Ab 1.1. 2005 bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer
Abbau von bürokratischen Belastungen spart Kosten

(13.12.01 - pre) - Die zeitraubende Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden durch die Verwendung unterschiedlicher Nummernsysteme in den jeweiligen Behörden geht zu Ende. Zukünftig sollen die Unternehmen im Geschäftsverkehr mit Behörden und anderen öffentlichen Stellen, wie Kammern und Sozialversicherungsträgern nur noch eine Nummer verwenden. Die bisherige Nummernvielfalt soll entfallen.

Die seit Jahrzehnten von der Wirtschaft immer wieder angeregte Einführung einer für alle Behörden verbindlich geltenden Wirtschaftsnummer wird Wirklichkeit. Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetz zur Erprobung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für alle wirtschaftlich Tätigen beschlossen.

'Mit diesem Vorhaben erreichen wir erhebliche Zeitersparnis und Entlastungen bei der Wirtschaft, aber auch in den Verwaltungen. Damit senken wir nicht nur die Kosten, sondern leisten zugleich einen konkreten Beitrag zum Abbau bürokratischer Hemmnisse', stellte Bundesminister Dr. Müller klar. 'Nachdem wir im November das Projekt elektronischer Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen abgeschlossen haben, wurden nunmehr die gesetzlichen Grundlagen zur Erprobung der Wirtschaftsnummer verabschiedet. Hier wird deutlich, dass der von uns verfolgte Ansatz, durch konkrete Maßnahmen eine Entlastung von Bürokratiekosten insbesondere für den Mittelstand zu erreichen, erfolgreich umgesetzt wird'.

Mit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer wird ein Datensatz verknüpft, der die Grunddaten der Unternehmen enthält. Unternehmen brauchen gegenüber der Verwaltung nur noch unter ihrer Wirtschaftsnummer aufzutreten und werden zugleich von Meldepflichten befreit. Adressänderung werden zum Beispiel nur noch gegenüber einer Stelle mitgeteilt. Aber auch die öffentliche Hand wird entlastet. Neben der Verringerung der Datenabfrage, der Dateneingabe und Datenpflege bei Behörden dient die Wirtschaftsnummer als eindeutiges Identifikationsmerkmal für Unternehmen. Damit werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt.

Da die Einführung der Wirtschaftsnummer eine grundlegende Umstellung in der bisherigen Verwaltungspraxis bedeutet, müssen im Rahmen einer Erprobung die technischen bläufe, aber auch Fragen der Vergabe- und Kontinuitätsregeln getestet werden. Der Test soll in der kreisfreien Stadt Regensburg und den Gemeinden des Landkreises Neumark i.d. Opf. durchgeführt werden. Ziel ist es, die Erprobung so abzuschließen, dass die Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zum 01. Januar 2005 erfolgen kann.