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Zu allen Punkten finden
Sie auf den folgenden Seiten in Kürze die wichtigsten Details,
wobei die Umsetzung in drei Schritten erfolgt:
1. Schritt
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Am 1. Januar 2003 treten
das 1. und 2. Gesetz moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
in Kraft. Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement:
"Damit hat die Bundesregierung in beispiellos kurzer Zeit
den ersten großen Teil ihrer tiefgreifenden Arbeitsmarktreform
umgesetzt". Die beiden Gesetze, die auf den Empfehlungen
der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
vom Sommer 2002 basieren und in vielen Punkten sogar darüber
hinausgehen, zielen auf
- die Erschließung
neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
- die Verbesserung der Qualität
und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung
- die Neuausrichtung der
beruflichen Weiterbildung
- die Stärkung des
Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit
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2. Schritt
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Im Laufe des Jahres 2003 werden
die Strukturen der Bundes- anstalt für Arbeit zur Erfüllung
der Aufgaben eines modernen Dienstleisters am Arbeitsmarkt weiter
optimiert. Hierzu gehören insbesondere eine Vereinfachung
des Leistungsrechts, eine effektive Steuerung der Bundesanstalt
über Zielvereinba- rungen sowie der weitere Umbau der Selbstverwaltung. |
3. Schritt
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Schließlich werden in
einem dritten Schritt nach der Vorlage des Berichts der "Kommission
zur Reform der Gemeinde- finanzen" in der zweiten Hälfte
2003 die Voraussetzungen für die Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen einheitlichen Leistung
für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen. Es ist
geplant, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. |
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