Zu allen Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten in Kürze die wichtigsten Details, wobei die Umsetzung in drei Schritten erfolgt:

 

1. Schritt

Am 1. Januar 2003 treten das 1. und 2. Gesetz moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement: "Damit hat die Bundesregierung in beispiellos kurzer Zeit den ersten großen Teil ihrer tiefgreifenden Arbeitsmarktreform umgesetzt". Die beiden Gesetze, die auf den Empfehlungen der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Sommer 2002 basieren und in vielen Punkten sogar darüber hinausgehen, zielen auf

  • die Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
  • die Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung
  • die Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung
  • die Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit

2. Schritt
Im Laufe des Jahres 2003 werden die Strukturen der Bundes- anstalt für Arbeit zur Erfüllung der Aufgaben eines modernen Dienstleisters am Arbeitsmarkt weiter optimiert. Hierzu gehören insbesondere eine Vereinfachung des Leistungsrechts, eine effektive Steuerung der Bundesanstalt über Zielvereinba- rungen sowie der weitere Umbau der Selbstverwaltung.

3. Schritt
Schließlich werden in einem dritten Schritt nach der Vorlage des Berichts der "Kommission zur Reform der Gemeinde- finanzen" in der zweiten Hälfte 2003 die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen einheitlichen Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen. Es ist geplant, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.

 

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