Ab 1.1. 2005 bundeseinheitliche
Wirtschaftsnummer
Abbau von bürokratischen
Belastungen spart Kosten
(13.12.01 - pre)
- Die zeitraubende Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden
durch die Verwendung unterschiedlicher Nummernsysteme in den
jeweiligen Behörden geht zu Ende. Zukünftig sollen
die Unternehmen im Geschäftsverkehr mit Behörden und
anderen öffentlichen Stellen, wie Kammern und Sozialversicherungsträgern
nur noch eine Nummer verwenden. Die bisherige Nummernvielfalt
soll entfallen.
Die seit Jahrzehnten von
der Wirtschaft immer wieder angeregte Einführung einer für
alle Behörden verbindlich geltenden Wirtschaftsnummer wird
Wirklichkeit. Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetz zur Erprobung
einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für alle wirtschaftlich
Tätigen beschlossen.
'Mit diesem Vorhaben erreichen
wir erhebliche Zeitersparnis und Entlastungen bei der Wirtschaft,
aber auch in den Verwaltungen. Damit senken wir nicht nur die
Kosten, sondern leisten zugleich einen konkreten Beitrag zum
Abbau bürokratischer Hemmnisse', stellte Bundesminister
Dr. Müller klar. 'Nachdem wir im November das Projekt elektronischer
Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen abgeschlossen
haben, wurden nunmehr die gesetzlichen Grundlagen zur Erprobung
der Wirtschaftsnummer verabschiedet. Hier wird deutlich, dass
der von uns verfolgte Ansatz, durch konkrete Maßnahmen
eine Entlastung von Bürokratiekosten insbesondere für
den Mittelstand zu erreichen, erfolgreich umgesetzt wird'.
Mit der bundeseinheitlichen
Wirtschaftsnummer wird ein Datensatz verknüpft, der die
Grunddaten der Unternehmen enthält. Unternehmen brauchen
gegenüber der Verwaltung nur noch unter ihrer Wirtschaftsnummer
aufzutreten und werden zugleich von Meldepflichten befreit. Adressänderung
werden zum Beispiel nur noch gegenüber einer Stelle mitgeteilt.
Aber auch die öffentliche Hand wird entlastet. Neben der
Verringerung der Datenabfrage, der Dateneingabe und Datenpflege
bei Behörden dient die Wirtschaftsnummer als eindeutiges
Identifikationsmerkmal für Unternehmen. Damit werden Verwaltungsabläufe
vereinfacht und beschleunigt.
Da die Einführung
der Wirtschaftsnummer eine grundlegende Umstellung in der bisherigen
Verwaltungspraxis bedeutet, müssen im Rahmen einer Erprobung
die technischen bläufe, aber auch Fragen der Vergabe- und
Kontinuitätsregeln getestet werden. Der Test soll in der
kreisfreien Stadt Regensburg und den Gemeinden des Landkreises
Neumark i.d. Opf. durchgeführt werden. Ziel ist es, die
Erprobung so abzuschließen, dass die Einführung der
bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zum 01. Januar 2005 erfolgen
kann.
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