sachlichen Befristungsgrund und ohne zeitliche Höchstgrenze abgeschlossen werden können, wird zunächst befristet für vier Jahre vom 58. Lebensjahr auf das 52. Lebensjahr gesenkt.

Vorarbeiten zur Zusammenführung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe

In einem ersten Schritt werden die beiden Systeme bei der Anrechnung von Partnereinkommen und von Vermögen angenähert und - durch das Zweite Gesetz - für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Grundlagen für die Schaffung von Job-Centern als gemeinsame Anlaufstelle für alle Erwerbstätige geschaffen. Die Arbeitsämter sollen künftig auch Sozialdaten für Sozialhilfeempfänger erheben, verarbeiten und nutzen können, soweit sie für den Betrieb der gemeinsamen Anlaufstelle oder zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich sind.

Bei der Arbeitslosenhilfe wird der Höchstbetrag für freizustellendes liquides Vermögen des Hilfebedürftigen und seines Partners abgesenkt von derzeit
maximal 67.600 € auf 26.000 €,
und für einen alleinstehenden Arbeitslosen von
33.800 € auf 13.000 €.
Für Personen, die im Januar 2003 das 55. Lebensjahr vollendet haben, bleiben aus Gründen des Vertrauensschutzes die bisherigen Vermögensfreibeträge anwendbar.

2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Einrichtung von JobCentern

Die Bundesregierung will ein modernes Dienstleistungsangebot am Arbeitsmarkt schaffen. Deshalb sollen Arbeitsämter mittelfristig in so genannte Job-Center umgewandelt werden, die gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsamt und Trägern der Sozialhilfe darstellen. Ein Job-Center soll den Bürgern Zugang zu allen erforderlichen arbeitsmarktbezogenen Beratungs-, Vermittlungs-, und Integrationsleistungen sowie zu Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erschließen. Das Gesetz sieht als ersten Schritt vor, dass die Arbeitsämter Sozialdaten für Sozialhilfeempfänger erheben, verarbeiten und nutzen können, soweit sie für den Betrieb der gemeinsamen Anlaufstelle oder zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich sind, die der Träger der Sozialhilfe dem Arbeitsamt übertragen hat.

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