Einführung einer Gleitzone bei Einkünften
oberhalb von 400 Euro bis 800 Euro

Durch die neue Progressionszone wird die sogenannte Niedriglohnschwelle beseitigt. Diese bestand bisher ab einem Einkommen von 325 €, da dann die Sozialversicherungsbeiträge abrupt von 22 % auf über 40 % anstiegen. Gleichzeitig werden die Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich abgeschmolzen.

  • Der Arbeitnehmerbeitrag steigt im Einkommensbereich von 400,01 bis 800 € an von ca. 4% bei 400,01 € auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag (ca. 21 %) bei 800 €.
  • Der Arbeitgeberbeitrag bleibt gegenüber dem bisherigen Recht unverändert (ca. 21 %).
  • Die Besteuerung erfolgt in diesem Einkommensbereich individuell.

Die Regelungen zu den Mini-Jobs treten wegen Umstellungs- und Programmierbedarf für die Arbeitgeber, die Sozialversicherung und die Steuerbehörden zum 1. April 2003 in Kraft.


Verbesserung der Eingliederungschancen
von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen

Die Eingliederungschancen von sozial benachteiligten Jugendlichen sollen durch Vermittlung in Lerneinheiten, die aus Ausbildungsberufen zu entwickeln sind, verbessert werden. Ziel ist es, dass in verstärktem Umfang Teile der Berufsausbil- dungsvorbereitung auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet werden können und diese somit verkürzen.

 

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