Einführung
einer Gleitzone bei Einkünften
oberhalb von 400 Euro bis 800 Euro
Durch die neue Progressionszone
wird die sogenannte Niedriglohnschwelle beseitigt. Diese bestand
bisher ab einem Einkommen von 325 , da dann die Sozialversicherungsbeiträge
abrupt von 22 % auf über 40 % anstiegen. Gleichzeitig werden
die Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich abgeschmolzen.
- Der Arbeitnehmerbeitrag
steigt im Einkommensbereich von 400,01 bis 800 an von
ca. 4% bei 400,01 auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag (ca.
21 %) bei 800 .
- Der Arbeitgeberbeitrag
bleibt gegenüber dem bisherigen Recht unverändert (ca.
21 %).
- Die Besteuerung erfolgt
in diesem Einkommensbereich individuell.
Die Regelungen zu den Mini-Jobs
treten wegen Umstellungs- und Programmierbedarf für die
Arbeitgeber, die Sozialversicherung und die Steuerbehörden
zum 1. April 2003 in Kraft.
Verbesserung der Eingliederungschancen
von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen
Die Eingliederungschancen
von sozial benachteiligten Jugendlichen sollen durch Vermittlung
in Lerneinheiten, die aus Ausbildungsberufen zu entwickeln sind,
verbessert werden. Ziel ist es, dass in verstärktem Umfang
Teile der Berufsausbil- dungsvorbereitung auf eine spätere
Berufsausbildung angerechnet werden können und diese somit
verkürzen.
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