Staatliche Auftragsvergabe in der EU neu geregelt
Binnenmarktrat einigt sich über öffentlichen Auftragsvergabe

22.7.2002 - bmwi - Der Binnenmarktrat der Europäischen Union hat gestern eine politische Einigung über eine neue Richtlinie für die einheitliche Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU erreicht. Die neue Richtlinie regelt in Deutschland die Vergabe öffentlicher Aufträge von Bund, Ländern und Gemeinden (sog. klassische Auftraggeber).

Hierzu Staatssekretär Dr. Axel Gerlach, Leiter der deutschen Delegation: 'Der Rat hat lange gerungen um einen Kompromiss für die komplexe Materie des EU-Vergaberechtes. Dieses Ringen hat sich aus deutscher Sicht gelohnt. Wir haben jetzt, nach fast zweijährigen Verhandlungen, für die sog. klassische Vergaberichtlinie ein Ergebnis erzielen können, mit dem wir und alle anderen Mitgliedstaaten gut leben können.'

Der für den Bereich der sog. klassischen Auftraggeber gefundene politische Kompromiss vereinfacht die Vergabevorschriften und führt zu mehr Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere schafft die neue Richtlinie zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Medien , die es bislang für diesen Bereich nicht gab - wie inverse Auktionen und dynamische Beschaffungssysteme. Durch ihre europaweite Einführung ergeben sich aber auch für deutsche Firmen neue Möglichkeiten, Aufträge aus anderen EU-Staaten zu erhalten.

Die Richtlinie eröffnet Bund, Ländern und Gemeinden auch die Möglichkeit, in Zukunft in noch größerem Umfang umweltbewusst zu beschaffen, z.B. durch die Vorgabe umweltfreundlicher Produktionsmethoden oder bestimmter Umwelteigenschaften. Es wird in der neuen Richtlinie auch mehr Klarheit geschaffen für die Möglichkeiten, soziale Erwägungen zu berücksichtigen.

Der Rat wird sich nun nach dieser politischen Einigung zur 'klassischen Richtlinie' intensiv mit dem Vorschlag für den Bereich der Sektoren Trinkwasser, Energie und Verkehr beschäftigen, um möglichst noch in diesem Jahr das gesamte Richtlinienpaket im Bereich der öffentlichen Beschaffung abschließen zu können.