Staatliche Auftragsvergabe
in der EU neu geregelt
Binnenmarktrat einigt
sich über öffentlichen Auftragsvergabe
22.7.2002 - bmwi - Der Binnenmarktrat der Europäischen
Union hat gestern eine politische Einigung über eine neue
Richtlinie für die einheitliche Vergabe öffentlicher
Aufträge in der EU erreicht. Die neue Richtlinie regelt
in Deutschland die Vergabe öffentlicher Aufträge von
Bund, Ländern und Gemeinden (sog. klassische Auftraggeber).
Hierzu Staatssekretär
Dr. Axel Gerlach, Leiter der deutschen Delegation: 'Der Rat hat
lange gerungen um einen Kompromiss für die komplexe Materie
des EU-Vergaberechtes. Dieses Ringen hat sich aus deutscher Sicht
gelohnt. Wir haben jetzt, nach fast zweijährigen Verhandlungen,
für die sog. klassische Vergaberichtlinie ein Ergebnis erzielen
können, mit dem wir und alle anderen Mitgliedstaaten gut
leben können.'
Der für den Bereich
der sog. klassischen Auftraggeber gefundene politische Kompromiss
vereinfacht die Vergabevorschriften und führt zu mehr Flexibilität
für die öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere schafft
die neue Richtlinie zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung
der elektronischen Medien , die es bislang für diesen Bereich
nicht gab - wie inverse Auktionen und dynamische Beschaffungssysteme.
Durch ihre europaweite Einführung ergeben sich aber auch
für deutsche Firmen neue Möglichkeiten, Aufträge
aus anderen EU-Staaten zu erhalten.
Die Richtlinie eröffnet
Bund, Ländern und Gemeinden auch die Möglichkeit, in
Zukunft in noch größerem Umfang umweltbewusst zu beschaffen,
z.B. durch die Vorgabe umweltfreundlicher Produktionsmethoden
oder bestimmter Umwelteigenschaften. Es wird in der neuen Richtlinie
auch mehr Klarheit geschaffen für die Möglichkeiten,
soziale Erwägungen zu berücksichtigen.
Der Rat wird sich nun nach
dieser politischen Einigung zur 'klassischen Richtlinie' intensiv
mit dem Vorschlag für den Bereich der Sektoren Trinkwasser,
Energie und Verkehr beschäftigen, um möglichst noch
in diesem Jahr das gesamte Richtlinienpaket im Bereich der öffentlichen
Beschaffung abschließen zu können.
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