Keine Ein Euro Jobs in der Privatwirtschaft
ZDH warnt vor Sündenfall

opm - 07.01.05 - - Tendenzen in der Politik, wie aktuell z.B. der Landesregierung Sachsen-Anhalt, 1-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft zu schaffen, werden von der Wirtschaft massiv abgelehnt. So nennt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Hanns-Eberhard Schleyer die Überlegungen der Landesregierung „einen ordnungspolitischen Sündenfall ersten Ranges“. Seiner Meinung nach ist es mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar, dass staatlich subventionierte 1-Euro-Jobber privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Schleyer: „Unabhängig von der arbeitsmarktpolitischen Untauglichkeit führt dieser Ansatz zu massiven Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Unternehmen, die nicht in den Genuss dieser Regelung kommen. Diesen droht der Verlust von Aufträgen und Arbeit mit der Folge eines weiteren Abbaus regulärer Beschäftigung.“

Vor allem bestehe die Gefahr, dass die Einhaltung der Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses bei einer Ausweitung von 1-Euro-Jobs in die Privatwirtschaft hinein kaum zu überprüfen seien. Schleyer: „Allen Entscheidungsträgern sollte klar sein, dass eine Realisierung eines solchen abenteuerlichen Vorhabens die Tür für Wettbewerbsverzerrungen, Drehtüreffekte und Lohndumping weit öffnet. Ich begrüße deshalb die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, dass diese Aktivitäten rechtlich nicht zulässig sind.“

Der ZDH verweist zudem auf die mit der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Darin wird gemeinsam das klare Bekenntnis abgegeben, grundsätzlich keine handwerklichen Tätigkeiten durch 1-Euro-Jobber im zweiten Arbeitsmarkt ausführen zu lassen. Schleyer: „Das darf erst recht nicht durch 1-Euro-Jobs in gewerblichen Betrieben konterkariert werden.“ Hier gilt die alte Regel: Wehret den Anfängen!