Keine Ein Euro Jobs in der
Privatwirtschaft
ZDH warnt vor Sündenfall
opm - 07.01.05 - - Tendenzen
in der Politik, wie aktuell z.B. der Landesregierung Sachsen-Anhalt,
1-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft zu schaffen, werden von der
Wirtschaft massiv abgelehnt. So nennt der Generalsekretär
des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Hanns-Eberhard Schleyer
die Überlegungen der Landesregierung einen ordnungspolitischen
Sündenfall ersten Ranges. Seiner Meinung nach ist
es mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar,
dass staatlich subventionierte 1-Euro-Jobber privatwirtschaftlichen
Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Schleyer: Unabhängig
von der arbeitsmarktpolitischen Untauglichkeit führt dieser
Ansatz zu massiven Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den
Unternehmen, die nicht in den Genuss dieser Regelung kommen.
Diesen droht der Verlust von Aufträgen und Arbeit mit der
Folge eines weiteren Abbaus regulärer Beschäftigung.
Vor allem bestehe die Gefahr,
dass die Einhaltung der Kriterien der Zusätzlichkeit und
des öffentlichen Interesses bei einer Ausweitung von 1-Euro-Jobs
in die Privatwirtschaft hinein kaum zu überprüfen seien.
Schleyer: Allen Entscheidungsträgern sollte klar sein,
dass eine Realisierung eines solchen abenteuerlichen Vorhabens
die Tür für Wettbewerbsverzerrungen, Drehtüreffekte
und Lohndumping weit öffnet. Ich begrüße deshalb
die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, dass diese Aktivitäten rechtlich nicht zulässig
sind.
Der ZDH verweist zudem
auf die mit der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen
Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung zur Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen. Darin wird gemeinsam das klare Bekenntnis
abgegeben, grundsätzlich keine handwerklichen Tätigkeiten
durch 1-Euro-Jobber im zweiten Arbeitsmarkt ausführen zu
lassen. Schleyer: Das darf erst recht nicht durch 1-Euro-Jobs
in gewerblichen Betrieben konterkariert werden. Hier gilt
die alte Regel: Wehret den Anfängen!
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