Hartz Arbeitsmarktreform tritt zum 1.1.2003 in Kraft
Ein Überblick über alle Maßnahmen (Stand 21.12.02)

1. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Frühzeitige Meldepflicht mit Minderung des Arbeitslosengeldes;
Einführung von Personal-Service-Agenturen
Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung
Änderung der Zumutbarkeitsregelungen
Änderung der Sperrzeitregelung
Keine Dynamisierung mehr
Vereinfachung bei den Mobilitätshilfen
Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
Beitragsbonus für Arbeitgeber bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Ausweitung der Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer
Vorarbeiten zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Einrichtung von JobCentern
Umsetzung der "Ich- bzw. Familien AG", insbes. Förderung über den Existenzgründungszuschuss
Mini-Jobs
Verbesserung der Eingliederungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen

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