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Das Konzept basiert auf
drei Säulen:
Erstens: Kleinstunternehmen
können bei der Einkommensteuer künftig einen pauschalierten
Betriebsausgabenabzug in der Größenordnung von 50
Prozent der Einnahmen geltend machen. Damit wird die steuerliche
Gewinnermittlung grundlegend vereinfacht.
Zweitens: Umfangreiche
und komplizierte Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
der Kleinstunternehmen entfallen.
Drittens: In diesem Bereich
fallen keine Umsatzsteuerpflichten mehr an, das heißt,
die steuerlichen Erklärungspflichten werden auf ein Minimum
reduziert.
Dieses Konzept werden wir
sehr rasch umsetzen. In einem ersten Schritt profitieren rückwirkend
zum 1. Januar 2003 bereits solche Kleinstunternehmen, die einen
Umsatz von bis zu - diese Grenze ist allerdings sehr niedrig
- 17.500 Euro aufweisen. Ein Jahr später, also zum 1. Januar
2004, wollen wir - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Europäische
Kommission - die Umsatzgrenze für Kleinstunternehmen in
einem zweiten Schritt auf 35.000 Euro anheben.
Wir wollen die Selbstständigkeit
durch einen erleichterten Berufszugang im Handwerk und bei nicht
handwerklichen Existenzgründungen fördern. Um dieses
Ziel zu erreichen, ist es notwendig, den Liberalisierungsprozess
im Handwerk fortzuführen und nicht mehr notwendige Regulierungen
abzubauen. Darüber sind wir - wie schon mehrfach besprochen
- mit dem Handwerk im Gespräch.
Im Handwerk geht es zum
Beispiel um Erleichterungen bei der Zulassung zur Meisterprüfung.
Dabei stellt sich die Frage, ob die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung
für die Meisterprüfung gestrichen werden soll. Bisher
müssen nach der Gesellenprüfung sieben Jahre abgewartet
werden. Daneben geht es um Anreize für Gesellen, die Meisterprüfung
möglichst rasch nach der Gesellenprüfung abzulegen.
Man könnte dies als Freischussregelung - dies ist nicht
martialisch gemeint - bezeichnen. Auch bei den Juristen - diese
sind schon gar nicht martialisch - existiert diese ja. Wir wollen
das Bild der Meisterprüfung präzisieren und klarstellen,
was ein Meister für sein Gewerbe tatsächlich beherrschen
muss. Es stellt sich die Frage, ob alles, was heute gefordert
wird, vernünftig ist. Wir wollen, dass Teile der Gesellenprüfung
auf die Meisterprüfung angerechnet werden können. Andere
Anrechnungsmöglichkeiten diskutieren wir ebenfalls.
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