leitlinien vor, durch ein sog. Benchmarking-Verfahren die
Projektdaten mit international anerkannten und üblichen
Umweltvorschriften (z. B. der Weltbank) abzugleichen.
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