Das Konzept basiert auf drei Säulen:

Erstens: Kleinstunternehmen können bei der Einkommensteuer künftig einen pauschalierten Betriebsausgabenabzug in der Größenordnung von 50 Prozent der Einnahmen geltend machen. Damit wird die steuerliche Gewinnermittlung grundlegend vereinfacht.

Zweitens: Umfangreiche und komplizierte Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der Kleinstunternehmen entfallen.

Drittens: In diesem Bereich fallen keine Umsatzsteuerpflichten mehr an, das heißt, die steuerlichen Erklärungspflichten werden auf ein Minimum reduziert.

Dieses Konzept werden wir sehr rasch umsetzen. In einem ersten Schritt profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2003 bereits solche Kleinstunternehmen, die einen Umsatz von bis zu - diese Grenze ist allerdings sehr niedrig - 17.500 Euro aufweisen. Ein Jahr später, also zum 1. Januar 2004, wollen wir - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Europäische Kommission - die Umsatzgrenze für Kleinstunternehmen in einem zweiten Schritt auf 35.000 Euro anheben.

Wir wollen die Selbstständigkeit durch einen erleichterten Berufszugang im Handwerk und bei nicht handwerklichen Existenzgründungen fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, den Liberalisierungsprozess im Handwerk fortzuführen und nicht mehr notwendige Regulierungen abzubauen. Darüber sind wir - wie schon mehrfach besprochen - mit dem Handwerk im Gespräch.

Im Handwerk geht es zum Beispiel um Erleichterungen bei der Zulassung zur Meisterprüfung. Dabei stellt sich die Frage, ob die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung gestrichen werden soll. Bisher müssen nach der Gesellenprüfung sieben Jahre abgewartet werden. Daneben geht es um Anreize für Gesellen, die Meisterprüfung möglichst rasch nach der Gesellenprüfung abzulegen. Man könnte dies als Freischussregelung - dies ist nicht martialisch gemeint - bezeichnen. Auch bei den Juristen - diese sind schon gar nicht martialisch - existiert diese ja. Wir wollen das Bild der Meisterprüfung präzisieren und klarstellen, was ein Meister für sein Gewerbe tatsächlich beherrschen muss. Es stellt sich die Frage, ob alles, was heute gefordert wird, vernünftig ist. Wir wollen, dass Teile der Gesellenprüfung auf die Meisterprüfung angerechnet werden können. Andere Anrechnungsmöglichkeiten diskutieren wir ebenfalls.